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Also ich benutze die selbstgebauten mit Zucker ......

und die sind super !
wen man farbe rein will, kann man lebensmittelfarbe nehmen ! (ist halt teuer)

aber wen du nomal weissen rauch erzeugen willst, gibt es keine biligere alternative ! (auser den wald nieder brennen :P)
auserdem kannst du auch mehr zucker nehmen, was die verbrenung so beinflust das es schwartzen, uebel nach Scheisse stinckenen rauch erzeugt xDD

wen du den in ein bunker wirffst, kommen alle freiwillig raus !!! xD

Ähm du hast das aber schon mal gemacht oder?

wenn du mehr zucker rein machst dann pasiert gar nix mehr.

das gemisch ist "übersättigt"

ich empfehele KAUFEN! selber machen ist illegal.

und wenn euch einer mal durch dummen zufall mit dem zeug erwischt, habt ihr ein riesen problem!

nicht nur das eure bude gestürmt werden kann, ihr krigt eine dicke strafanzeige wegen sprengstoffbesitzt ec.

 

Also ich weiß ja nicht was ihr mal in der Schule gelernt habt! Aber wenn zucker und ein Nitrat sei es Ammonium oder Kaliumnitrat entstehen hoch giftige Dämpfe die zum erstickungstot und zu langzeitschäden führen!!

Besonders in engen abgeschottetten Räumen!!

 

Aber wenn das allen beteiligten egal ist,..... soll jeder selbst wissen!!! Besonders in jedem GUTEN militaria laden gibt es auch "militärische" Rauchgranaten!

Was mich ein bischen verwundert, warum steht wohl bei den AX60 auf dem Datenblatt folgender Satz: Bei Verwendung in geschlossenen Räumen ist zwingend Atemschutz anzulegen!

Denkt mal darüber nach....

PS: ich hab ne ganze Weile mit nem Theaterpyrotechniker zusammengearbeitet. Der hat mir ma bissl was über die Sicherheitsauflagen für seine Indoor Rauchbomben/Pulver gezeigt (Datenblätter, gesetzliche Vorschriften). Auser reinem Wasserdampf ist da nix was in irgendeiner Weise "gesundheitlich unbedenklich" ist. Die harmloseren Rauchmittel sind Krebserregend...die richtig guten Rauchstoffe - sind auch richtig ungesund.

hoch giftige dämpfe die zum erstickungstot führen...

ersticken (geht man jetzt mal nicht von CO vergiftung aus)

ist doch keine Toxische wirkung ^^sondern die eigenschaft eines gases- da schwerer als luft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Toxizit%C3%A4t

 

in der schule hat man garantiert nichts darüber gelernt! Sprengstoff bestandteile werden schon ewigkeiten in der schule tot geschwiegen...

 

 

Wenn du eine Rauchgranate in einem Geschlossenen Raum wirfst verdrängt der Rauch und die dabei entstehenden Gase den Sauerstoff! Dies kann zu Ohnmacht, übelkeit und benommenheit führen!!

Und jeder lernt in der Schule das bei fast.....eigentlich jeder Verbrennung Giftstoffe freigesetzt werden und jeder müsste eigentlich wissen das Verbrennungen Gase freisetzten die Sauerstoff verdrängen!

 

Also lasst das basteln und kauft euch professionelle! So kann viel weniger passieren!

Außerdem ist es wenigstens Legal und läst unsern Sport nicht wieder im schlechten Licht stehen!

Lasst sie doch machen. Wenn sie sich selber umbringen können sie nichts mehr machen, was uns schadet.....

Freut euch...;)

Naja ich hab nur keine lust wenn ich auf nem skirm bin von so nem spinner verletzt zu werden....wenn nicht gar schlimmer!

Außerdem schadet jeder vorfall wieder dem ansehen unseres Soprts!!

 

 

Aber gut macht wassa wollt! Doch bleibt mir bloß damit fern!!

Um mal den Rauch ein bisschen zu lichten und etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

 Die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen und pyrotechnischen Gegenständen bedarf einer Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz!

