Seite: 1 2 3

Hey leute ich habe ein problem.

 

Da ich ein Softair MG M60 hab und es mal bei einen skirm dabei haben möchte wolltei ich mal fragen wie ihr euer MG legal  transportiert. Ich dachte so in stoff eingewickelt in den kofferaum oder in 2 mülltüten da ich keine tasche dafür finde und jede die ich daheim habe sogar der bw seesack zu klein dafür ist.

 

 

 

Muss unbedingt ein schloss an der tasche sein oder reicht es wen sie so transportiert werden das man äußerlich nicht sieht das man eine softair dabei hat.

 

Ich bedanke mich jetzt schon für eure antworten.

 

 

 

 

Bau dir ne Kiste mit Schanieren und nem Riegel für ein Vorhängeschloss.

Es muss so Transportiert werden dass es nicht griffbereit ist wie du das machst ist wurscht aber eine schloss sollte sein und wenn du damit die Tüte zumachst.

---------------------------------------------------------------------------------------------

§ 42a  Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

Damit
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
---------------------------------------------------------------------------------------------

Ein verschlossenes Behältniss kann in dem Sinne ein Koffer/Tasche/Kiste sein, wenn man sie so abschließen kann, dass kein schneller bzw. unbefugter Zugriff erfolgen kann. Du kannst also auch deine Gitarrentasche nehmen und ein Vorhängeschloss dran machen, jedoch kannst du nicht einfach Plastiktüten drüberziehen ;)

Wir benutzen für unser M1919A6 eine Fechttasche...schau mal bei Ebay.

 

Sind idr groß genug, lang geschnitten und meist mir einem Brett verstärkt und hat oft Rollen...Perfekt für schwere Waffen, lassen Platz und sehen nicht nach Schusswaffen aus:D

[Post von Phil aka. Moroder (30.12.2010 20:08) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

mmh das ist immer so eine sache als durch die stadtt muss ich aufjedenfall net laufen ich komm mit den auto direkt zum spielfeld aber da giebt es doch immer die geschichten wie tasche mit schloss und und und jeder sagt was anderes am liebsten würde ich meine guns in den kofferaum tuen ohne tasche und los fahren zum spielfeld wenn es erlauft währe

mmh das ist immer so eine sache als durch die stadtt muss ich aufjedenfall net laufen ich komm mit den auto direkt zum spielfeld aber da giebt es doch immer die geschichten wie tasche mit schloss und und und jeder sagt was anderes am liebsten würde ich meine guns in den kofferaum tuen ohne tasche und los fahren zum spielfeld wenn es erlauft währe

Soweit mir bekannt ist, reicht ein verschlossenes Auto nicht zu, da dies kein Behältnis ist, sondern ein Nutzfahrzeug!

Unser MG-Schütze hat sich ne Alu-Kiste gekauft, die er mitn vorhängeschloss versehen hat (Kostenfaktor: ca. 30€).

Das ist die einfachste Methode und absolut legal- da kann dir keiner was!!

Nein, ein abgeschlossener Kofferraum alleine reicht nicht , wobei aber manchmal eine Ausnahme gemacht wird, ist wenn der Kofferraum ansich ein geschlossener Raum ist, also du wirklich nur vond er Kofferraumklappe drauf zugreifen kannst und nicht von der Fahrerkabine aus, jedoch wenn es zu einer Klage kommen würde, dann bist du mit einer abgeschlossenen Kiste definitiv auf der sicheren Seite ;)

Ich hab mal gelesen der innenraum des Autos ist die Persöhnliche Privatsfähre und du darfst im Auto so weit ich weiss alles tun und lassen was du auch zuhause kannst. Du darfst z.B. nackt Autofahren aber natürlich nicht nackt aussteigen^^ das währe dann Erregung öffentlichen Ärgernisses odr so ähnlich.

Worauf ich hinaus will ist ,dass das mit einer ASG eigentlich genauso sein müsste.

Die Sache mit'm Auto als "Behältnis" würde ich nich riskieren. Wenn das Kofferraum-Schloss mit der ZV verschlossen und geöffnet wird, geht's auf keinen Fall als verschlossenes Behältnis durch.

Übrigens; es heißt ganz klar verschlossen , nicht geschlossen . Ich hab immer das Gefühl das viele da keinen Unterschied machen.

Verschlossen heißt; die Möglichkeit eines schnellen Zugriff's über die Behältnisöffnung MUSS mittels eines Schlosses unmöglich gemacht werden. Ob Vorhänge-, Karten- oder Zahlenschloss ect. is dabei völlig wurscht.

Unter Behältnis verstehe ich alles, was man nach o.g. Methode verschließen kann UND die Bedienung des Transportgutes von außen ausschließt. Theoretisch könnte man sonst einen Bettbezug mit Reißverschluß benutzen und dessen Ösen mit nem kleinen Vorhängeschloss verschließen. Der durchschnittliche, menschliche Verstand sollte jedoch ausreichen um zu erkennen, das das juristisch geseh'n auf wackligen Füßen stehen würde.

@Thomas: Sooo teuer sind Waffenfutterale ja nu auch nich: http://cgi.ebay.de/Gewehrfutteral-Futteral-Waffenfutteral-130-cm-NEU-/160506153082?pt=Jagen&var=&hash=item6b1aeb8a76

ja für meine GHK ak nehme ich ein rucksack mit schloss aber für das MG finde ich keine passenden taschen weil sie von der länge- breite nicht passen deshalb ist das M60 nur daheim außerdem habe ich 1 zu 1 die selbe futurale tasche nur da passt das MG auch net rein

Nutze sowas, da passte alles Problemlos rein und kann mit einem kleinen Schloss zugemacht werden. Stopfe immer noch meine Klamotten rein damit nichts kaputt geht.

 

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.4komma5.de/bilder/produkte/gross/3944_1.jpg&imgrefurl=http://www.4komma5.de/BW-Sporttasche-Groesse-47x23x15-cm-flecktarn-&usg=__3ITs_xg9hHqWhF5tZQYUK76-Z6o=&h=230&w=340&sz=36&hl=de&start=7&zoom=1&itbs=1&tbnid=awo-CrRlG9r7vM:&tbnh=81&tbnw=119&prev=/images%3Fq%3DBW%2BSporttasche%26hl%3Dde%26gbv%3D2%26tbs%3Disch:1

 

PS: Die Tasche gibts in mehrern Größen, am besten mal im Natoshop nachschauen die Dinger kosten im Schnitt um die 15€, das Schloss gibts für 1€ im Baumarkt.

 

Achja zum Thema Auto, das Auto zählt als Privatgrundstück, demnach darf man die Waffe offen ins Auto legen, sogar auf den Rücksitz, ob das die Beamten dann toll finden steht hierbei auser Frage. Zudem muss man auch immer dafür sorgen das niemand anderes an die Waffe rankommt, weshalb man das Auto nur im abgeschlossen Zustand verlassen sollte sofern die Waffe im Auto liegt.


Weiß das aus eigener Erfahrung hierbei ging es um eine Schreckschusswaffe die ich in einem nicht abgeschlossenen Koffer (habs vergessen) auf dem Beifahrersitz lag und ich erstmal mit auf die Wache durfte bis das geklärt war.

Seite: 1 2 3



Anzeige