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dann kann das hier ja dicht ;)

negativ...

wer liest ist im vorteil:

"Bei feststehenden Messern wird die Klingenlänge üblicherweise von der Klingenspitze bis zum Griffansatz des Messers gemessen."

klinge ist 11.5cm lang... also erlaubt.

aber mit 16 sollte es dir nicht gestattet sein, soweit ist das richtig. wüsste auch nicht wozu das u18 erlaubt sein sollte.

Ich möchte noch einmal festhalten: es geht bei den 12 cm nur um das Führen.

Dass heisst Messer u 12 cmdarfst du mit ins Kino,Karstadt was du willst mitnehmen.

Aber beim Airsoft dürftest du auch mit einem Schwert herum rennen, denn: Privatgelände ergo kein Führen.

schwert is gut xD merk ich mir xD oder eine große streitaxt^^

wie Jona schon gesagt hat:

auf einem befriedetem Gelände darf man mit sich führen was man will -

an sich...

 

der Besitz von Schwertern allerdings ist Personen über 18 Jahren vorenthalten, von daher dürfte Daniel es also doch nicht ;)

gleiches gilt für Messer, die auf Grund ihrer Beschaffenheit  Waffen sind

 

also um jetz mal von den schwertern weg zu kommen ...

heißt das ich darf das messer beitzen aber NUR auf privat gelände bei mir tragen ?!

in der öffentlichkeit nicht führen... denke du darfst die schon mitnehmen, aber nur im rucksack in einer scheide die du sichern kannst. führen heißt das offene tragen. das ist mit airsoftwaffen ja auch verboten, in ner abgeschlossenen tasche aber völlig legitim.

dennoch... unter 18 keine klingen. find ich auch jut so.

du darfst es bei dir führen außer bei öffentlichen Veranstaltungen zB Konzerte, Flohmärkte, Schulen etc wo viele Menschen sind

 

das gilt für Messer als Werkzeuge! Messer die wegen ihrer Form zum Verletzen/Töten gedacht sind, also Waffen, dürfen nicht geführt werden, dazu zählen neben Dolche auch Messer mit Sägezahnung am Klingenrücken (die gelten auch als zweischneidige Waffe), egal wie lang die Klinge ist

 

Juice schrieb:

"denke du darfst die schon mitnehmen, aber nur im rucksack in einer scheide die du sichern kannst. führen heißt das offene tragen."

 

das mit dem nicht zugriffsbereitem Tragen betrifft dann Messer, die an sich nicht geführt werden dürfen, sprich feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, Klappmesser mit über 8,5cm bzw welche, die einhändig geöffnet werden können und eien arretierung besitzen. diese gehören in ein verschließbares behältnis.

man sollte auch einen Unterschied machen ob man jetzt in der Wildnis wandern geht oder in die Innenstadt fährt, da das Messergesetz hauptsächlich dafür in Kraft gesetzt wurde um in Großstädten die Anzahl der Übergriffe mit Messern einzudämmt und von der Polizei besser kontrolliert werden kann

Aua, das Halbwissen tut weh!

 

Bitte hier informieren: Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und Messer

 

Messer feststehend bis 12cm Klinge dürfen definitiv auch von U18 erworben werden. Demnach ist Besitz legal, Führen eigentlich auch - Aber hier ist das Gesetz nicht eindeutig bezüglich u18 -> daher lieber Nur aufm Spielfeld tragen.

 

@Daniel: Messerscheide/Tasche, entweder ma bei Messerläden nach nem passendem Ersatz suchen, oder in ner Lederwerkstatt anfertigen lasen, oder aus Codura + Schnitschutz aus zähem Kunststoff/Pappe selbernähen....

Falls de da no genaueres wissen willst, schreib mir ne PN ;)

ansonsten kannst du dir auch eine aus Kydex machen und dir einen passenden Tek-Lock dazukaufen.

 

Material gibt es zB hier:

http://www.nordisches-handwerk.de/shop/wbc.php?sid=888190aaaa90&tpl=produktliste.html&rid=146

ok vielen dank für eure hilfe :)

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