Seite: 1 2

Also es gibt da tatsächlich ne Regelung aber eigtl achtet darauf so gut wie niemand. Mich hatt nähmlich mal jmd im Fachelektro Handel angesprochen als ich mir einen Ipod kaufen wollte. Rausgekommen ist dabei das meine Mutter das Ding kaufen musste. Doch wie bereits gesagt ich glaube nicht das sich da ernsthaft iwer dran hält bis auf vieleicht ausgerechnet dieser Kerl der mir den Ipod verkauft hat.

lg (alle Angaben ohne Gewähr)

steht im BGB bzw JschG wenn ich mich recht entsinne: Kauf etwas über 100€ und du bist unter 18 so ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam. D.h. Deine Eltern können hingehen und den Gegenstand umtauschen ohne das der Händler oder du irgendwas dagegen machen kann und zwar bis zu deinem 18 Geburtstag. Deshalb mal in die Agb des Shops gucken, da steht manchmal eine Minderjährigen Klausel, dass die Erziehungsberechtigten mittels Ausweiskopie die Bestellung genehmigen (Muttizettel). Näheres unter Google

Der Totale Gummiparagraph... Musst ich mich in der Ausbildung mit Ärgern

http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Trifft es ganz gut.

Also im klartext : Ein Jugendlicher darf alles Kaufen was den Betrag seines Monatlichen Taschengeldes (auch Kombis von Eltern und Oma, solange regelmässig und von gleicher Höhe) nicht übersteigt.

Bei 50 Euro Taschengeld sind das Artikel oder zusammen getätigte Einkäufe (ASG und Bullets) Bis zur Rechnungssumme Von 50 Euro (ob da die Versandkosten reinspielen bin ich überfragt).

Allerdings : Wie viele 50 Euro - Einkäufe das im Monat sind ist egal.

Seite: 1 2



Anzeige