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heist aber dann erlöschen der Garantie .....

wenn er das selber macht

Edit nein keine beleidigung war nicht böse gemeint xD

benutz einfach dein recht der Garantie ^^

Tja scheinbar hast du ja die Weißheit mit Löffeln gefressen, was Rotzer oder warum beleidigst du mich jetzt, weil ich meine PERSÖNLICHE Meinung dazu geschrieben hab?

das sollte nicht an dich sein :-)

ich meinte damit das jeder der auf sein Garantie recht verzichtet

ist nicht beim vollen verstand somt sind alle gemeint die das nicht tun ^^

 

Aha, für mich hörte sich das so an als wäre ich ohne Verstand und auch bei mehrmaligen lesen komm ich immernoch auf dieselbe Interpretation.

Und nochmal, die Knarre hat ein gewisses Alter (das hat der Treadersteller ja noch nichtmal angegeben). Es handelt sich um ein Verschleißteil. Softairsektor wird es nicht reperarieren oder austauschen (was ich auch verstehen kann).

Was bringt es denn dann noch auf Garantie rumzureiten, wenn kein Garantiefall vorliegt?

Ergo würde ich persönlich in dem hier geschilderten Fall so handeln wie oben erwähnt, da ich doch wenigstens noch versuchen würde das beste aus der Situation rauszuholen. Ich hab nirgendwo behauptet das man generell und leichtfertig auf sein Garantierecht verzichten soll.

Und das ganze dann auch mit einer gewissen Sachlichkeit und Freundlichkeit verbunden, da ich den Shop zu etwas bewegen möchte, was er rechtlich garnicht muß.

Ich habe denen jetzt 3 Mails gesendet aber die wollen nix machen weder reparieren noch neue Waffe aber mit Anwalt & co das ist mir zu blöd für nen Neupreis von 60€

Habs versucht, Aber naja ist halt schrott des Teil :D

Du könntest uns aber endlich mal verraten wie alt das Teil denn nu is bzw wann du's bei denen gekauft hast.

 

Hallo Zielgruppe,

nach einem halben Jahr gilt die Beweislastumkehr! Der Kunde muss dem Hersteller nachweisen das der Schaden z.B. ein Materialmangel ist....

Der Händler ist nur Abwickler der Ware, und muss gar nichts machen! hierzu gibt es diverse Urteile der Gerichte! Alsoooooo bitte unterscheidet Garantie...(welche Eigenschaften sind dem Produkt ganz klar zugeordnet wie 50000Schuß ohne Wartung möglich, Materialeigenschaften usw. sind aber freiwillig vom Hersteller an den Kunden gemacht) und Gewährleistung.... die ist per Gesetz geregelt! hier gilt z.B der Gefahrenübergang bei Lieferung der Ware, die Beweislastumkehr uvm.

Ist euch aufgefallen! das der Händler hier nur abwickler ist, der Garantiegeber ist hier meistens GSG als Importeur.

Ein Anwalt kostet bei so einem Schriftwechsel im aussergerichtlichen Beweisverfahren schnell 700Euro, der Gutachter schnell 1000 Euro..

ich möchte bezweifeln, dass die meisten Ihre Drohungen mit Klage überhaupt erfüllen können. (Selbst die Rechtschutzverischerung lacht bei solch geringen Sachwerten)

Ich hoffe es hilft euch weiter... nach meinem empfinden greift bei Softairs eher die Garantie als die Gewährleistung... Die Geräte werden ja bei fast allen Spielern jenseits der Herstellervorgaben betrieben....

Gruß

Cougar

 

 

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