Wie Ostgathe hier:
m. E. zutreffend darauf hinweist, scheint der Gesetzgeber tatsächlich vergessen zu haben, das Verbot für FA im Airsoftbereich über 0,5 J auch zu sanktionieren. Denn die waffenrechtliche Vorschrift, die hier das unstreitig vorhandene FA-Verbot sanktionieren soll, erstreckt sich derzeit nur auf Patronenmunition; vgl. § 51 WaffG.
Es wäre nun nicht das erste Mal, dass der Gesetzgeber vergisst, Verbote auch zu sanktionieren. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die derzeitig wohl vorhandene Lücke schließt.
Zudem mag jeder selbst für sich entscheiden, ob er es darauf ankommen lässt oder nicht, denn einerseits ist fraglich, ob der Amtsrichter dieser Rechtsauffassung folgt und andererseits dürfte, da FA-Waffen über 0,5 J nunmal unstreitig verboten sind (woran auch die fehlende Strafnorm, die dieses Verbot in strafrechtlicher Hinsicht sanktionieren würde, nichts ändert), zumindest eine endgültige Beschlagnahme der Waffe nach polizeirechtlichen Gesichtspunkten (Stichwort: Gefahrenabwehr) in Betracht kommen.
Interessant ist diese schlüssig dargelegte Rechtsauffassung aber allemal.
In diesem Sinne...
Verbot ist Verbot.
Ob und wie hoch das sanktioniert wird ist doch völlig unerheblich. Es ist verboten, also wird es nicht gemacht ôO
Das ist wie Autofahrer, die sich sagen "bis 40km/h drüber is ja okay, is ja nur ne Geldstrafe". Es ist eben nicht erlaubt in ner 30-Zone 70km/h zu fahren, sonst würde da doch ein 70-Schild stehen.
Nur so mein Gedankengang dazu...
Das das FA-Verbot feststeht, bestreite ich ja auch gar nicht. Interessant ist aber, dass ein Verstoß gegen ein solches Verbot derzeit wohl nicht sanktioniert werden kann.
Die Frage, die sich stellt:
Hat der Gesetzgeber einfach vergessen, hier die Strafnorm an den geänderten Gesetzestext anzupassen, der das Verbot regelt. Oder hat der Gesetzgeber die Lücke bewusst gelassen, weil er zwar einerseits FA auch bei Airsoft- und anderen Kaltgaswaffen verbieten will, andererseits aber einen Verstoß nicht als strafwürdig ansieht, weil man eben mit FA nicht wirklich Schaden anrichten kann. Oder hat der Gesetzgeber gar bei der Änderung anno 2008 vergessen, das generelle FA-Verbot an die Strafnorm (die eben FA bei Kaltgaswaffen ohne Patronenmunition nicht sanktioniert) anzupassen und wollte der Gesetzgeber eigentlich Airsoft- und andere Kaltgaswaffen für FA freigeben?
Wie gesagt:
Dem Grunde nach bleibt FA verboten. Soweit klar und ich sehe durchaus ein Risiko, sich nicht an das Verbot zu halten (auch wenn es strafrechtlich nicht sanktioniert ist), weil im Zweifelsfalle eben zumindest die Waffe weg ist (wenn nicht auf strafrechtlicher Ebene, dann aus polizeirechtlichen Gründen der Gefahrenabwehr) und man sich trotzdem eines Strafverfahrens ausgesetzt sieht, welches man dann ggf. bis zur Revision treiben muss, um zutreffend Gehör zu finden. Aber interessant ist es allemal, dass der Gesetzgeber hier bewusst oder unbewusst FA bei Airsoft und allem anderen, was nicht Patronenmunition verschießt, nicht unter Strafe gestellt hat bzw. stellen wollte.
Zumal - und da brauchen wir uns nichts vormachen - viele auch zur Behebung von Jams nun einmal Plates eingebaut haben. Verbot hin oder her. Und da kann es dem ein oder anderen schon durchaus helfen, wenn es zwar einerseits verboten ist (und über Sinn und Zweck des Verbots von FA bei Waffen unter 7,5 J lässt sich zutreffend streiten; insbesondere, wenn man sich den rechtsgeschichtlichen Werdegang des WaffG anschaut), er aber eben zumindest keine strafrechtlichen Sanktionen fürchten muss oder man zumindest eine nicht unbeachtliche Argumentation an der Hand hat, um - zumindest strafrechtliche - Sanktionen abzuwenden.
In diesem Sinne...