Daraus ergibt sich, dass für alle LEGALEN Rauch erzeugenden pyrotechnischen Gegenstände gewisse Bedingungen für Zusammensetzung und Beschaffenheit gelten und diese zu einer bestimmten (Feuerwerks-)Klasse gehören.

Für "Rauchgranaten" (wie diese HIER) ist das Klasse T1.

Das bedeutet für diese Dinger gilt: "Pyrotechnische Gegenstände der Unterklasse T1 dürfen von Personen über 18 Jahren ohne zeitliche Begrenzung gekauft und von diesen verwendet werden. Gegenstände für Lehr- und Sportzwecke dürfen von Jugendlichen ab 14 Jahren unter Aufsicht des Sorgeberechtigten bearbeitet und verwendet werden." (Zitat: http://wiki.feuerwerk.net/index.php/T1)

Übrigens: "Lehr- und Sportzwecke" gilt NICHT für Airsoft, da Airsoft offiziell keine Sportart ist! Also darf man die nur ab 18 Jahren für Airsoft verwenden und außerdem nicht darn rumbasteln/verändern.

Zu den Farben: Angeboten werden diese Rauchbälle in den Farben Rot, Blau, Grün, Gelb...also können die nicht verboten sein. Weißen Rauch gibts HIER: Scheint also auch nicht verboten zu sein.

Speziell scheinen Rauchpulver verboten zu sein, wenn sie lose abgegeben werden.

Andere "Rauchartikel" gibts aber legal zu kaufen, zb HIER.

Hoffe diese Infos hier helfen ein bisschen die Verwirrung zu beseitigen.

Tom, das stimm so nicht.

 

Loses Rauchpulver kannst du auch kaufen, du kannst auch nicht von der Verkäuflichkeit der Produkte abhängig machen, ob deren Benutzung legal ist.

Ich kann mir auch ein Samuraischwert im Laden kaufen, darf damit aber nicht einfach so auf der Straße rumrennen!

 

Die Rauchbälle die du da nennst können zwar als T1 Feuerwerk erworben werden, wenn du dir die Rückseite der Verpackung ansiehst, dann steht da ganz klar, dass diese nur zu technischen Zwecken, für Film- und Bühnenfeuerwerke verwendet werden dürfen!

Ich hab eine Packung hier, daher weiß ich das.

noch mal sehr schön aufegelistet^^

gibt ne biene.

 

weis und schwarz ist nicht verboten.. gut .. aber wenn die feuerwehr kommt sind die anfartskosten fällig, leuchtet ein warum man diese nicht nimmt oder?

 

weil man es kaufen kann ist es noch nicht erlaubt es einzusetzen ! ich kann ne rote signal-rauchpatrone auch kaufen oder nen vollauto-feuerwahlhebel oder benzin taschentuch und bierflasche...

@christoph

2H2+O2= 2H2O    ------wo ist das gas was die luft verdrängt?

C3H8+10O2=3CO2+4H2O -----hir ist eins, aber das ist nicht giftig.

2MG+O2=2MGO wasn hir kaputt? hir entsteht ja gar kein gas ....mh

......

ich kann dir noch hunderte weitere verbrennungen aufzählen....

 

vor dem klugscheissen bitte nachdenken.

 

 

 

@Hugo Stiglitz:

Naja, ich versteh diese Info von einem Online-Shop schon als Verbot. In wie weit das verlässlich ist kann ich natürlich nicht beurteilen.

Zitat:"Leider müssen wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Rauchpulver bzw. Bengalpulver, das vor diesem Termin erworben wurde, nicht mehr verwendet werden darf. Für uns bedeutet das natürlich auch, dass wir Bestellungen von Rauch- und Bengalpulver in unserem Onlineshop nicht mehr entgegennehmen können,... Auch wir selbst dürfen dieses Rauchpulver nicht mehr verwenden, da es schlicht und einfach keiner aktuellen Feuerwerksklasse mehr zugeordnet ist und damit definitiv verboten wurde. "

Wikipedia schreibt dazu nur: "Rauchpulver beschreibt ein pyrotechnisches Pulver, das zur Erzeugung von Rauch dient (Rauchsatz). In Deutschland ist die Herstellung dieses Pulvers ohne Genehmigung verboten."

