Halli Hallo ASVZ
Ich weiss zwar nicht ob das jetzt ins rechtsforum passt aber ich hab ne Frage:
In meiner ASG war so ein nicht entfernen schild sonst machen sie sich strafbar ,
allerdings ist es bei berührung abgefallen und ich wollte es natürlich nicht in der GB rumfliegen haben, also frage ich mich ob ich mich jetzt damit strafbar gemacht habe?!
Mfg icke
Ein einfaches Entfernen solch eines Schildes ist keine Straftat.
Was nicht erlaubt ist, ist das Öffnen und bearbeiten (tunen) einer ASG an leistungstragenden Teilen einer ASG - also quasi alles an einer ASG, die an der Schussvorrichtung angebracht sind (GB, Lauf, etc.).
Solange es "nur" das Schildchen/Aufkleber ist, ist nichts Schlimmes dabei.
MfG