Mal ne Frage, verstoßen denn die aus dem Netz gezogenen Avatare nicht gegen das Copyright? Ich frage weil in einem anderen Forum mal ein Thread geschlossen wurde. Es ging um ein "foto Spiel", ist ja auch egal.  Würd mich mal Interessieren.

 

Gruß

Wenn du die Fotos aus den Netz, für Private zwecke verwendest sprich, z.B Als Poster, Hintergrund Bild oder Wandtapete : D Ist es nicht verboten, sobald du aber das Bild für Geschäfszwecke verwendest dann Ja, das heißt, wenn du es nicht mehr Privat nutz sondern, damit Werbung beispielsweiße machst, oder wenn ein Bild ein Copyright drauf stehn hat und dieses entfernst un es dann in jedglicher art verkaufst, seis nur zum anstarren oder doch zum verkauf, dann ist es Verboten und du kannst eine dicke Anzeige bekommen. Soweit bin ich mir sicher, falls mich jemand zum besseren lehren möcht, ich bin ganz Ohr.

Im Zweifelsfall einfach recherchieren und ob Einschränkungen gelten - zB. Google Bilder => AGBs von Google, bzw. soweit möglich auf der Ursprungsseite des betreffenden Bildes nach Copyright-Bedingungen schaun. Zur Sichereit eibfach den Copyright-Inhaber bzw die Quelle benennen und hinweisen (zb im Profil), dann ist es >Zitieren<.

Jedoch Vorsicht, in einzelnen Fällen kann es auchsein das "Zitieren" von Bildmaterial nur mit der entsprechender Genehmigung der/des Copyright-Inhaber(s) zulässig ist.

(Hinweis: ohne Gewähr, da kein Experte)

MFG

ALLE aus dem Netz gezogenen Bilder besitzen zunächst ein Urheberrecht.
Auch lizensfreie Bilder enthalten immernoch ein Urheberrecht.

Jedoch ist die Nutzung vieler Bilder - vorallem Avatare - meistens (lizens)frei.
Demnach darf man sie frei verwenden - manchmal auch kommerziell - dazu sollte man aber immer auf Vermerke des Urhebers achten (manchmal auch eine CC-Lizens).
Wer ein kleines Beispiel sehen will, kann gerne mal bei YouTube "Marions Kochbuch" eintippen - viel Spaß.

Wenn man nicht lizensfreie Bilder verbreitet - dann kann das unter Umständen auch strafbar sein, selbst wenn man dadurch kein Geld verdient.
Hierzu ziehe ich ein Parallelbeispiel zur Musik: Wenn man ein Lied kostenlos zum Download anbietet, macht man sich auch strafbar, auch wenn man an dem Lied nichts verdient - selbst, wenn man den Link nur seinen Freunden gibt (-> "für den privaten Gebrauch"), bleibt es eine Straftat.

Wenn man sich Bilder aus dem Netz zieht und es für den privaten Gebrauch nutzen möchte: nur auf dem Heim-PC ist es erlaubt.
Eine Sicherheitskopie (Backup, CD, USB, etc.) oder ein Ausdruck ist schon wieder kritisch, da es eine Verbreitung darstellt
(Vorallem bei "Tapete" - glaube kaum, dass jeder einen Plotter zu Hause runstehen hat ;)

MfG

Mir gings jetzt auch um die Softairsektor Fotos die von manchen Usern als Avatar verwendet werden. Weil da steht ja rechts in der Ecke ganz groß "copyright @ softairsektor".

 

Ich zitiere mich erneut:

ALLE aus dem Netz gezogenen Bilder besitzen zunächst ein Urheberrecht.

Auch die von Softairsektor. Auch wenn ein Wasserzeichen drauf ist, legitimiert dies nicht zum weiterverbreiten.
Sicherlich wird es auch geduldet zwecks Werbung und Ruf - aber aus rein rechtlichen Standpunkt ist ein Verbreiten solcher Bilder (auch mit Wasserzeichen) ohne Zustimmung/Erlaubnis des Urhebers nicht legal.

Wenn ich das Geschriebene und das schicke Kochbuch-Foto-Video richtig interpretiert habe, sollte sich aber die ASvz Leitung daran machen, solche Bilder zu löschen.
In dem Videobeitrag wurde gesagt, das der Forenbetreiber haftbar gemacht wurde ... das würde bedeuten, dass in einem ähnlichen Fall hier, Thomas haftbar gemacht würde, oder sehe ich das falsch ?

Nein, es gibt ja jedes mal, bevor du ein Foto hochlädst, eine Belehrung. Der angemeldete Nutzer haftet also eigentlich. Das ist aber eine rechtliche Grauzone, bzw. war sie lange eine...Aber der Betreiber haftet eigentlich nicht für die Fehler der Nutzer, solange er auch versucht, entsprechende Inhalte zu entfernen.

Weder noch.
Der Fall "Marions Kochbuch" war ein Paradebeispiel und hat auch zusammen mit ähnlichen Fällen bei Google, eMule & co. viele Beschlüsse nach sich gezogen.

So darf man den Hoster nicht mehr Bestrafen, wenn dieser nicht die akute Möglichkeit hat, dies ständig zu überwachen und wenn die Anzeigen (wie beim "Kochbuch") offensichtlich nur der eigenen Bereicherung gelten.
Und alle 8000 User+ gleichzeitig zu überwachen ist unmöglich.

Erst wenn der Hoster von einem Verstoß bewusst Kenntnis erlangt hat (z.B. durch Meldungen/Beschwerden) und er nichts unternimmt, dann kann er auch haftbar gemacht werden.

Diese Beispiele sind nun auch schon etwa 5 Jahre alt.
Es gibt auch viele diverse Fälle von Google & Co. und haben viele Beschlüsse nach sich gezogen, die in der rechtliche Grauzone von Urheberrechtsverletzungen im Internet etwas mehr für Fairness gesorgt haben.
So darf z.B. ein User, der z.B. wenig finazielle Mittel besitzt, nur mit einer angemessenen Höchststrafe bestraft werden...
so wurden vorher auch mal Leute, die Musik hochgeladen haben und kein Geld besitzen (Schüler, usw.) mit bis zu 5000€ und mehr bestraft - heutzutage richtet sich das nach dem Verhältnis und darf niemanden bis zum Existenzmimum bestraft werden.

 

Fakt bleibt aber:
Aus dem Netz hochgeladene Bilder ohne Genehmigung von dem Urheber/Eigentümer sind zunächt illegal hochgeladen.
Klare Urheberrechtsverletzung.
Der Betreiber wird jedoch nicht mehr haftbar gemacht, sofern er von einem Verstoß nichts weiß.

d.h. dieser Nutzer begeht ein Verstoß

 

 

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=mitglied&nummer=006844

 

na dann....

 

 

 

Wobei ich eh nicht verstehe, warum man kein eigenen Ava nutzt.

 

gruss

Ich find ja das man nur eigene Avatare benutzen muss, besser. Denn wie viele hier haben KSK, SEK, GSG9 usw. Avatare. Was hat das mit dem Spieler zu tun, was sagt das über ihn aus?

Wir sind in einem Verzeichnis, da haben diese Internetfotos einfach nichts verloren. Wer kein eigenes halt solls sein lassen!

 

Copyright heißt bei denn Chinesen einfach nur Kopierrecht. Denkt mal drüber nach ;DD




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