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Ähmm, sorry ich hab leichenschändung begangen und nicht genau hingesehen. wollt nicht extra nen eigenen thread aufmachen. Ich denk mal Kyrills frage hat sich nach über nem Jahr schon geklärt ;-)

§ 2 Abs 2-4

Der wesentliche Teil einer Freien Waffe der auch in eine Schusswaffe eingebaut werden kann, die erlaubnisspflichtig ist

FÄLLT ERST DANN UNTER DIE ERLAUBNISSPFLICHT WENN ER DAUERND VON DER ERWERBSPFLICHTIGEN WAFFE GETRENNT WIRD UND NICHT NUR ZUR WAFFENPFLEGE

Auszug aus dem Deutschen Waffenrecht :

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und verpackt z.B. in einem Waffenkoffer oder Futteral. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und dafür ist kein kleiner Waffenschein erforderlich.

ALSO AUF GUTDEUTSCH GESAGT : Wenn das Teil nicht Dauerhaft von einer Erwerbsfreien Waffe getrennt ist darf ich es verschicken.

Ich darf es nach Deutschland verschicken wenn die Selector Plate nicht drinn ist.

Und darf sie wie eine Softair auch unter beachtung des Deutschen gesetzes transportieren.

Mal ehrlich sonst dürfte KEIN Softairshop eine Komplette Gearbox verkaufen oder ???

OMG, mag mir vllt jemand meine Frage beantworten oder mach ich doch besser nen eigenen Thread dafür auf?

 

Darf man eine komplett zerlegte Gearbox importieren oder nicht? Eine komplette Gearbox darf eindeutig NICHT importiert werden, aber wie sieht es mit einer komletten Gearbox in Einzelteilen aus?

Bitte thread über deinen lesen ;D

(1336 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2012 um 20:07 Uhr)

Es geht aber um den Import von Waffenteilen. Das ich eine GB so in Deutschland kaufen kann ist mir klar, da wurde mir von einem zugelassenen Importeur die Arbeit abgenommen und ein fetter Preisaufschlag draufgelegt.

 

Man selbst darf aber nicht einfach so eine Komplette Gearbox importieren, weil es sich dabei eben um einen wesentlichen Bestandteil (Verschluss) einer Schusswaffe handelt.

 

Importieren könnte man das problemlos über eine BüMa, der das Teil verbaut und die Waffe Fen lässt.

Ich hatte schonmal probleme beim Zoll deswegen.

 

 

Wär also schon interessant zu wissen, wie es mit einer zerlegten GB aussieht.

Also so wie ich es dem GesetzesText entnehme ist die Gearbox als GANZES ein Waffenteil .Zerlegt ist sie ja nichtmehr fähig aus eigenen Antrieb eine Kugel abzufeuern.

Also gehe ich davon aus das mann ersatzteile Ohne Probleme Importieren kann , ich arbeite für einen Shop und wir haben Keinen F Schein und wir Dürfen Keine F Waffen verkaufen aber ALLE Einzelteile ;D Deutsches Gesetz halt.

Genauso dürfen wir von unserem Großhändler Keine F Waffen kaufen , aber Alle Teile um eine Zu Bauen  ;D;D;D

Ich habe bereits des öfteren Gearboxen aus China importiert und war bereits mehrmals deswegen beim zoll der Besitz UND der einbau ist erlauft sofern die Waffe danach NUR semi kann über 0,5J versteht sich natürlich. Wenn du die Selector plate in eine Semi tauscht ist das gar kein Problem. 

Österreich ist in der EU, es gibt keinen Zoll nach Deutschland...

Davon ma abgesehn aber wie gesagt ich beziehe Gearboxen aus Hongkong da gibts auch QD v2 GB mit Schnellwechselsystem für 25 euro.

Es gelten alle Regelungen, wie für den Kauf der kompletten Waffe. Die komplette Gearbox ist ein relevantes Waffenteil und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. (Semi unter 7,5J handhabungssicher).

Da das F dummerweise nicht auf der Box, sondern auf dem Body ist kann die Konformität nur schlecht nachgewiesen werden, da würde ein entsprechend solide wirkendes Schreiben des Herstellers helfen.

