Hallo ich bin dabei einen Airsoft-mörser mit unserem Team zu entwickeln.
Er soll durch das Schlagbolzenprinzip eine 40.mm Hülse abfeuern.
Nun meine Frage muss der Mörser ein [F] tragen da es ja nur zum abfeuern der Hülse bestimmt ist und kein (richtger) Lauf vorhanden ist da die Hülse den Lauf "mitbringt "?
Wenn der Mörser ein [F] braucht muss ich damit zum Beschussamt und darf ich so etwas (auch ohne [F]) Verkaufen ?
MFG
Der Lars [JGKO]
P.S. Der Prototyp ist in meinen Fotoalbum Zu sehen (er ist für pyrotechnische simulationen)
es gibt schon einen ähnlichen thread, in dem diese frage schon anhand eines anderen beispiels besprochen wurde
http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000013295
ist das nicht dann wie bei den granatwerfern underbarrel und haste nciht gesehen? die sind doch auch ge F t
Soweit ich weis muß die Granate und Mörser das F aufweisen da beide eine Einheit sind , allerdings fällt meine ich, der Mörser unter das sogenannte Kriegswaffengesetz , aber das kannst du im Kriegswaffengesetz nachlesen oder auch bei den entsprechenden Behörden (zuständiges Beschußamt) .
ein 40 mm Granatwerfer muss auch ein F habe waum also ein Mörser nicht?
finde es auch quatch aber so ist es leider!