Befriedung eines Gelände
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Würde zu Bauplanen raten.

Sind gleichzeitig noch Sichtschutz.

habe mit diesem Netz gute Erfahrungen gemacht:

 

http://www.tvv-verpackungen.de/shop/sichtschutznetze_blickdicht_200gramm.htm

 

haben Kniften mit 2 Joule und 0,20er BBs mehre Treffer standgehalten (10 Treffer auf ein und dieselbe Stelle und das Netz war immer noch ganz), bei Minustemperaturen ging die Haltbarkeit jedoch schnell bergab (bei -5° haben 2 Treffer gereicht um ein Loch im Netz zu hinterlassen).

 

Für 0,5er das ganze Jahr über sicherlich kein Problem, ansonsten nur im Sommer nutzen.

 

Preislich halt nicht das billigste.


(nachträglich editiert am 17.03.2013 um 22:49 Uhr)

Bodengewebe in 100mx2m Rollen für 130€ das Stück ;) Frostbeständig.

Ist das gleiche nur halb so schwer (100g/m²). Durch das stärkere nachgeben der Plane (da sie nicht so straff hängt) kannste auch mit 2Joule drauf halten ;)

Sorry, wenn ich diesen verwesenden Fred wieder ausgrabe, aber ich hab da mal ne Frage.

Ich habe mal versucht jemanden zu erklären, was es mit den Regeln und Vorschriften für ein Gelände auf sich hat. Probleme gabs bei dem "Zaun"

Fragte man mich: "Was ist, wenn ich mich vor den Kugelfang stelle und in einem hohen Bogen drüberfeuer, dann hat diese das Gelände doch auch verlassen, oder"

Nun, darauf hatte ich keine wirkliche Antwort.

Ist natürlich sehr seltsam gefragt, da das kein Mensch beim Spiel macht,

aber es fällt ja auch unter "unter keinen Umständen das Gelände verlassen".

Wisst ihr da was genaueres drüber?

diese Verhalten des "Schützen" wäre mindestens grobe Fahrlässigkeit und somit von der Gefahrenvorsorgepflicht des Geländebetreibers nicht erfasst (es sei denn im Spiel wären Luftziele zu bekämpfen) - ergo haftet der "Schütze" für die Folgen und nicht der Geländebetreiber

Das das Gleiche wie auf dem GK-Schiessstand... wenn man über die Begrenzung ballert fliegen die Kugeln auch ein paar km bis sie irgendwo einschlagen.

 

Für sowas gibt man im Schützenverein i.d.R. die Karte ab.

Ist zwar unwahrscheinlich dass was passiert, aber wenn dann ist es tödlich. Selbst ein fallendes 9mm Projektil hat genug Energie um eine Schädeldecke zu durchschlagen.

Danke euch beiden. Sowas in der Art habe ich mir zwar gedacht, aber sicher ist sicher.

Man sollte, wenn man ganz sicher gehen will, dies auch in den Regeln festhalten und sich diese von jedem unterschreiben lassen.

Stimmt, da sollte man alles schriftlich festhalten.

Wie ich gesehen habe, gibts ja keine vorgeschriebene Höhe für einen Zaun/Fangnetz, soll ja "nur" den Paragraphen erfüllen. Gibts eine ungeschriebene Norm? Denn von 2 - 5 Meter findet man vieles.

Zwar auch mal 1 Meter, aber darüber muss man ja nicht sprechen. -.-

(1212 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2024 um 09:15 Uhr)

Gut, das wäre jetzt etwas viel.

Ich will ja kein Gelände aufbauen, habe auch keins. Ich möchte gerne dazu so viel Wissen wie möglich sammeln.

Beim Amt anfragen hört sich einfach an. Geht jemand aufs Amt, was fragt er nach?

Er geht rein und sagt: "An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Paintballfeld privat betreiben will?" (Paintball, weil die meisten nicht mal wissen, was Airsoft ist.) Gehe in dem Beispiel mal von privat aus, da die meisten Menschen, die diesen typischen Gedanken haben, nur mal mit ihren Freunden spielen wollen. Da der Unterschied von öffentlich zu privat schon eine Mänge ausmacht.

Mit Glück wissen diese dann überhaupt von was man spricht und können Antworten geben. Andere können auch keine Ahnung haben und einfach mal sagen "10meter hoch mit Dach." Das nehme ich jetzt mal so an.

Man liest im Internet viel über "geh zum Amt", aber keiner hat jemals davon berichtet, wie es genau war.

 

Vielen Dank an alle die ihr Wissen mit mir teilen wollen und es auch schon getan haben. ;)

Es gibt keine Norm für eine Mindesthöhe der Umfriedung.

Allerdings wird sich kaum eine Behörde mit einer Umfriedung zufrieden geben, welche unter 2,50m hoch ist. Es sei denn, es ist eine Ausreichende "Sicherheitszone" um das Spielfeld vorhanden.

Und es steht nirgendwo vorgeschrieben, dass die Geschosse das Gelände unter keinen Umständen verlassen können dürfen. Es heißt sinngemäß: Die Geschosse dürfen das Gelände unter keinen Umständen verlassen.

zwischen,

"unter keinen umständen verlassen" und

"unter keinen Umständen verlassen können" besteht ein entscheidender Unterschied.

 

Wie NimmerSattWurm, Mario und Frunds schon richtig sagten. Jeder Schütze ist für seine Geschosse verantwortlich und es sollte in den Regeln festgehalten sein, dass niemand es darauf an zu legen hat "durch oder über die Befriedung zu schießen".. 

Wer sich daran nicht halten kann, gehört sofort und auf Lebenszeit, inklusive Team vom Feld verbannt. Wenn man damit droht das ganze Team zu sperren, wagt es sich auch keiner mehr Scheiße zu Bauen.

Ich halte ja das, tschuldigung, geschwäts vom "...geh zum Amt..." für völlig sinnlos.

Im Zweifelsfall wird das Amt nicht bgestätigen, das sie dir diese Auskunft gegeben haben.

Außerdem wird einem, sollte man es schriftlich erhalten, dieses Schreiben im Zweifelsfall nicht die ersten minuten, in denen das KSK oder wie schon immer, helfen. Denn wie jedes Dokument muss dieses erst geprüft werden.

Kooperativ verhalten und rücksichtsvoll umgehen sowie nicht überschätzte Dummheit von Schützen sollte ausreichen.

 

MfG


(nachträglich editiert am 09.05.2014 um 02:18 Uhr)

...

Wie sieht denn die aktuelle Lage aus wenn man ein Gelände Airsoft tauglich machen möchte. Welche Auflagen vom Ordnungsamt gibt es da nach euren Erfahrungen?

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