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(nachträglich editiert am 05.06.2022 um 23:17 Uhr)

 

 

 

ich versuche mal deine fragen zu beantworten

1. genau, ab 150 EUR Wert muss man Zoll bezahlen

2. es gibt eine Einfuhrmehrwertsteuer von 19% (auf den Wert der Ware+Versand). Übersteigt der Wert der Ware + Versand 22 EUR nicht, musst du keine Einfuhrmehrwertsteuer bezahlen.

3. nein, wenn er die Ware kostenlos verschickt (wie z.B. bei ebairsoft) musst du auch keinen Versand bezahlen

 

nur in wenigen fällen (meine erfahrung ist 1:8) muss man das paket überhaupt beim zoll abholen. wenn man es direkt an der haustüre vom postboten zugestellt bekommt, muss man also garnix zahlen, weder MwSt. noch Zoll. Als braver Bürger könnte man natürlich damit jetzt zum Zoll gehen und freiwillig bezahlen, aber wer macht das schon.

 

weitere infos findest du auch in diesem Thread hier:
http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000012967

 

Wenn du keine Versandkosten hast, dann können sie auch nicht angerechnet werden.

Wenn dein Paket rausgepickt wird zahlst du irgendwas um die 20 % vom Gesamtpreis (aktueller Umrechnungskurs) und das wars. Wenn dein Paket nicht rausgezogen wird zahlst du nichts.

 

Ist ein bisschen Glück dabei, ob das Paket rausgepickt wird oder nicht.

zollgrenze war früher (vor 1.12.2008) bei 22 EUR und wurde danach auf 150 EUR angehoben.

die mehrwertsteuer-freigrenze ist nachwievor bei 22 EUR.

hier ein Link vom Zoll, wenn man das mal genauer nachlesen möchte:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/n0_geringwertige_sendungen/index.html

(1321 Posts)

(nachträglich editiert am 05.06.2022 um 23:18 Uhr)
Ich hab mal eine Frage: Wenn man diese 150€ beim Zoll überschritten hat, wieviel % Zollgebühren kommen dann noch drauf oder gibt es einen Pauschalbetrag (wovon ich nicht ausgehe). Wäre nett zu wissen, denn mein Team hat eine Sammelbestellung vor =)

ich würde generell nicht raten eine sammelbestellung aus China zu machen, da die Versandrabatte meist so gering sind dass es sich nicht lohnt.

wie viel Zoll man bezahlen muss (wenn man über 150 EUR ist) richtet sich nach der Art der Ware und ist einigermaßen kompliziert, es gibt für jeden Mist einen anderen Gebührensatz, der normalerweise so zwischen 0 und 15% liegt. Einfuhrmehrwertsteuer kommt dann noch obendrauf. Ob es für Privatleute nen Pauschalsatz gibt kann ich dir leider nicht sagen.

Laut Zoll soll man bei so einer Infohotline des Hauptzollamtes in Dresden anrufen, wenn man eine Zollauskunft möchte, kannst du ja mal tun.
Hier die Kontaktseite:
http://www.zoll.de/infocenter/c0_kontaktdaten/index.html

Splittet die Sammelbestellung doch einfach (nicht vom Zeitpunkt).

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(nachträglich editiert am 05.06.2022 um 23:18 Uhr)

ja, das mit dem kleinen Betrag machen die immer so. du bezahlst 50 dollar und die schreiben "toy 8 dollar" drauf (so in der art).
verarschen lässt sich der Zoll davon aber nicht - ich musste mal zum Zoll wegen einem paket da stand drauf "3 dollar" und wert war es 22 EUR. und sie haben es trotzdem rausgezogen.
wenn man gleich 200 dollar draufschreibt wird man zwar ziemlich garantiert rausgezogen, aber auch kleine dollar-beträge schützen davor leider nur begrenzt

hab das bei meiner bestellung auch gemacht mit ner "geänderten" rechnung, nur leider war dann die ware beschädigt (full face maske) und die versicherung hat nur den preis ersetzt der auf der rechnung stand...

blöd wenn man anstatt 100€ halt nur 20€ bekommt !!!

is halt immer so ne sache mit dem zoll

Moinsen!!!!

Ich hab vor eine HKV nachmache für meine G36 aus dem fernen Osten zu bestellen da sich das HKV hierzulande kein NORMALSTERBLICHER leisten kann.

 

Hier ein beispiel Link:

http://shop.ehobbyasia.com/ea-g36-type-heavy-duty-red-dot-sight-w-laser.html

 

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Das gute stück verfügt über eine Red Dot funktion und eine Laserpointer funktion beides getrennt von einander nutzbar.

Ich weiß dass ich den Laserpointer nicht funktionstüchtig an meiner knifte haben darf, deshalb wird die Lasereinheit nach erhalt DEMONTIERT und irreperabel Zerstört.

Darf ich dieses Red Dot / Laser Dingsbums in die BRD einführen oder mach ich mich strafbar ( Waffengesetzt, Importgesetzt usw ) und was muss ich beim ZOLL angeben????

 

Würd mich über genaue und Aussagekräftige Antworten sehr freuen , werd zwar nach den Feiertagen bzw anfang Januar beim Zoll nachfragen aber ich würd ganz gern vorab wissen was auf mich zu kommen könnte!!!!

 

Danke an Alle und ein frohes Fest !!!!

 

Gruß Mirco

 

 

der Besitz dieser Gegenstände ist in Deutschland verboten (nicht nur die Verwendung, wie oft fälschlicherweise angenommen wird).

Hier steht dass der Umgang verboten ist:
Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG:
"Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)
"

Und was "Umgang" ist definiert der §1 Absatz 3:
"(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. "

Und mit "erwerben" und "besitzen" bist du dann voll dabei. D.h. wenn du vor dem Zoll das Ding aufmachst und die merken was das ist, gibts ne Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Fazit: nicht machen, ist strafbar.




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