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Hallo,

ich habe mal gehört das das anbringen von einem laserpointer und/oder lampe an einer softairwaffe verboten ist.

Kann mir jemand vielleicht erklären wieso das verboten is?

Lg. willi s.

ja schon klar das es nur in deutschland ist die gesetzte für softairs sind so schon streng aber einen reddot darf man dranmachen aber wo ist da der unterschied?

ein reddot tut den gengner nicht beleuchten wie ein laser oder eine lampe

 

Mfg Heady

achso also der gegner weiß garnicht das er abgschossen wird Lachend

und wieso darf man den gegner nicht beleuchten?

ausszug aus dem Waffengesetz

 

WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

noch en ausszug:

Der Grund für das Verbot der Montage von Lampen und/oder Laser Zielhilfen an Waffen ist die "drohende" Wirkung, die dadurch von selbiger ausgehen. (So jedenfalls wurde es in einem Artikel in dem Waffenmagazin "Visier" in einer Ausgabe von 1991 beschrieben) Ebenso ist die Montage von zusätzlichen Haltegriffen an Pistolen verboten. Zielfernrohre und sogenannte Red-Dot Visiere (Ähnlich eines Zielfernrohres die einen leuchtenden Punkt statt Fadenkreuz haben) dagegen sind allerdings erlaubt.

Quelle:http://www.softairwelt.de/softair-faq/1_24_de.html

achso naja man muss das gesetzt nicht verstehn^^

danke für die info

Bitte mal die Suchfunktion nutzen, hier gibt es schon Threads mit mehreren Seiten zu diesem Threma.

Das mit den Lampen, ist wegen der Jagd, weil geplendete Rehe stehen bleiben.(Unweidmänisch)

Ebenso ist die Montage von zusätzlichen Haltegriffen an Pistolen verboten.

Da hab ich aber bei vielen verbotene Sachen an ihren AEP Pistols gesehen. Und im übrigen ist das meiner Meinung nach ein schwachsinniges Gesetz -.-

Mit Laserpointern oder Lampen versteh ich das ja noch, weil die ja z.B. Polizisten blenden könnten und ihnen, somit die Entscheidung noch schwerer machen, ob sie nun abdrücken sollen oder nicht

das ganze geht auf hermann göring zurück, der wie oben schon beschrieben sagte, dass soetwas unwaidmännisch ist. die brd hat das dann einfach übernommen.

Und IR Strahler sind ebenfalls verboten, dieses Licht kann per Nachtsichtgerät sichtbar gemacht werden (falls es jemand nicht weis).

Warum kp denke mal wurde einfach mit reingepackt.

Mit Laserpointern oder Lampen versteh ich das ja noch, weil die ja z.B. Polizisten blenden könnten und ihnen, somit die Entscheidung noch schwerer machen, ob sie nun abdrücken sollen oder nicht

 

Absoluter Unfug! ob ich die Lampe jetzt in der Hand oder an der Knarre hab ich doch scheiss egal. Und wer denkt auf n Polizisten zielen zu müssen, is selber Schuld wenn er sich ne Kugel fängt. Und wenn einer ne (Illegale) Knarre mit sich rumschleppt, kannste mir glauben das ihm ds Gesetz so am Arsch vorbeigeht.

Die ganze Aussage ist bisschen doof.

 

Bei Lasern versteh ichs ja, die sind schädlich für die Augen, aber ne Lampe? Ob ich die jetzt an der Weste, in der Hand oder am Kopf hab is doch echt Banane.

Ebenso ist die Montage von zusätzlichen Haltegriffen an Pistolen verboten.

das soll mir mal jemand erklären...

Und das mit Lampenmontagen ist ja auch so Schwachsinnig....

Ich sag ja nur ZF Montagen....

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