Meistens kommen die Sachen an, aber manchmal sitzt beim Zoll ein Oberverdachtschöpfer und macht Aufstand.

Also auch von amtlicher Seite nicht so klar, wie man meinen möchte.

 

 

 

 

 

 

 

Ich habe mich vor kurzem mit dem Zoll verständigt um einiges zu klären, da ich vorhabe einen Body aus den USA zu importieren (in DE einfach nicht zu haben). Da ich selbst in die Staaten fliege und ihn im Gepäck mit einführe, musste ich natürlich erstmal abklären ob das so alles rechtens ist.

Daraufhin wurde mir vom Zoll mitgeteilt das es in Ordnung ist, sofern der Body zerlegt ist und keine wesentlichen Waffenteile enthällt.
Als wesentliche Teile wurden mir vom Zoll folgende Baugruppen angegeben:
Abzugsgruppe (Gearbox), Innenlauf und Kammer (HU-Unit).

Damit fällt also Zolltechnisch die Gearbox, im gesamten unter die Bezeichnung als wesentlicher Waffenteil. Zusammengebaut wird der Import also sehr schwer. Zerlegt und ohne Anleitung, oder beigelegtes Werkzeug zum Zusammenbau, gelten die Einzelteile jedoch nicht mehr als wesentlicher Teil. 

ABER! Baust du die Gearbox zusammen und verwendest Sie in deinem Markierer, ob mit F oder ohne, machst du dich Strafbar. 

(855 Posts)

(nachträglich editiert am 12.09.2013 um 12:22 Uhr)

Ich denke, hier ist sowohl das Waffengesetz, als auch die Zollbestimmungen nicht frei von Widersprüchen.

Ich war vor ein paar Tagen erst wieder beim Zoll wegen einer Gearbox und habe mir in den letzten Jahren immer mal wieder Gearboxen, Gehäuseteile und Weiteres aus USA, Hong Kong, China, Taiwan und Russland zusenden lassen und dabei folgende Erfahrungen gemacht:

- Viele Zollbeamte kennen das Thema Airsoft (zumindest hier in Berlin beim Haupzollamt in Schöneberg) und prüfen daher "VuB" = Verordnungen und Bestimmungen.

- Es wird ausdrücklich nicht empfohlen einen kompletten Markierer zu importieren, auch wenn der bereits auf 0,5 oder Semi umgebaut ist.

- Es besteht jedoch die Möglichkeit einen empfangenen (öffnen des Paketes im Beisein des Zollbeamten) Markierer ohne F nach dem Import (entrichtete Einfuhr-USt) entsprechende Dokumenten und z.B. einem geladenen Akku beizulegen, wieder zu verpacken und mit einem vorbereiteten Versandaufkleber an ein Beschussamt weiterzuleiten. Der erfogreiche Beschuss setzt natürlich voraus, dass die Waffe bereits auf 0,5 oder Semi umgebaut WAR, bevor dieser importiert wurde. Sollte ein Markierer das Beschussamt erreichen, welcher nicht zulassungsfähig ist, das heißt der nicht den Bestimmungen der BRD für Freie Waffen oder 0,5er entspricht, würde dieser vom Beschussamt auf Kosten des Importeurs vermutlich vernichtet werden. Einige Hong-Kong Shops bieten im Übrigen einen solchen Umbau an (Ein Umbau auf Semi ist z.B. auch für Neuseeland notwendig).

- Der Import einer kompletten Gearbox (auch mit Feder und Original-Selector-Plate) war für mich bisher kein Problem. Die Gearbox wird hierbei vom Zoll regelmäßig als relevantes Teil einer Waffe identifiziert. Eine Full-Auto Gearbox mit z.B. einer 120er Feder ist ja auch nach deutschen Waffengesetz kein verbotener oder erlaubnispflichtiger Gegenstand. Es kommt NUR darauf an, welche Parameter die Gearbox später im eingebauten Zustand aufweist, damit der Markierer später in seiner Gesamtheit legal ist. Eine mögliche, zukünftige Verletzung des WaffG ausschließlich durch die Tatsache zu begründen, dass die Gearbox so wie sie zum Zeitpunkt des Importes beschaffen war, den Markierer zu einer illegalen Waffe gemacht hätte, ist in keiner Weise begründet. Es ist ja wie mit allen anderen Straftaten auch, diese muss erst einmal begangen werden - wir leben ja noch nicht in der Welt des "Minority Reports". Allerdings glaube ich, dass es hier möglicherweise besser wäre entweder die Feder oder die Selector-Plate oder Beides vor Versand zu entfernen.

