Leute - zerhaut mal das WaffG nicht... ich frage mich immer, wo ihr Eure Infos her habt?!
Das WaffG besagt über F und Vollautomatik:
E < 0,5J = Vollautomatik erlaubt (da keine Feuerwaffe, sondern Spielzeug/Anscheinswaffe)
E > 0,5J = Vollautomatik verboten, F (da freie Waffe)
Es steht nichts über die Antriebsart drin - ob es über Gas oder Feder/Luftdruck erfolgt.
Wenn also eine Gaswaffe auch mit dem stärksten Gas unter 0,5J bleibt, braucht sie kein F und kann auch Vollautomatik besitzen.
Macht es Euch da nicht so kompliziert - ansonsten bitte solche Aussagen wie "ist verboten" durch Quellen nachweisen, denn momentan spricht nichts dagegen und nach WaffG ist das auch eindeutig beschrieben.
MfG