So mal ne kleine Frage:
1.: Ist mein gelände legal?: hat rings ums feld nen 2.5m hohen zaun der ABER vollständig zugewachsen ist(Mit schlingten kräutichkraut etc.).
2. Ist es erlaubt Flashlight oder laserpointer an mein Markierer zu machen?
Zur Lampe, meines Wissens nach gilt en Montieren von Ziellasern, und Lampen als taktische Modifizierung, und ist in Deutschland damit Illegal
Beides mal nein.
zu 1: Dein gelände ist zwr umzäunt aber die Kugel kann denn noch das Gelände verlassen, da sie über denn Zaun fliegen kann du müßtest halt in deinem gelände noch ne Sicherheitszone mit 2 Entfernung der stärksten Wafffe Markieren in dem nicht geschoßen werden darf.
Und zu 2: Das anbaun von Hilfsmitteln die das Ziel beläuchte (Lasermarkierer; Flashlight und sonstiges) ist in Deutschland verboten, auch auf Privat Grund.
@Stephen,andi : Thx
@ Andi: was ich vergessen hab zu sagen wir ham noch ne 50m safty-zone dann kommt der zaun
Das bringt dir aber nichts wenn deine Stärkste Waffe auf dem Gelände 35m Meter schießt, dann wäre die sicherheitszone nämlich 70 Meter.
wir ham nur <0.5 und kommen höchsten 20 m mit nen bischen glück 25
Bitte einen Nachweis über die Sicherheitszone... Habe überall gesucht aber kein Gesetz diesbezüglich gefunden!
Ok du schreibst 1,1/2mal so groß wie die stärkste Waffe. Ich hab nen bekannten gefragt und er meinte halt gehauf nummer sicher und mach doppelsoweit.
S487 §12 lau den Deutschen Gesetzbuch:
Mit einer freien Waffe darf ausschließlich auf Privatgrund geschossen werden, der soweit abgegrenzt ist, dass keine Kugel die Möglichkeit besitzt, das Gelände zu verlassen. Alternativ kann eine Sicherheitszone rund um das Gelände errichtet werden, die mindestens doppelt so groß ist wie die maximale Reichweite der freien Waffe.
2. defenitiv verboten
1. es muss sichergestellt sein das keine Kugel das Gelände verlassen kann, das mit dem 2 fachen Abstand ist eine Faustregel aber kein Gesetz. Würde empfehlen üben am Zaun ein Paintballnetz, das nach hinen einknickt zu befestigen somit schütz ihr euch noch besser, algmein würde ich den Zaun lieber auf Dichtheit prüfen, falls was passiert seit ihr die dummen und das ganz sicher. Ein Anruf bei der Polizei ist auch nicht verkerhrt die schicken dann meist nen Sachverständigen (was kostenlos ist) und der gibt euch evtl. noch ein paar Ratschläge.
Edit. Fehlendes Wort ersätz danke Beau
Daniel, du meinst bestimmt: ein anruf bei der polizei ist auch NICHT verkehrt- oder?
§12 muss ich mir mal genauer ansehen...
In §12 des BGB gehts um Namensrecht...?
hm dan bescheist mich da internet wieder mal... (XD)
...hab im Buch nachgelesen.... steht auf seite 8... s487 beschäftigt sich mit internationalem Privatrecht!
Was anderes hätte mich auch gewundert, da es 1. kein "Deutsches Gesetzbuch" gibt-nur ein BGB und Waffenrecht steht im Waffengesetz Buch...
Das BGB enthält:
Beurkundungsgesetz
Informationspflichten Verordnung
Produkthaftungsgesetz
Unterlassungsklagengesetz
Wohnungseigentumsgesetz
Erbbauverordnung
Gewaltschutzgesetz
Ein Gesetz welches diesen Abstand vorsieht ist mir nicht bekannt.
Was Duncan sicher meint ist nicht das "Deutsche Gesetzbuch" (sowas gibt es nämlich nicht), sondern das Waffengesetz.
Und dort regelt der §12 das Schießen mit Waffen außerhalb von Schießstätten (=also genau das was wir im Softair tun). Dort steht aber nur dass die Geschosse es nicht verlassen dürfen, wie schon erwähnt scheint die doppelte Stärke nur eine Faustregel zu sein, kein Gesetz.
Hier der Gesetzestextauszug: §12 Abschnitt 4 Absatz 1 Satz a Waffg
"(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum