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Moin,
ich möchte ein sowjetisches Kampfmesser aus Russland bestellen. Leider weiß ich nicht wie die Rechtslage aussieht. Es handelt sich doch immerhin um eine Blankwaffe.
Hier ein Bild des Messers:



Hi

Hier mal ein Auszug aus dem WaffG.

 

§ 42 a Abs. 2 WaffG :



§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

 

Ich denke der sollte eigentlich die Frage klären.

 

MfG

Patrick

zu führen schliest noch lange nicht den besitz ein....

Dafür würde ein weiterer Blick im WaffG eigentlich dann auch ausreichen.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html

 

Verbotene Messer:

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

-
höchstens 8,5 cm lang ist und
-
nicht zweiseitig geschliffen ist;

1.4.2
Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,
1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,

 

Alle anderen Messer die nicht unter die verbotenen fallen sind sowohl was den Erwerb als auch was den Besitz angeht erlaubt.

 

MfG

Patrick

 

€: Hier mal eine Seite die sich mit Messern und der Rechtslage beschäftigt --> http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

der besitz ist in den eigenen  4 wänden erlaubt !

 

sonst dürfte man auch keine schwerter besitzen ...

wenn man schwerter hat wird das meistens als brauchtumspflege behandelt und ist erlaubt solagne das schwert nicht scharf ist also eine schaukampfwaffe

@Patrick H.: Nach deinen Ausführungen handelt es sich bei dem Verbot um Messer mit einklappbarer Klinge. Es handelt sich hierbei weder um ein Spring-, Fall-, Klapp-, Faustmesser noch um ein Butterfly. Und dein erster Beitrag handelt vom führen und ist somit für den import unrelevant. Schließlich darf man Airsoftwaffen auch nicht in der Öffentlichkeit führen aber besitzen und tragen auf befriedetem grundstück ist wiederum erlaubt.

Zum Thema besitzen:

Ich sag nur Brotmesser.

corpus ich wollts auch sagen xD exact das gleiche verdammt xD....

Dacht ich mir auch zuerst. Aber der Gesetzgeber achtet auf den Zweck des Messers. Ein Buttermesser ist ja eigentlich zur Lebensmittelzubereitung da und würde für Verbrechen zwecksentfremdet werden. Son Kampfmesser ist eigentlich zum Verletzen von Menschen gedacht gewesen. Ich finde diesen ganzen Paragraphenjungle absolut dumm.

kyrill total irrelevant du darfst es besitzen,  du darfst es nur nicht mitführen, anders siehts aus wenn du angler bist ;) ich sag nur ausweidemesser von jägenr etc, ich hab auch beim angeln und jagen nen ak47 bajonett mit, und grün weiss hat mir des öfteren bestätigt das es erlaubt is, wenns ich es für entsprechende zwecke bei mri führe...  es ist komplet irrelevant obs nen brotmesser, nen felitiermesser nen bajonett oder nen kampfmesser ist, tatsache is in der öffentlichkeit nicht führen privat kannst du damit machen was du willst... auch die einfuhr sollte keien problerme geben.

Brotmesser sind von dem ganzen ausgeschlossen weil es icht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählt.

Mit meinem ersten Beitrag möchte ich mitteilen das wenn das Messer welches du dir bestellen willst eine Klingenlänge von über 12cm besitzen sollte du es nicht führen darfst und somit die Anschaffung nutzlos wäre. (Ich gehe davon aus das du es bei dir tragen möchtest)

 

Was meinen 2. Beitrag anbelangt, so habe ich geschrieben das ALLE ANDEREN Messer die nicht unter die verbotenen Messer fallen erlaubt sind. Sowohl im Erwerb als auch im Besitz.

Sprich:

Springmesser, Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser sind verboten.

Bei Spring- und Fallmessern gibt es allerdings eine Ausnahme.

Da dein Wunschmesser keines der hier aufgeführten Messer ist und eine Klingenlänge unter 12cm aufweisen kann (So sieht es für mich jedenfalls aus) ist es dir erlaubt dieses zu erwerben und zu besitzen.

 

Sollten dennoch Bedenken entstehen rate ich einfach mal bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

 

MfG

Patrick

 

nur zur info die klingenlänge ist 14,5 cm gesammtlänge ca. 28 cm.

Gut wäre das mit der Klingenlänge auch geklärt.

 

Somit kannst du laut meinen Informationen dir das Messer bestellen weil es nicht unter die verbotenen Messer fällt.

ABER

Trägst du es bei dir verstößt du damit gegen § 42 a Abs. 2 WaffG.

Ob dir das Messer dann abgenommen wird, du Bußgeld zahlen musst oder was da sonst noch so kommen könnte weiß ich nicht weil ich was diesen Punkt angeht im WaffG noch nicht ganz den Durchblick habe.

 

Ich würde es an deiner Stelle lassen und das Messer nicht bestellen, aber wie gesagt man kann ja einfach mal bei der zuständigen Behörde anrufen und sich dort genauer informieren. Die sollten es ja schließlich genau wissen.

 

MfG

Patrick

@ Patrick H.:

 

Kyrill will es doch nur bestellen, was beißt du dich so am Wort "Tragen (in der Öffentlichkeit)" fest?

und eine Anschaffung, nur weil er es nicht mit sich Führen darf, ist doch nicht

gleich nutzlos, du kennst seine Beweggründe doch nicht.

 

 

@ Kyrill:

ich habe auch schon das ein oder andere Messer aus Übersee bezogen, unter anderem ein Karambit, das in der heutigen Zeit eigentlich nur noch Verwendung als Selbstverteidigungswaffe findet.

 

 

Das Modell NR40, das du möchtest, war vor ca 60-70 Jahren aktuell und könnte

auf den 1. Blick genauso gut ein Outdoor-Bowiemesser sein. ;)

Das Schlimmste was passieren kann ist, dass du Zoll zahlen musst...

Ansonsten sollte es keine Probleme geben.

 

 

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