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Da ich net genau wusste wo ich das Thema reinsetzen soll hab ichs hier rein.

Da ich in einem anderen Thread gelesen habe das man mit 0,5j mit durchsichtigen Boddy auch auf nicht befriedeten gebiet spielen darf ( http://www.airsoft-verzeichnis.de//index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=1&threadnummer=0000017482 ) sovern man dem trauen darf ist meine frage: gibt es einen Hersteller für transperente Boddys?

1. In den Rechtsbereich gehört das nicht, eher in die Kaufberatung

2. Von den ASG's mit durchsichtigen Body gibt es nur die billigen <50€ Teile mit Plastik-Gearbox.

ja schon aber wens nen hersteller für die boddys geben würde könnte man auch eine gute 0,5er nehmen und den boddy anbauen

aber warum?

macht doch keinen unterschied auser das es gewöhnungsbedürftig aussieht:D

ja doch, sie sehen nichtmehr wie echte waffen aus, also sind es keine anscheinswaffen, also dürfte man sie theoretisch in der öffnetlichkeit führen

naja sie sehen immer noch wie waffen aus würd ich mal sagen aber ich hab davon nich wirklich ahnung also sag ich dazu nix mehr:D

jo genau des ist meine frage ob das erlaubt ist weil wen ja dan dürfte man sie auf nicht befriedetem gebiet benutzen und das wäre so ein punkt wo dan viele teams spielen könnten da es keine großen auflagen mehr für das gelände geben würde nur es müsste halt einen hersteller für die durchsichtigen boddys geben

denke aber, dass das dann wegen der "hohen" energie (:D) verboten wird, denn passanten werden sich nicht über kugeln im gesicht freuen

Es ist prinzipiell möglich, jedoch nur theoretisch.

Ob ein Passant oder einer unserer lieben Ordnungshüter das als rechtlich korrekt erachtet ist ein ganz anderer Schuh.

 

Außerdem haben solche Spielzeuge nichts in der Öffentlichkeit zu suchen, die Verletzungsgefahr Dritter ist einfach zu hoch.

Wie wilste du deine ASG dann noch finden wenn die durchsichtig ist =0

Ist ja logisch das es die Teile nur aus plastik gibt, oder hat hier einer durchsichtiges Metall?

Cybergun war mal alleiniger Hersteller von ASGs mit durchsichtigem Body und versuchte Gerichtlich durchzusetzen das dies nun die einzigen wären, was ihnen eine ziemliche Monopolstellung eingebracht hätte. Cybergun versucht aber dauernd sollche Tricks, nachdem aber das Aufkaufen von Lizenzrechten und Einklagen der "Geschmacksmuster" bei anderen AS Herstellern nicht wirklich funktioniert hat (wie auch bei scharfen Waffen, als HK und Konsorten gepflegt den Anwaltshammer geschwungen haben) haben sie sich aber endlich auf das konzentriert was wichtig ist, ordentliche Knarren bauen.

Nun, was soll uns das sagen: Niemand stellt durchsichtige Bodys in annehmbarer Kompatibilität oder Qualität her, wesshalb die Idee erstmal unten durch ist.

Es ist wahr das ASGs, die zu 50% aus durchsichtigen oder neonfarbenen Materialien bestehen keine Anscheinswaffen mehr sind, aber wie schon gesagt, gibts die leider nicht in akzeptabler Qualität, von daher kann man entweder mit Billigknarren Spielen, oder lieber gleich richtig.

jetzt hast du zwei themen vermixt, es sind nicht waffen die zu 50% aus neonfarbenem material bestehen, sondern: waffen die 50% kleiner oder größer als eine echte Waffe sind ODER neonfarbene Materialien enthalten

Hier die entsprechende Gesetzesstelle:
WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Punkt 1.6.3.

"1.6.3.
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten , neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

Es steht im Gesetzestext "insbesondere", d.h. im Juristen-Deutsch dass die Aufzählung nicht vollständig ist. Es könnten also unter Umständen transparente Waffen dazu zählen, ebenso wie die von der Polizei verwendeten BlueGuns/RedGuns. Könnten, müssen aber nicht, käme auf ein Gerichtsurteil an.

 

Soweit zum Gesetz. Aber selbst wenn man es theoretisch dürfte (weil man z.B. eine neonfarbene M4 hat), ist es, wie mein Vorredner schon erwähnte, äußerst fraglich ob es Sinn macht damit auf unbefriedetem Grundstück zu spielen - denn wenn die Kugel beim Passanten im Auge steckt, dann gibts mächtige Probleme - vom schlechten Ruf des Hobbys mal ganz abgesehen

Warum denke ich bei so einer Dummen frage immer an 14 Jährige kinder?...

 

 

Selbst wenn man es dürfte, wäre es verantwortungslos!

Was würdest du denn tun wenn die tatsächlich einen Passanten trifft?

Lass es einfach! Es gibt genug legale spielgelende zu denen man, wenn man nicht über einen Führerschein verfügt, bequem mit Fahrrad, Bus oder Bahn fahren kann!

so dan kommste ma nach Bayern zu mir und dan zeigste woste bei uns ein legales gelände findest in dem du spielen kannst da sag ich nur hf und so... suchens eit nen halben jahr und noch keine erfolge ja und zu dem 14 jährige kiddy.. aus dem alter bin ich schon lange raus und wer das hobby airsoft profesionell austrägt wird kaum mit so einer mitten im park spielen oder so es geht nur drumm das man das gelände dan nicht so aufwendig absperren müsste

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