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@ Marvbec

 

DANKEEEEEEEEEEEEE!!! Endlich mal einer der es kapiert hat.

Ich sag dazu nix mehr. Hier wird mir zuviel Quark verzapft... Ich kenn das gesetz, ich hab es gelernt und werd mich an das erlernte halten! Ihr könnt ja machen was ihr wollt! Ich empfehle euch mal einen RA zu fragen....aber wahrscheinlich belehrt IHR dann den RA über das Gesetz.... da ich es gelernt hab und weiss, wollte ich nur helfen-aber manche sind ja sowas von beratungsresistent ^^

@Marvbek: Anderes Beispiel: Die deutsche TÜV-Plakette auf dem KfZ-Kennzeichen ist auch ein amtliches Siegel nach STVZO und verliert auch seine Gültigkeit, wenn du dein Auto tunest, ohne es wieder dem TÜV vorzuführen. Fährst du jetzt in ein Land, in dem tuning legal ist, kannst du dir z.b. ein anderes Fahrwerk einbauen. Kommst du zurück nach D und baust vorher dein altes Fahrwerk wieder ein, ist es nach dt. Recht wieder legal und du behältst deine Plakette.

Ja aber das alte Fahrwerk ist auf dieses Auto eingetragen und du brauchst keine Lizens wenn du an deinem Auto rumschraubst du darfst auch in Deutschland als Privatmann an deinem Auto rumschrauben, an Waffen aber nicht (da ist nen sehr großer Unterschied).

(37 Posts)

(nachträglich editiert am 11.05.2013 um 02:16 Uhr)
(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 11.05.2013 um 08:52 Uhr)

Zunächst wird der Prozess des Mitführens der Waffe ins Ausland und zurück juristisch als Mitnahme bezeichnet.

Sofern diese Von der Mitnahmeerlaubnis befreit sind, bedarf es keiner Genehmigung. 

Zoll oder andere Grenzbehörden dürfen die Waffen auch nur bei einem hinreichenden Straftatverdacht zur Prüfung sicherstellen. Nach gutdüken geht das nicht.

In keinem Gesetz ist ein Verbot für die Änderung der Leistung angegeben. Die Änderung darf nur nicht mit der Erlaubnispflicht zur nicht gewerblichen Herstellung kollidieren und die Änderung darf nicht die Annahme rechtfertigen, dass die
Handhabungssicherheit oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben sind. Diese Bedingungen sind in der u.g. Anlage verzeichnet.
(§23 (1) BeschussV in Verbindung mit Anl. I Nr. 3 BeschussV)

 

 Ich frage mich, wann der Mythos endlich verschwindet. Wer sich auf die Auskunft des Beschussamtes Ulm bezieht: Die hat schlichtweg keine gesetzliche Grundlage und Beschussämter dürfen selbst keine Regelungen über das Gesetz hinaus erlassen.

 

(1759 Posts)

(nachträglich editiert am 11.05.2013 um 09:51 Uhr)

@Mods: Macht den thread zu oder besser noch edietiert ihn, dass nur noch die Wahrheit darin enthalten ist und diese KOmpakt und FERTIG! Meine Fresse.

 

Meinungen kann jeder haben, aber Gesetzte sind nicht meinungs abhängig und jeder neuling, der so nen Thread ließt bekommts erst ml verständlicher Weise mit der Angst, dann sieht er wie andere Deuutsche im AUsland mit Vollauto feuern und wird, wenn er anfängt zu fragen meißtn links liegen gelassen bzw im wird übers maul gewischt (Weil er Dummfug verbreitet den er irgendwo) Aufgeschnappt/Mitgelesen hat. Und hier entsteht ein neuer Thread: Mit dem Glorreichent Titel erlischt das F wenn ich meinen Kaputen Cut Off Leaver gegen nen Gesunden Tausche?

 

Oder Ballert CHris Antwort in ROT und FETT vor die Frage als antwort, damit keine weiteren längst geklärten fragen entstehen.

@Chris danke. (WIe immer)

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