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Motor ausbauen darf man, sofern dieser nicht fester Bestandteil der GB ist (wie z.b. bei diversen G36-Serien).

Der Rest wie Ausbauen oder Piston wechseln zählt als Instandsetzung=Reparatur - und wäre streng genommen auch ein Verstoß gegen das WaffG.
Die Frage ist, ob es nachweisbar ist, wenn man z.B. defekte Teile durch funktionierende identische Teile ersetzt.
Denn an sich ist es nicht von der Hand zu weisen, wenn nicht unbedingt die Schrauben einen Schutzlack besitzen oder die GB ein Siegel trägt.

Anders betrachtet - man könnte ja als "unqualifiziertes" Personal unbeabsichtig/unbewusst beim Ein-/Zusammenbau es anders zusammensetzen, wie es vielleicht im Ursprung war und dadurch evtl sogar unbewusst die Leistung steigern oder mindern (letzteres ist wohl wahrscheinlicher).

Es geht auch nicht darum, dass dies so zutrifft, aber es besteht die Möglichkeit.
Inwieweit das gerichtlich geahndet wird - das kann man Dir wohl aber kaum sagen.

MfG

Beau Geste wo hast du denn die Infos her? Könntest du da nicht auch was Schriftliches besorgen das man dann einfach mal vorzeigen kann wenn da was kommt.

Nun ja, man kann nichts schriftliches vorweisen, da es ja darum geht, das dieses vom Gestz nicht geregelt wird...

Ich mache derzeit einen Sachkundenachweis für die gewerbliche Instandsetzung,Wartung und Vertrieb von Luftdruckwaffen. Ich hab das Thema mit meinem Ausbilder besprochen. Dieser hat mir das so gesagt.

Das einzige was wir finden konnten, war die Dienstvorschrift der Polizei überdas Handeln im Verdachtsfall.

Wie lange dauert denn so ein Kurs wie viel kostets und was darf ich damit alles? Wenns nich so aufwändig ist wäre das ja die beste Lösung.

Erhält das BKA neue Waffen, wenn die Mündungsenergie in einer neuen Produktionsserie der gleichen Waffe, vom gleichen Hersteller mal eben um nen halben Joule erhöht wird?

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