Laser und Taschenlampe für M4 aus dem Ausland. Erlaubt - Ja oder Nein?
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Jetzt stell ich mal ne dumme These auf.

Zitat:

... dessen zweckgerichtete Einsatzmöglichkeit nur in direkter Verbindung mit einer Schusswaffe ist. Sprich Lampenmontagen, Lasermontagen etc. die einzig und alleine baulich dazu bestimmt sind, in Verbindung mit einer Schusswaffe zu funktionieren.

...

Ist ja gutes Beamtendeutsch.

Demnach könnte ich ja eine einfache Taschenlampe(überall Legal zu kaufen *fg*) mit Tape am Lauf befestigen, da ja die Einsatzmöglichkeit einer Taschenlampe nicht zweckgerichtet(oder auch zweckgebunden) ist nur mit eine Schusswaffe zu funktionieren.

Wäre äußerst interessant da mal die Aussage einer zuständigen Stelle zu bekommen.

Oder wie seht ihr das?

Die Montage von allen Zielbeleuchtenden Gegenständen wie Lampen, Laser auch Infrarot) usw. ist und bleibt verboten! Solltest du so erwischt werden wirst du eine Menge ärger mit dem Gesetz bekommen und deine Waffe kannst du auch vergessen. Diese ganzen könnte aber, und wenn... Aussagen sind immer Auslegungssache und werden eigentlich sogut wie immer gegen dich verwendet. Also lernen wir daraus Lampen und Laser haben an unseren Softairs nichts zusuchen. Hier fängt jetzt auch keine Diskussion an wie Sinnlos das Gesetz ist. Dazu gibt es schon genug Threads.

Ich wollte keine Diskussion anfangen und werde bestimmt auch nicht erwischt da ich keine Lampen verwende.

Aber ich war mal in unserer Polizeidienststelle hier und habe versucht ne Antwort zu bekommen.

Genaue Aussagen sind nicht möglich! Nur soviel:

"Es sollte sich niemand mit einem solchen Anbau in der Öffentlichkeit aufgreifen lassen da ob eindeutig oder nicht erstmal ein Verstoß vorliegt und dementsprechend gehandelt wird."

 

Für mich persönlich ist damit die Sache eindeutig genug und somit das Thema erledigt.

@ Pro Eddy.

Eine Nachbildung einer Schusswaffe ist sowas wie ein Resinbausatz vom MG-3 zum Beispiel...

Halt etwas, was eine direkte Kopie einer scharfen Schusswaffe ist, aber NICHT SCHIEßT und auch nie geschossen hat.

Ansonnsten ist es eine deaktivierte (demilitarisierte) Schusswaffe, als Dekoobjekt zum Beispiel...

Nimm mal Nachhilfe in Beamtendeutsch, ist ne Sprache für sich XD

 

@ Rest:

Lampen und Laser und alles was ein Ziel sichtbar oder unsichtbar anleuchtet ist verboten.

Allerdings ist es nicht verboten, mir eine Form von einer Handelsüblichen Maglite abzugießen, daraus eine Weavermontage anzufertigen, die ich dann an meine Waffe montiere, an die ich dann meine Lampe mit der linken (oder rechten) Hand halten kann, sodass sie nach Vorne strahlt.

:D

Solang die Lampe nicht befestigt ist, oder keine Befestigung für Schusswaffen aufweißt, ist alles in Butter XD.

 

Aber ernsthaft...Laser und Lampen im AS...Sinn, bestimmt, trotzdem verboten. Bunkert die Scheiße im Ausland und nutzt sie auch nur da, fertig.

So ist es! Sogar an Zündplättchenpistolen darf das Zeug nicht dran sein oder montiert werden...

Wer keine Möglichkeit hat,Laser und Lampen, die zur Montage an Waffen bestimmt sind, im Ausland zu deponieren, soll besser die Finger davon lassen!

aber eine Zündplättchenpistole ist ja keine Schusswaffe o.O

Du darfst den Kram nicht mal haben...Ende...

XD

Zudem, wenn du den Kram an ne Zündplättchenpistole montieren kannst, wer sagt das du es nicht auch an einer echten (oder halt ASG) kannst?

Böse falle.

 

In der NERF Werbung wird mit coolen Laserpointern geworben.

Gut, da wird auch damit geworben, wie viel Spaß es macht in seiner Wohnung auf seine Kumpels, Geschwister und Eltern zu ballern, und wir werden verteufelt XD

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