spielfeld gesperrt was nun ( nicht unsere schuld)

 
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also, folgendes ist passiert irgendein verf .... ter " paintballer" hat auf unserem gelände mit farbkugeln geschossen und aus der nähe des spielfeldes auf passanten geschossen hat .....

dazu ist anzumerken dass das spielfeld in einem schutztgebiet liegt , wir dort bis jetzt skirmen durften 

nun wurde anzeige erstattet ...... das spielfeld gesperrt.....

könnten wir da irgendetwas tun , weil wir waren das nicht!!!

Erstmal zur Polizei gehen und das klar stellen, falls ihr verdächtigt werdet. Dann solltet ihr euch beim Besitzer melden, am besten persönlich und das klären.

Da der Besitzer aber keinen Ärger will, wird er Euch das nicht mehr erlauben... rechtlich gesehn habt ihr da 0 Chance !

Das Spielfeld werdet ihr wohl weniger wiederbekommen.

Die Anzeige an Euch(?) ist auch kein Problem (sofern es ihr auch wirklich nicht gewesen seid und das Spielfeld auch legal und genehmigt gewesen war!).
Denn die müssen Euch nachweisen, dass ihr mit Paintballmarkierer geschossen habt - wenn ihr nicht mal eine besitzt, wird es wohl recht eindeutig werden - ansonsten wird wohl die Beweislast fehlen.

Nein , die anzeige läuft nicht gegen uns ( wir hatten sofort bescheid gesagt als wir gefragt wurden und auch die asg vorgezeigt )

die polizei hats " der vorsorge wegen" gesperrt ........

 

 

also haben wir eig. keine chance

Anwalt. ne Beratungsstunde kost 30-50Euro

Mit Rechtsschutzversicherung garnichts, weil es ja einen begründeten Anlass gibt ;)

Aushang (Betreten Verboten) ? Oder ist es so ein Gelände "was nicht wirklich Legal ist" aber gesagt wurde, ist okay das ihr spielen dürft?

also wenn es nur die Polizei gespeert hat und nicht der Eigentümer müsst ihr nur abwarten bis die Sache erledigt ist, dannach dürft ihr wieder drauf spielen (sofern es legal ist natürlich!!!).

Wenn vom Gelände auf Passanten geschossen werden kann, (da fehlt der Sichtschutz) ist es schon illegal ...

Sowas ist nicht zwangsläufig illegal!
Wenn das Gelände einen Zaun + Sicherheitszone hat, ist es nicht illegal (sofern es vom Eigentümer und Ordnungsamt genehmigt wurde).

Würde man so argumentieren, dürfte man 95% aller Schießanlagen in Deutschland schließen, weil man sich ja umdrehen könnte und nach außen schießen kann...

Wenn natürlich derjenige mit der Paintballmarkierer innerhalb des Sicherheitszone oder direkt am Zaun befand und nach außen auf Passanten schießt, dann hat das ja nichts mit der Legalität der Anlage zu tun - der hat aber damit eh eine Straftat begonnen...

Wenn die Sicherheitszone , mehr als die bekannten Meter der Stärksten Waffe nicht einhalten kann, somit Zivilisten aus der Safezone getroffen werden können, ist es illegal. Es darf KEINE BB das Gelände verlassen, ich weiß es war ein Paintballer, allerdings weiß man, was damit gemeint ist und soweit auseinander liegen die beiden Sachen nun wirklich nicht.

(damit ist auch das Gelände gemeint) , der Passant, wenn er auf dem Gelände war, darf dieses garnicht betreten (es muss gekennzeichnet sein "Betreten Verboten, Privatgelände" oder verschlossen sein.

 

Beides ist nicht gegeben (laut dem Beitrag) somit ist es Illegal.

Die Schießanlagen haben dafür aber Haftungschlüsse, Verträge und Verzichtserklärung sowie AGB´s. Zudem halten diese, wenn die Safezone Geschichte nicht, andere wichtige Faktoren ein, somit wären diese wieder Legal.

Zudem darf der Zutritt für andere garnicht gegeben sein (Betreiber ist dafür Verantwortlich). Wenn die Polizei / Ordnungsamt das genehmigt, Interessiert das vor Gericht niemanden, weil gegen Gesetzte verstoßen wird, so hat der Kläger in jedem Fall recht.

 

Meine Aussage war eher in richtung Daniel bezogen.

Ich lese den Beitrag und lese nichts davon, dass es ein offizieller Spieler war! Oder wo findest Du das?
Nur, dass ein Schuss aus einer Paintballmarkierer abgegeben wurde und dadurch jemand getroffen wurde.

Wenn also jemand Kraft eigener Arroganz einfach ohne Erlaubnis das Spielfeld betreten, die Safezone bzw. den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder gegen die Spielfeldbedingungen/-regeln eingehalten hat oder gar bewusst von diesem Gelände aus auf einen Zivilisten abgeschossen hat, trifft ihn oben sowie dem EIgentümer keine Schuld.
Und somit wäre nicht das Gelände illegal, sondern die Handlung von dem unbekannten Täter.

Desweiteren regelt eine Verzichtserklärung etc. nicht die rein objektbezogene Sicherheitsgegebenheiten und ist auch nicht Bestandteil des WaffG.
Genauso, wie die Regelung zum Betrieb einer Schießanlage im WaffG keine Bedeutung findet, da diese gar nicht erst erwähnt werden!
Es darf lediglich keine Kugel das Gelände verlassen und unbeteiligte verletzen können - ABER darum geht es hier nicht...

Ich möchte nur darauf hinweisen, das man aus o.g. Informationen keine eindeutigen Rückschlüsse auf die örtlichen Gegebenheit ziehen kann und dieses voreilige "das ist illegal" ohne fundierte Argumente etwas unangebracht ist.

nun wurde anzeige erstattet ...... das spielfeld gesperrt.....

Das wurde sicherlich nicht ohne Grund gemacht

 

Das heißt laut deiner Aussage, das SKraker oder der Betreiber, das ganze nur mit einem Anwalt, Anzeige gegen Unbekannt regeln könnte. Da der Paintballer (laut Beitrag) sich unberechtigt (Hausfriedensbruch) auf das Gelände begeben hat (voraussgesetzt) es ist unzugänglich für unbeteiligte. Dazu müsste man aber Wissen warum das Gelände gespeert wurde, dagegen kann man ggf. Widerspruch einlegen (da unberechtigt) wenn die oben genannten Faktoren greifen.

 

Ich schreibe es sonst nochmal dazu "

Meine Aussage war eher in richtung Daniel bezogen."

@Broklyn man kann auch Netze an einem Seil aufhängen und nach einem Spiel zur Seite schieben, so kannste dann mit ner 0,5er z. B. übers ganze Feld und noch weiter Treffer landen.

 

Fakt ist, wenn das Gelände legal ist gibt es keine rechtliche Grundlage es zu verbieten, du musst mich also net aufklären.

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