Also es gibt da tatsächlich ne Regelung aber eigtl achtet darauf so gut wie niemand. Mich hatt nähmlich mal jmd im Fachelektro Handel angesprochen als ich mir einen Ipod kaufen wollte. Rausgekommen ist dabei das meine Mutter das Ding kaufen musste. Doch wie bereits gesagt ich glaube nicht das sich da ernsthaft iwer dran hält bis auf vieleicht ausgerechnet dieser Kerl der mir den Ipod verkauft hat.
lg (alle Angaben ohne Gewähr)
Der Totale Gummiparagraph... Musst ich mich in der Ausbildung mit Ärgern
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
Trifft es ganz gut.
Also im klartext : Ein Jugendlicher darf alles Kaufen was den Betrag seines Monatlichen Taschengeldes (auch Kombis von Eltern und Oma, solange regelmässig und von gleicher Höhe) nicht übersteigt.
Bei 50 Euro Taschengeld sind das Artikel oder zusammen getätigte Einkäufe (ASG und Bullets) Bis zur Rechnungssumme Von 50 Euro (ob da die Versandkosten reinspielen bin ich überfragt).
Allerdings : Wie viele 50 Euro - Einkäufe das im Monat sind ist egal.