 

 

Thema Rauchbälle:

Ok, da scheinst du Recht zu haben. Man darf sie ganzjährig kaufen aber in Wikipedia hab ich das hier gefunden: "Feuerwerk der Klasse T1 darf in Deutschland ab 18 Jahren ganzjährig erworben werden. Für die Verwendung ist aber in der Regel eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (siehe §23 Abs. 4 und 5 SprengG). Für technisches Feuerwerk der Klasse T2 ist für den Erwerb eine Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG erforderlich (Pyrotechnikerschein). "

mh also das gesetzt drückt sich da ja mal wieder toll aus.

währe wol besser die schreiben gleich was man darf, statt was man nicht darf, das würde das ganze übersichtlicher machen.

 

ich denke es ist schon okay wenn man im CQB eine kleine rauchgranate wirft nur um

eine kleine rauchwand im flur oder im treppenhaus zu machen.

solange da nichts nach aussen sichtbar ist wirds schon okay sein.

ansonsten muss man einsehen das wir  drauf verzichten müssen...

 

-kan mal einer filmzwecke definieren?

 

Film (&Theater) -Aufführungen: Man hat nen Drehbuch, geht damit zum Ordnungsamt und meldet es als Film/Theater-dreh/aufführung an. Ordnungsamt verweist auf den entsprechenden Ansprechpartner der Feuerwehr, diesem werden die einzusetzenden Pyroteschnischen Hilfsmittel vorgeführt. Ebenso auch der "Drehort", wenn der Mann von der Feuerwehr OK sagt wieder zum O-Amt..... es läuft auf Tanz mit den Behörden hinaus...

Beim Filmdreh muß zwingend dann natürlich auch ne Kamera laufen, Beleuchter und Tontechniker am werkeln sein und einer sollte zumindest ansatzweise die Regie führen (in der Regel ist min. ein Vertreter der Behörden dann vor Ort anwesend). Handycameras werden übrigens nicht als Filmaufnahmen gewertet. (Auser das ist so explizit im Drehbuch vermerkt)

So, nun nochmal zum Rauchpulver lose: Ist inzwischen nur noch mit Erwerbsberechtigung und Verwendungsnachweis für ausgebildete Feuerwerker zu beziehen. Quelle mein Cheffe, der nen Feuerwerkerschein hat.

 

@Tom

 

Zitat:"Leider müssen wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Rauchpulver bzw. Bengalpulver, das vor diesem Termin erworben wurde, nicht mehr verwendet werden darf. Für uns bedeutet das natürlich auch, dass wir Bestellungen von Rauch- und Bengalpulver in unserem Onlineshop nicht mehr entgegennehmen können,... Auch wir selbst dürfen dieses Rauchpulver nicht mehr verwenden, da es schlicht und einfach keiner aktuellen Feuerwerksklasse mehr zugeordnet ist und damit definitiv verboten wurde. "

 

Da geht es um die BAM Zulassung, wenn ein Produkt diese nicht hat, dann darf es nicht verkauft und eingesetzt werden. Klar oder? Rauchpulver ist nicht generell verboten.

Hab das 2008 am Rande mitbekommen, weil ich selbst für ein Filmprojekt Rauchkörper brauchte.

Mittlerweile sind aber wieder viele Produkte verfügbar.

 

@Snake

Tontechniker und anderen Profi-Kram muss man nicht zwingend dabei haben. Es kommt einfach darauf an, wie man sich verkauft. Man kann auch mit nerm einfachen Camcorder rumrennen und einem Regisseur, der gleichzeitig Kameramann ist.


Ich hatte damit früher nie Probleme und hab unter anderem im Hamburger Stadtgebiet nen Film mit Waffen und allem drum und dran gedreht. Da kam nicht einmal jemand vorbei um uns zu kontrollieren oder so.

 

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