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ich nutz den seesack auch. das argument mit dem aufschneiden ist schwachsinn.

ne normale waffentasche könnte ich genauso leicht aufknacken, wenn ich wollte. vorhängeschlösser sind auch alles andere als sicher, die kann ich dir schneller knachen, als ich die tasche aufschlitze...

oder waffenkoffer... einmal kräftig drauftreten und ich hab den inhalt in der hand.

 

wichtig sind für uns nur der sichtschutz und das schloss als weil es das waffengesetz verlangt.

 

 

2 Löcher reinbohren (jeweils nah beieinander und natürlich an den öffnungskanten) n Fahrrad schloss oder n normales kleines Bügelschloss rein und verschlossen ist der Koffer.

 

Die Waffe muss zugriffssicher Transportiert werden, das heißt! Die Waffe darf nicht in irgendeinem Transportbehältnis Transportiert werden wo man ohne Gewalteinwirkung rankommt, daher soll auch die Munition und der Akku/Gas getrennt davon verstautwerden.

Hoffe das hat jeder verstanden, ist doch nun wirklich einfach.

Die schnellste Lösung ist dieser Nylon Gurt bei Kotze. Einfach, schnell und effektiv.

 

Geht eigentlich auch ein normales Behältnis (also ohne Schloss) und dann ein Abzugsschloss?

Definiere "normales Behältnis".

Mach es einfach so wie ich weiter oben geschrieben habe, dann hast du keine Probleme. Die Polizei akzeptiert keine Waffe die nicht abgeschlossen ist.

wollte das nur mal wissen. Natürlich transportiere ich meine ASG auch nur in abgeschlossenen Behältnissen.

Ich glaube das Problem an nicht massiven Behältnissen ist, das man die Waffe DURCH das Behältnis bedienen kann...

Bei einem Seesack könnte ich eine fertiggeladene Waffe immerhin noch abfeuern.

Ich fahr lieber mit Koffern...

@ Chris

aber es kommt doch keine Kugel durch den Sack?!

Macht es doch nicht komplizierter als es ist. Jan hat in seinem Post doch wohl alles gesagt.

@Tim:

Es geht ja auch um Waffen im allgemeinen...wenn im Waffengesetz von "Schusswaffe" gesprochen wird, geh immer davon aus, das damit sowohl freie Waffen, als auch Scharfe gemeint sind.

Und, wenn ich mich recht erinnere, differenziert das Waffengesetz beim Transport von Schusswaffen nicht zwischen AS, Luftgewehren und Scharfen.

(Du kannst ja mit ner Airsoft nicht Amoklaufen und nen Haufen Leute umbringen...)

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