Gesetzliche Frage: Auf Menschen schießen
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Hi!

 

Ich habe da mal eine Frage: habt ihr einen Paragraphen zur Hand, nachdem man mit Softairwaffen auf Menschen schießen darf bzw. nicht darf?

 

(Auf allen S-Air-Waffen steht ja schließlich drauf: "Nihct auf Menschen zielen")

 

Bitte schnell antworten!

Im Deutschen Gesetz gibt es keine Paragraphen, die etwas erlauben, sie verbieten nur. Und eben so ein Paragraph, der es verbietet auf Menschen zu schießen gibt es nicht, deshalb ist es erlaubt.

Bei diesen "Nicht auf Menschen schießen" handelt es sich um Warnhinweise.

Sie sollen dir sagen, schieße damit nicht auf Menschen, die nicht geschützt sind (Passanten oder andere nicht Spieler), weil diese durch die BB´s verletzt werden können. Bspw. an den Augen!

Gruß Christian

§228 StGB - Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Also sobald man an einem Spiel teilnimmt und sich der Gefahren bewusst ist (Hämatome, etc.), willigt man der Körperverletzung ein.
Wenn man es ganz streng nimmt muss man dazu vorher auch ein Dokument unterzeichnen - ansonsten sind das mündliche Vereinbarungen.

Ist also wie beim Boxen - wer im Ring steht, weiß, dass man auch etwas auf die Nase bekommen kann ;)
Inwieweit das noch unter"die guten Sitten" gehört - hach ja, deutsche Rechtssprechung^^
Prügeln ist auch keine gute Sitte, trotzdem boxt man seit der Antike...

MfG

Zählt das auch für Gefährliche Körperverletung?

(Bei Airsoft der Fall)

Ok... danke für die vielen Antworten!

 

Leider reicht das dem Vater meines Freundes immer noch nicht...

Er hat gelesen: Für das benutzen von Anscheinswaffen muss man sich auf befriedetem Besitztum befinden, sowie eine Berechtigung haben...

 

Meiner Meinung muss man keine Berechtigung haben... (Wir spielen mit 0,5ern auf einem Gelände, dass ringsrum an Felder grenzt, die wir, nach Absprache mit den Bauern als Safe-Zone nutzen können. Unsere Softairs schaffen es nichtmal bis zum Ende des Feldes. Demnach ist das doch erlaubt, oder?)

Wenn ihr euch an ein Ende des Feldes stellt, sollten die Kugeln nicht die Mitte dessen erreichen- dann ist die Safe-Zone auch ordnungsgemäß doppelt so lang, wie die stärkste Waffen schießen kann!! Und was die Berechtigung angeht: Das heißt einfach nur, dass ihr auch die Genehmigung des Grundstücksbesitzers haben müsst. Ihr sollt ja nich einfach auf ein Gelände gehn, ohne das dies der Eigentümer weiß!! Gruß Simmy

"Zählt das auch für gefährliche Körperverletzung?"

Natürlich. Wie du ja selber schon richtig erkannt hast, ist im Airsoft der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gegeben, genauso bei Kampfsportarten bei denen "Waffen" (Schlagstöcke, Bambusrohre o.Ä.) verwendet werden. Wenn man's genau nimmt zählt Fechten auch dazu, wenn man denn dabei überhaupt jemand verletzen kann.

Ihr braucht auf jeden Fall eine Genehmigung vom Eigentümer.
Weiterhin sollte das Gelände ringsum dennoch abgegrenzt sein durch Zaun, etc. oder ausreichend Schilder angebracht werden ("Privatgrundstück - betreten verboten")

Warum?
Der schöne §42a - Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten.
Wenn also das Gelände zugänglich für jedermann ist, macht ihr euch (und sogar der Geländeeigentümer (bei seiner Erlaubnis)) strafbar.
Aber das ist ein anderes Thema...

MfG

PunktFünfNull schrieb am 19.01.2011 um 19:44 Uhr: "Wenn man's genau nimmt zählt Fechten auch dazu, wenn man denn dabei überhaupt jemand verletzen kann."

Kann man! 1982 ist der amtierende Weltmeister bei nem Turnier tödlich verletzt worden.

Aber das ist auch ein anderes Thema...

Das wäre dann sogar gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge . Du weißt nich zufällig auch ob der Verursacher belangt wurde, oder?

Weiß ich nicht..aber es wird überall von Unfall, Verkettung unglücklicher Umstände und fehlerhaftem Material geschrieben. Siehe hier Von rechtlichen Konsequenzen hab ich nichts finden können.

Ich schlag vor...   Back to Topic!

Na ja, die Wahrscheinlichkeit dabei jemanden ernsthaft zu verletzen ist aber deutlich geringer als bei anderen Sportarten...ich kenne zb keine andere, in der man eine Kevlaweste trägt....das Baers Florett gebrochen ist(man kann die Dinger fast zu einem Kreis Biegen, ohne das was passiert) und dann noch durch die Maske kahm ist ein negatives Wunder, beide werden eigentlich vor jedem Tournier geprüft.

 

Stimmt,der Fechtvergleich ist eine gute Antwort, danke!

(5 Jahre Leistungsmäßig, dann kein Bock mehr...geiler Sport!)

@ Marvbec: Du meinst sicher §228 StGB , denn §227 StGB behandelt Körperverletzung mit Todesfolge ( http://dejure.org/gesetze/StGB/227.html ). Nur zur RichtigstellungZwinkernd

 

Unabhängig davon, kann es dennoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen und einen Verstoß gegen die "Menschenwürde". Kommt, wie meistens, auf die entsprechende Behörde an. In D ist nie was klar geregelt, wäre sonst nicht Deutschland...

Gibt da zwar schon einige rechtskräftige Urteile,zumindest was Paintball angeht, das es nicht gegen die Menschenwürde verstösst. Leider gibt es noch kein Grundsatzurteil dazu...
http://www.gulli.com/news/urteil-paintball-verst-t-nicht-gegen-die-menschenw-rde-2010-02-21

Aber wie schon gesagt, unabhängig von einigen Urteilen, die Gemeinden und entsprechenden Behörden sehen das oft anderst und es werden nur wenige von uns vor Gricht ziehen und eine Genehmigung erstreiten...

@ Erik R: schaut mal im Internet nach, geht zu einem Anwalt oder lest direkt im Waffengesetz nach.

bevor ihr euch auf irgendeine Weise strafbar macht, solltet ihr euch informieren. Und wenn Du Dich auskennst, kannst Du im Fall, dass die Polizei vorbeischaut, die entsprechenden Gesetze nennen und denen das in Ruhe erklären. Vorraussetzung ist natürlich die Beachtung der Gesetze durch euch selbst.

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