reicht Flatterband für unter 0,5 Joule doch aus?

Hab gerade das hier gefunden:

"VI. Schießen

Das Schießen mit Soft-Air-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse bis 0,5J ist waffenrechtlich nicht reglementiert. Dies bedeutet, dass das Schießen mit solchen Geschossspielzeugen auch außerhalb des befriedeten Besitztums erlaubt ist."

Quelle: Merkblatt Bayerisches LKA, Stand 2008

Heißt das jetzt, dass mit unter 0,5 Joule auf jedem Privatgelände mit Erlaubnis des Besitzers/Eigentümers spielen darf?  NEIN, denn es sind immer noch Anscheinswaffen! Für Anscheinswaffen gilt:

"Hinsichtlich der Anscheinswaffen i.S.d. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.6.1 zum WaffG ist nunmer der neue § 42a des WaffG (i.d.F. 31.03.2008) maßgeblich. Demnach ist es verboten, Anscheinswaffen zu führen." Quelle: Merkblatt Bayerisches LKA, Stand 2008

Was "Führen" ist, ist auch klar geregelt: Definition des Führens laut Waffengesetz (WaffG), Anlage 1, Abschnitt 2, Ziffer 4 : 
"Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber – außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, oder des eigenen befriedeten Besitztums – ausübt." Quelle: WaffG

Also darf man nach dieser Definition Anscheinswaffen NUR auf dem EIGENEN Besitztum "führen"? NEIN, denn zum Glück gibts eine Ausnahme:

Erlaubnisfreies Führen von Schusswaffen in bestimmten Fällen:
Ausnahmen gemäß §12 Abs. 3 …
…Ziffer1 WaffG.: Keinen Waffenschein benötigt man, wenn man in der Wohnung, den Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums oder der Schießstätte eines anderen eine Waffe führt und die Zustimmung des Hausrechtinhabers hierzu vorliegt." Uff, Glück gehabt!

Was bedeutet jetzt "befriedet"?

"Befriedetes Besitztum:
Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist." Quelle:rechtswoerterbuch.de

Nach MEINER Auffassung heißt das aber, dass zum Spielen mit AEGs unter 0,5 Joule eine Absperrung des Geländes mit Flatterband und Hinweisschilder (Betreten verboten!) reicht. Jeder sich daran nicht hält betritt nämlich das Besitztum willkürlich.

Oder seh ich das jetzt falsch? Vielleicht hab ich ja was übersehen?

Wie auch immer...

Das hier ist natürlich nicht rechtsverbindlich und ich übernehme auch keine Verantwortung dafür, dass ich den Gesetzestext richtig interpretiert habe. Bin schließlich kein Anwalt!

Netter Ansatz, geht aber leider nicht ganz auf den wie du ja selbst schreibst. Befriedet bedeutet: "Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist." Das "Gesichert" ist in dem Satz ganz wichtig Flatterband zeigt den Leuten vielleicht das man das Gelände nicht betreten darf oder soll aber sie könnten es trotzdem wenn sie wollten ohne größeren Aufwand machen. Um einen tatsächliche "Befriedung" zu erreichen muss das Gelände so abgesperrt sein das es nicht oder nur schwer möglich ist also mit einem Zaun oder eine Mauer. Das betreten den Grundstücks muss somit ein größerer Aufwand sein als ein normaler Schritt (ich hab mal was von Mindesthöhe 30cm gelesen kann das einer bestätigen?) . Aber für das reine Schießen mit 0,5ern gibt es wie ich das sehe wirklich keine Bestimmungen. Somit fallen die Fangnetze oder wahlweise die Savezone wie sie für über 0,5 Pflicht sind wohl weg und der 0815 Maschendrahtzaun währe ausreichet. Ich würde aber dennoch jedem empfehlen auch bei 0,5ern nicht darauf zu verzichten das Gelände gegen das Verlassen von BB's zu sicher sollten Passanten BB's abbekommen wohlmöglich sogar ins Auge gibt das mächtig Ärger nicht nur für den der es war sondern im Zweifel sogar für die ganze Spielerschaft weil dann wieder jede menge Leute nach Verboten schreien.

