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Also, erstmal ja, es gibt schon derartige themen, jedoch habe ich dort keine genaue Antwort entnehmen können.

Hier meine Situation: Ich bin 15 und möschte eine neue ASG erwerben.

Ins auge gefasst habe ich die hier: http://www.begadishop.de/catalog/product_info.php?cPath=53_193_194_603&products_id=6165

Das Problem ist nur, das es eine SAEG ist, was bedeutet >0,5. Da ich aber "aufgeschnappt" habe, dass sich diese "Altersbegrenzung" nur auf den Erwerb bezieht, müsste es, sofern obiges zutrifft, ja völlig legal sein, dass ich diese ASG benutze.

Ich würde nun gtern wissen, ob das denn der Fall ist.

 Ideal wäre es, wemn mir sogar jemand Absatz + Paragraph mitteilen könnte, dann kann ich das sogar nachlesen.

Vielen Dank schonmal im voraus

 Scotty

Ab 18,  gilt für den Erwerb und den Umgang.

 

Gibt dir jemand ein 18er Gewehr, handelt es sich um eine Überlassung. Das ist hierbei eine Straftat.

 

In etwa so, als wenn ich dir mein Auto zur rumfahrn gebe.

 

 

Sprich ich darf mir obige ASG nicht zulegen?

 

Btw. der vergleich mit dem Auto ist lustig und macht zugleich sinn.

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Da dies gemäß WaffG eine Waffe ist, musst Du 18 sein - das schließt Erwerb, Besitz und Führen ein. Wobei Du bei Führen unter Aufsicht schießen darfst (z.B. in Schießkellern, etc.)

§ 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

(1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

(2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.

(3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

MfG

Okay, danke.

allerdings muss ich dazusagen, dass ich diesen Absatz bereits gelesen habe und er mr nichts sagte.

Dann könnt ihr von mir aus diesen Thread löschen.

Also wen du in einem Schuetzenverein bist,
gibt es da auch einige wege !!!

du koenntest eine Sondererlaubnis fuer das tranzportieren von sport waffen (7,5j.) erlangen auch wen du u 18 bist !!!

Wobei man auf das Luftgewehre und auf die S-AEG ganzeinfach gleiche wirkung erziehlt !!!

Die S-AEG darf dan aber nicht dir, sondern deinem Vater oder dem Verein gehoeren !!!

ähh...

Die S-AEG darf dan aber nicht dir, sondern deinem Vater oder dem Verein gehoeren !!!

 

Bin mal Beamter der die Erlaubniss ausstellen soll.

 

Warum wollen sie die Erlaubniss haben? Ist doch nicht ihre Waffe.

 

 

Vater: "Ja, hir der Kleine geht ja zum Schuetzenverein, und die ham ja ne recht grosse Jugendgruppe wo die Luftgewehre knap werden, und desshalb kannder meins mitnehmen !"

"Der Verein weis schon bescheit !" (wird vieleich angefragt !!!)

Du darfst sie nicht haben, du darfst sie nicht ohne Aufsicht im Spiel benutzen, folglich Sinnfrei. (was passiert, wenn deine Aufsicht getroffen wird?)

Ein "weisungsbefugter Waffenberechtigter" ist ausserdem schwer aufzutreiben, denn wer ist schon "Weisungsbefugt".

Man kann mit ü,18ern mal schießen auf einem Spiel, wenn der Besitzer daneben steht und zuschaut, und dann natürlich nur auf statische Ziele, aber spielen darfst du damit nicht.

Ich habe die M4 auch, ich würde dir empfehlen dir erstmal eine mit weniger Joule anzulegen und wenn du 18 bist, kannst du dir ja diese hier oder eine stärkere holen.



Also Wie Chris auch sagt !!!

Lass es und warte !!!
Warum willst du eigendlich keine 0,5 ???
es gibt eine menge Leute die mit AEG's spielen, obwoll sie Saeg's haben koennten !!!

Mich inklusive...hab mit 18 AS "richtig" angefangen, und bis vor nem Jahr noch mit 0,5ern gespielt, bis auf die obligatorische GBB Backup...

0,5er erfüllen ihren zweck wenn sie gut sind und gut eingestellt sind :)

 

die rechtlichen dinger sind schon alle genannt, also demnach: in 3 jahren gehts los^^

 

Ich sag mal Äpfel und Birnen.

 

Ja du darfst als u18 auch GK-Waffen schießen.

Aber das darfst du nur auf zugelassenen Schießständen, wenn jemand die Aufsicht hat.

 

Ein Airsoftfeld, ein Hof am Haus, ein Garten usw. ist kein zugelassener Schießstand.

 

Das Überlassen (in diesem Fall das ermöglichen der Ausübung der Tatsächlichen Gewalt über die Waffe) ist Strafbar.

 

Auf diesem Schießstand welcher eingetragen ist darf jeder Rechtmäßige WBK inhaber die Aufsicht übernehmen

gruss

 

ps @Gabriel Nielsen

Schwan*vergleich? 

 



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