Anbei noch ein Bild vom "Befund" mit dem Text des Zollbeamten zum Gearbox-Import von Vorgestern:

Edit: Ein Griffstück / Abzugsvorrichtung / Magwell oder Lower Receiver ohne Gearbox wird beim Zoll bei einer Airsoftwaffe NICHT als relevantes Waffenteil betrachtet. Dies hat mir der Zollbeamte auch vorgestern noch einmal so bestätigt. Hier gibt es viele Missverständnisse, da z.B. Lower Receiver in USA bei Waffen ein relevantes Teil sind und in Deutschland bestimmte Abzugsvorrichtungen bei Feuerwaffen verboten sind... etc.

Edit2: Ich berichte hier nur meine eigenen Erfahrungen. Ich bin nicht der Zoll und auch kein Anwalt. Wenn Ihr - so wie Ich - Gearboxen importiert, dann tut Ihr das auf eigenen Verantwortung und Risiko - mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Edit3: Ein relevantes Detail ist mir noch einfallen, als ich den Beitrag von Finger nochmals gelesen habe. Es ist - so glaube ich - ein Unterschied, ob ich einen zerlegten Markierer, der im zusammengebauten Zustand in Deutschland eindeutig illegal wäre vollständig und quasi "in einem Koffer" importiere, oder ob ich einzelne Ersatz- oder Austauschteile für einen legalen Markierer, welcher sich bereits in Deutschland befindet, importiere, auch wenn sich aus all den über einen gewissen Zeitraum importierten Ersatzteilen theoretisch irgendwann einer oder mehrere illegale Markierer herstellen ließen. Im ersten Fall (Finger) ist die Abwesenheit der relevanten Waffenteile für einen reibungslosen Import vermutlich ausschlaggebend.

Dennoch würde ich z.B. keine Gehäuseteile im Gepäck aus dem Urlaub mitbringen wollen. Die Schwierigkeiten, die einen hier z.B. am Flughafen oder anderen Grenzkontrollen erwarten könnten, überlasse ich eurer Phantasie... Beim Zoll sind alle doch recht entspannt (immerhin handlet es sich "nur" um die bewaffneten Einheiten des Finanzministers und bei denen steht "Terroristenfangen" nicht in der Stellenbeschreibung ^^) Bei einer Grenzkontrolle oder im Sicherheitsbereich eines Flughafens ist das sicher anders und hier ist vermutlich auch der Ermessenspielraum eines Sicherheitsbeamten viel gößer. Die Chance, das alles auch im Zweifelsfall in "die Tonne" wandert würde ich nicht als vernachlässigbar einschätzen. Gute Worte und Erklärungen über "Airsoft" und "Freie Waffen"werden dann nicht mehr helfen. Versucht daher bitte, bitte mit Eurem "Zeug" von solchen Sicherheitsbereichen einfach fern zu bleiben - die Leute da haben so schon keinen einfachen Job.

...ich hoffe, das hilft dem Austausch von Erfahrungen zu diesem Thema weiter...



Teile einer Softair, die ja an sich eine Kriegwaffe repräsentiert, in seinem Gepäck mit zu bringen ist machbar. Sofern die Fluglinie selbst direkt beim Check-In darüber informiert wird. Dann wird man zu einer gesonderten Durchsuchung und Prüfung der Teile gebeten, dauert in etwa 20 minuten, danach erhält die Tasche oder der Koffer in dem alles transportiert wird von den zuständigen Beamten mehrere Karten beigelegt die klar stellen worum es sich dabei handelt. Bei Delta sieht das z.B so aus:

 

Das ist ein, wie am Datum unten zu sehen, älteres Model der Karten. Meine eigne kann ich auf Anfrage gern auch Fotografieren und hier einstellen.

Die Frage die sich jeder selbst stellen muss ist: Sind es die Sachen wert diesen Aufwand zu betreiben, falls ja: Viel erfolg und spass mit den neuen Teilen

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