 

Das ganze ist ganz leicht ausgehebelt Justin:

0,5er sind keine Schusswaffen.

Nur Schusswaffen darf man ohne Waffenschein, mit Erlaubnis des Besitzers auf fremden Grund führen, was wir mit SAEGs auch schon LANGE in anspruch nehmen. Auch wenn dein Kumpel dich an seine Schusswaffensammlung mal ranlässt, um sie dir zu zeigen, wird dieser Paragraph angewand, denn der Wohnungsinhaber (er) gibt dir die Genehmigung ("hier, nimmst du!") die Waffe in seiner Wohnung zu führen.

0,5er sind aber keine Schusswaffen.

Somit findet der Paragraph wieder eine Lücke, aus die dir jeder Staatsanwalt gerne nen Strick dreht.

 

Allerdings ist das Schießen mit 0,5ern so nicht geregelt, lediglich das führen ist geregelt. Wo und wann man damit schießen kann nicht. Sobald man also nicht mehr führt, ist das Schießen erlaubt. Logisch, oder?

Ein bisschen neon farbenen Lack irgendwo auf die Knifte sprühen und es ist keine Anscheinswaffe mehr.

 

...Irgenwo im Wald rumrennen und Airsoft spieln ist dann aber trotzdem uncool, obwohl rechtlich einwandfrei.

Die örtliche Polizei ist aber meistens damit zufrieden wenn ein Schild am EINZIGEN Eingang steht mit "Betreten verboten". Bevor jetzt alle anfangen ein Tor zu bauen, würd ich ambesten einfach nachfragen, wie die das haben wollen. Dann bist auf der sicheren Seite und musst dich nicht mit den ganzen Paragraphen rumärgern, ob Flatterband oder nicht etc.

@Chris K. :

Erklär mir mal deine Logik:

"Sobald man also nicht mehr führt, ist das Schießen erlaubt. Logisch, oder? "

Wie willst du schiessen,ohne die Waffe zu führen?

 

Ich glaub worauf Chris hinaus will ist das wenn man es genau nimmt kann man das Anscheinwaffengesetz so verstehen das das Führen wirklich nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist also die Erlaubnis des Besitzers, wie bei Ü0,5 im Zweifel nicht ausrecht somit währe das richtige Airsoftspiel mit 0,5ern praktisch unmöglich weil nur die Besitzer des Geländes selbst die ASG führen dürften. Ob das so haltbar ist weiß ich nicht den diese Auslegung würde auch die Verwendung von Anscheinswaffen bei z.B. Theaterstücken schlichtweg gesetzwidrig machen.

 

@ Hugo: Neon Farbe reicht nicht die Materialen selbst müssen neonfarben sein.

PS: Schissen ohne führen hm.... Selbstschussanlage Lachend .

"wirklich nur auf dem eigenen Grundstück"

 

wo steht'n was davon?

@Chris K. :

"Erklär mir mal deine Logik:

"Sobald man also nicht mehr führt, ist das Schießen erlaubt. Logisch, oder? "

Wie willst du schiessen,ohne die Waffe zu führen?"

@ Balu:

Klar ist der Begriff missverständlich, aber das ist eben das Gesetz, es sagt ja auch, WANN man führt, und wann nicht, selbst wenn du in beiden Fällen deine Knarre abfeuerst.

Innerhalb deiner Wohnung kannst du mit ASGs rumballern wie ein bekloppter, es ist nicht führen. Trittst du vor deine Haustür, ist es führen.

"Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber – außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, oder des eigenen befriedeten Besitztums – ausübt." Quelle: WaffG

Innerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums führst du somit nicht, kannst aber trotzdem Schießen.

Ein Waffenschein ist ja nichts weiter als eine Erlaubnis, die Waffe zu führen, zur Home-defence, zum reinen Besitz und zum Schießen auf Schießstätten genügt eine Waffenbesitzkarte vollkommen, weil man dort nicht führt.

 

BTW: für Film und Theateraufführungen gibt es wieder Sonderregelungen, was das führen angeht.




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