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Hab da was gefunden:

"Die rechtliche Lage in Deutschland ist eindeutig. CS-Gas darf auch gegen Menschen eingesetzt werden. Die Sprühdosen dürfen ab 14 Jahre frei geführt werden. Wichtig ist es auf jeden Fall, dass die Sprühdosen das Prüfsiegel des BKA haben. Nur dann sind sie zugelassen und dürfen geführt werden. 

Wichtig: Achten Sie bitte besonders darauf keine Abwehrsprays aus dem Ausland mit nach Deutschland zu nehmen. Im Ausland gelten andere rechtliche Bedingungen. In einigen Ländern sind Pfefferspray und CS-Gas verboten, in anderen gelten liberale rechtliche Voraussetzungen. Tatsache ist: fehlt das Prüfsiegel des BKA, liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Diese Straftat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies bedeutet eine Menge Ärger, welcher sich ganz einfach vermeiden lässt."

 

Ähm es geht um Pfefferspray nicht um CS Gas.

 

Rechtlich ist es so, das man CS Gas gegen Mensch und Tier einsetzen darf, es meistens aber nur gegen Mensch wirkt, bei Menschen die Drogen konsumiert haben, kann die Wirkung ausbleiben.

 

Pfefferspray darf nur gegen Tiere eingesetzt werden und wirkt in 99% sowohl bei Mensch und auch Tier.

 

Deshalb greifen Polizisten auch meist zum Pfefferspray statt zum CS Gas, weil man sich einfach auf die Wirkung verlassen kann.

 

So ist das Gesetz, aber ganz ehrlich es ist mir wurscht was ich dem Idioten der mich angreift ins Gesicht sprühe, solange er liegt. Einbruch ist so ne Sache, aber Einbrecher sind instinktiv Fluchttiere von daher wayne. Auf der Straße siehts anderster aus, und da ist man meistens anonym unterwegs, es wird wohl kaumso ein Assi, der jemanden bedroht hat und dann ne Ladung Pfefferspray in die Gosche bekommen hat, zur Polizei gehen, und sagen: Hey der hat Pfefferspray statt CS Gas benutzt!

 

 

Für Einbruchsverhinderungen mittels Waffe gibts in Dland kein eindeutiges Gesetz, das wird dann meistens hinterher vor Gericht entschieden was rechtens war.

Was ist eigentlich wenn man den einbrecher nur mit ner Anscheinswaffe bedroht und ihn so festhält bis die Polizei kommt wäre das gegen das Gesetz?

"Anscheinswaffe bedroht ?"

kein ding, passirt ja auf deinem Grund und Bodem wo du deine An.waffe gebrauchen kannst wie du moechtest !!!

Wie ist das dann aber Mit RAM-WAFFEN ?

Die werbung: "Heimschutz fuer ihr zuhause"(oder so) ist bei K&Z doch nicht zu uebersehen !!!

@Nicole: http://www.reizgas.info/rechtliches

 

@Recon O-1 Recon O-1: Ich hab mich bisher mit der Materie nicht großartig auseinandergesetzt. Ich wußte bis jetzt gar nich, daß das so'n großer Unterschied is. Ich dachte immer Pfefferspray is nur'n Zacken schärfer als der andere Kram. Von daher war mit Pfeffer- und Reiz-sprühzeugs im Prinzip CS-Gas gemeint, was natürlich nicht korrekt is.

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