0,5er ab 14 -> Verkaufsempfehlung?
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Was verstehst du nicht unter "benutzen"...er hat sie, er darf damit machen, was ein 14 Jähriger auch darf. Natürlich müssen die Eltern weiterhin ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und es gilt immernoch ein generelles Führungsverbot von Anscheinswaffen.

In Papa´s Keller auf Bierdosen ballern darf aber auch er, legal.

Wenn er sein 10 jährigen Bruder mit zum Spiel nimmt und ihm das Teil in die Hand drückt is das in meinen Augen auch "benutzen"! Und ne elterliche Erlaubnis is immer Auslegungssache und kann sich auch für allerhand Blödsinn "erschlichen" werden (je nachdem wie und was man fragt).

So selbstverständlich is die Definition nich.

Aber gut, geh'n wir davon aus er is ein verantwortungsbewusster Zocker der genau weiß was sich gehört und wie "benutzen" in diesem Fall zu verstehen ist:

Ja Kai, ein 8 jähriger Lümmel darf eine 0,5er ganz legal "benutzen" !

Ja Kai, ein 8 jähriger Lümmel darf eine 0,5er ganz legal "benutzen" !

und, wenn das Ding keine Anscheinswaffe ist, dann kann er sogar im nächsten Wald oder auf der Straße damit rumballern.

Quelle: Rechtsanwältin Berit Sander Co. Autorin -  Airsoftprobleme

@Black Wulf

Schön das Du hier "Rechtsberatungen" anbietest - insbesondere weil man "geschäftsfähig" und nicht "kauffähig" ist und weil der Erwerb UND Besitz freier Waffen unter 18 Jahren Verboten ist. Minderjährige dürfen lediglich unter Aufsicht Erwachsener damit hantieren aber sie nicht besitzen...

Sorry, wenn Du tatsächlich vor hast irgendwem Tipps in dem Bereich zu geben INFORMIERE Dich vorher richtig!

@ Punktfünfnull: Das meine ich mit "benutzen"...selbst nen 8 Jähriger darf mit dem Ding skirmen wenn er das will und alle rechtlichen Auflagen erfüllt sind. Da spricht ja rechtlich nichts dagegen. Von daher darf ein 8 Jähriger das Teil haben und benutzen wie sein 14 Jähriger Bruder...

(Wie das Moralisch ist, ist natürlich was anderes.)

Das ist nunmal so.

Desshalb habe ich ja noch beigehängt, das immernoch die Aufsichtspflicht gilt, und das Führungsverbot.

Solang das gedeckt ist, spricht rechtlich nichts dagegen, das ein 8 Jähriger mit 0,5 Joule spielt.

Und wer sich wofür ne Erlaubnis erschleicht ist vollkommen Irrelevant. Wenn es danach gehen würde, könnten wir gleich alle Airsofter unter Generalverdacht stellen, zu Highländern wie die blöden. Wir gehen immernoch davon aus, das die Eltern Ahnung haben, wie man ein Kind erzieht, und das man nicht bereitwillig jeden Wisch unterschreibt, der einem Vorgelegt wird.

Ich hab mich da scheinbar zu ungenau ausgedrückt da wir aneinander vorbeireden. Is aber auch nich so wichtig wenn alle das Gleiche unter "benutzen" versteh'n. Ich finde ja, das "benutzen" nich unbedingt heißt dies auch gesetzeskonform zu tun (Karst Richard Tates "benutzte" seinen Suziki Swift) aber das is Haarspalterei.

Von ner schriftl. Erlaubnis war auch keine Rede denn diese wird bei nem kleinen Spiel unter Freunden kaum nötig sein.

Das Gesetz wird immer von der einfachen logischen seite ausgesehen, ansonsten gibt es zusatz paragraphen die das noch einmal spezifisch umfassen oder so ähnlich is das meisten ^^

Übrigens Geschäftsfähig gibt es kein "ab 14/16" , so ein quark...

"Das Gesetz wird immer von der einfachen logischen seite ausgesehen..."

Das Gesetz natürlich schon aber sicher nich jeder "Benutzer" Zwinkernd

also wenn man z.b. unter 14 ist und ne as ab 14 hat darf man an ops und skirms teilnehmen oder nicht?? mal abgesehen von der altersbegrenzung vom veranstalter

"...mal abgesehen von der altersbegrenzung vom veranstalter..."

Dann offenbar ja.

das ja auch mal lustig wusst ich garnet

Er darf sie nur nicht eigenständig erwerben wenn er unter 14 jahre is, das ist das einzigste was man beachten muss ^^

Jan: auch nicht richtig!

Lassen wir die freiwillige Beschränkung der Händler mal außen vor, dann ist laut Gesetzt, eine Personen mit vollendetem 7. Lebensjahr beschränkt Geschäftsfähig. Damit ist sie auch in der Lage ein Geschoßspielzeug zu erwerben, wenn sie dieses von ihrem frei zur Verfügung stehenden Mitteln (Taschengeld) erwirbt.

Und was ist daran falsch? "..ist nicht richtig" kann jeder sagen...

Begründung her!

Man muss hier auch grundlegend zwischen den verschiedenen Gesetzgebungen unterscheiden. Hier wird grad einiges vermischt. Es gibt 2 unterschiedliche Altersgrenzen, die sich auf unterschiedliche Gesetze beziehen. Die Altersgrenze "ab 14 Jahren" stammt aus dem Waffengesetz und regelt den Erwerb und Besitz von Softairwaffen mit einer Geschossenergie bis 0,5 Joule.

Die Altersgrenze "ab 16 Jahren" und das ganze "die Erlaubnis der Eltern einholen" etc. stammt nicht aus dem Waffengesetz sondern aus dem BGB.

Das besagt, dass sämtliche Verträge und somit auch Käufe einer Softair einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, solange schwebend unwirksam ist, bis die Eltern dem Kauf zugestimmt haben. Dies muss allerdings nicht schriftlich erfolgen, sondern allein durch das Nichtzurückgeben des Kaufgegenstands bei Kenntnisnahme des Kaufs ist ausreichend. Der Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber Jugendlichen unter 16 Jahren die volle Geschäftsfähigkeit in allen Bereichen abspricht.

Kurzum: Ein Jugendliche unter 16 Jahren, darf ohne Probleme eine Softair im Laden kaufen. (Internet ist nochmal eine andere Geschichte, da viele Online-Händler dafür nochmal eigene Kriterien haben) Für diesen Kauf brauchst du auch keine Erlaubnis deiner Eltern. Diese haben jedoch die Möglichkeit die Waffe zurückzugeben, wenn sie davon was mitbekommen und nicht mit dem Kauf einverstanden sind. Also ist der Besitz legal und nur unwirksam, bist deine Eltern ihr OK gegeben haben.

Zu der ganzen Nutzung und deren Auflagen, schreib ich jetzt mal nicht. Ist ja oft genug thematisiert worden. ;)

So euch allen noch einen schönen Sonntag, plagt euch nicht mit Rechtsfragen, sondern genießt das schöne Wetter! =D

SICK



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