Seite: 1 2 3

Das ist richtg,Anscheinswaffen dürfen nicht geführt werden. Auch nicht wenn es Spielzeuge sind...

@Eddy: In der Regel entsprechen 0,08er nicht dem Original sondern sind kleiner oder Neon...

Wo holst Du Dein "Jein" her?
Nur weil nicht drin steht "Spielzeugwaffen" muss dies nicht heißen, dass sie vom WaffG ausgeschlossen sind.

Im Waffengesetz steht folgender Punkt zum Thema "ausgenommene Waffen" und da ist schon der erste Satz entscheidend:

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen [...]

Selbst wenn eine Pistole aus Kuchenteig und Schokoguss gebacken ist - sobald es aussieht wie eine echte Waffe, ist diese immer im Gesetz erfasst (da §42a vom Gesetz NICHT ausgeschlossen wird). Das hat mit 0,08J oder Spielzeug absolut nichts zu tun.
Wie Polizei und Behörden entscheiden, steht auf einem anderen Blatt. Nach WaffG ist dies eindeutig ein Verstoß.

ok? ;)

MfG

Da sind wir uns voll und ganz einig! ^^

laßt uns mit schokopistolen zocken, kalorien statt Joule^^

@beau: jap ich weiß, aber kommt halt vor^^

 

@topic: naja öhm wiesu nicht gleich so? XD

Och nööö- ich kämpfe schon mit überflüssigen Pfunden Weinend

Mir sieht man meine 110 KG zum glück nicht an da gut verteilt^^

MFG Olli

Du Glückspilz! Ich krieg langsam nen Waschbärbauch... Zwinkernd

Hm... mein Beispiel sollte keine Diskussion über die Körperrundungen mancher User hier zu Tage führen... ;)

Daher bitte wieder Back to Topic!

Es gibt eigentlich nur noch unter 0,5 und über 0,5...und wie es aussieht.

Freie Waffen sind keine Anscheinswaffen, da es Waffen sind, alles was eine Waffe ist kann ja nicht mehr den Anschein einer Waffe erwecken.

Denn dies setzt ja vorraus, das es keine Waffe ist.

ALLES, was eine Waffe zum verwechseln ähnelt, fällt unter den Anscheinswaffenparagraphen.

Da gibts nichts drann zu rütteln, das ist so fakt, und ich dachte eigentlich auch, das das jeder weiß.

dachte ich ja iwie auch, aber naja is gegessen^^

 

schönen tag euch allen :)

(3611 Posts)

(nachträglich editiert am 13.12.2011 um 10:35 Uhr)

Willkommen im Forum.

Häuserkampf mit 1,5 Joule ist schon Grenzwertig.

Wo ist die Bangregel umstritten, die dient dazu, Verletzungen zu vermeiden.

Wer behauptet, die sei nicht fair man könnte ja auch daneben schießen: Das ist Absicht, damit die auch angewendet wird.

Wenn mir jemand auf 5m plötzlich vor die Knarre springt, kann ich dem ja auch mal ins Gesicht schießen, mal gucken ob er sich dann aufregt, warum ich nicht gebangt habe.

Und ich glaub, den nächsten, den ich mit ner NBB Backup im Häuserkampf erwische, schleif ich direkt zum Chrono, das Scheißteil hatte über 2 Joule, und er schoss damit auf unter 5 meter, irgentwo hörts auf.

(3611 Posts)

(nachträglich editiert am 13.12.2011 um 10:36 Uhr)

Naja, selbst dafür gibts Regelungen, wie "maximal 2-3 Leute gleichzeitig" etc.

Es geht nicht darum, wann man abdrückt, sondern das man Verletzungen vermeidet.

Wenn ich mich an eine Gruppe Gegner ranschleiche, und zufällig 6m hinter denen rauskomme, was mach ich? Ich schieß auf etwaige Schutzwesten oder Helme, irgentwas was nicht verletzen kann...oder ich schies ABSICHTLICH daneben, und frage ob sie freiwillig rausgehen, allerdings ist da die Chance von abprallern gegeben.

Ihr seht also, bang rufen ist nichts falsches, weiches und hat auch nichts mit ner möglichen Backup zu tun<.<

Ich hab aber genug erlebt, die, getreu dem Motto "2 in the chest, one in the head" einfach überall hinschießen, wo sie halt grade treffen. Und sich hinterher nichtmal einsichtig zeigen.

Ich schieß auch schon mal auf den Kopf, wenn ich nichts anderes sehe.

ABER ich entschuldige mich SOFORT, laut und deutlich dafür, das ist Sportsmännisch, und hat nichts mit Weicheiertum zu tun.

Beachtet bitte das Thema... momentan driftet dies zu weit davon ab.
Die rechtliche Situation ist geklärt.

Wenn also der Bedarf besteht, über die Bang-Regel zu diskutieren, kann man ein neues Thema öffnen - hier ist aber die Diskussion dazu einzustellen.

MfG

Seite: 1 2 3



Anzeige