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zum Thema Abzeichen und Orden: Es ist nicht erlaubt, Orden oder Ehrenzeichen zu tragen, die die Person nicht verliehen bekommen hat (§8 OrdenG). Jemand, der in der NS-Zeit einen Orden (z.B. Eisernes Kreuz) verliehen bekommen hat, darf ihn (entnazifiziert, sprich: ohne Hakenkreuz) weiter tragen (§6 OrdenG). 

nur, damit niemand auf die Idee komt, sich ein EK an die Jacke zu heften...

Im HAG braucht man sich nicht mehr zu informieren. Das Forum wurde geschlossen.

Also wegen des tragens der reinen Waffen SS Uniform ist es egal,...Du darfst nur keinen Adler mit HK auf dem linken Arm haben und die runen S,...und bitte auch net den Totenkopf da der auch verboten ist obwohl man in bei einiogen WK 2Händler kaufen kann,die Schulterklappen sind kein Problem,...schwarz mit weißer lieze,....

Auch eine Uniform ist ein Kennzeichen;)

Soll heissen:Auch ohne die verbotenen Abzeichen(Bei SS Uniform SS Totenkopf, Hakenkreuz, SRune sowie Schriftzug am Koppel "Meine Ehre heisst treue") ist eine SS Uniform als solches(Ärmeladler, entsprechende Tarnmuster und Schnitte) das Kennzeichen einer Verfassungswidrigen Organisation(Im Gegensatz zur Wehrmachtsuniform), weshalb man beim Tragen selbiger sehr Aufpassen sollte.

Übrigens-Auch im Ausland wird das nicht so lasch gesehen, wie manche hier das Denken.

Das ist so keinesfalls korrekt, ich glaube ich treibe mich schon längererade in dem Bereich rum wie du alt bist und in 99% der NAchbarländer wird es nicht so eng gesehen wie bei uns.

Und selbst bei uns hat sich die ganze Sache schon recht entspannt!

Wie es in Osteuropa ausschaut weiss ich nicht, aber zumindest im Westlichen(kontinental) Europa werden SS Darstellungen zunehmend mit misstrauen Beäugt und gerade Von Städten organisierte Veranstaltungen schließen SS dabei aus.

Thema hier ist allerdings die Deutsche Rechtslage, und wenn man sich §86 anschaut, ist alles glasklar:

§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Hier gibt es kein:

"Ich mache das aber schon länger als du lebst" , hier gilt einfach geltenes Recht. Und nein, das durchschnittliche Airsoftmatch wird nicht gemeinhin als Lehrveranstaltung ausgelegt.

Grüße

Till

 

Wichtig beim zitierten Paragraphen ist vor allem dieser Satz:

Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.


Also, eine Uniform auch ohne Hakekreuze etc kann strafrechtlich relevant werden.

Ausnahem für alle Regeln, ist wie auch beim Waffengesetz die Kunstfreiheit, staatsbürgerliche Aufklärung usw.

Also, man darf auch verfassungsfeinliche Symbole in der öffentlichkeit tragen, wenn man Reenactet oder sich dabei filmen lässt...

Wenn du einfach nur mit z.B. einer SS Uniform durch die Innenstadt stiefeln und verprügelt werden willst, dann ist das gesetzeswidrig.

Selbst ein Bild Hitlers ist ein verfassungsfeindliches Symbol, trotzdem können SPIEGEL und BILD dieses millionenfach unter die Leute bringen. Ist das selbe...

Problem:

Man KANN zwar Reenactment durchaus als Staatsbürgerliche aufklärung auslegen, die meisten Richter werden das wohl nicht tun.

 

Das "Zum verwechseln Ähnlich" beziet sich dabei(in meinen Augen) weniger auf das Fehlen von Abzeichen, sondern primär auf Punkte wie den unterschied zwischen Panzer-und SS Totenkopf.

In wiefern fällt ein Bild von hitler und §86?

Ein SS Tarn sieht eine Sig Rune eben nicht zum verwechseln änlich.

Und ein Zeichen in ein Zeichen und keine Uniform.

Hast du dir den Paragraphen durchgelesen?Da sind spezifisch auch Uniformteile beschrieben, und Tarnschlupfhemden/Drillichanzüge sind nuneinmal Uniformstücke der SS und damit einer Verbotenen Organisation.

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

wenns jetz nur ums reenecten geht könntest du dir aus nem Museum (oder vom Opa) ne Originale holen und mit nem Natauftrenner alle Symbole verändern:

Harkenkreuz wird zum Kreuz ( oder du streichst es mit ner dicken Nat Durch wie bei dem Bild hier  http://www.swastika-info.com/images/rechtliches/richterbeschluesse/button-durchgestrichenes-Hakenkreuz.jpg   )

Der Adler hat keine Beine oder Flügel mehr

Die SS ruhnen werden Halbiert  ( also quasi das  << )

Die Ränge werden Entfernt

und das Symbol beim Koppelverschluss spachtelst du aus, und lakierst es...

 

Es sei denn unsere Top Juristen hier im Forum haben etwas gegen NS-Zeichen-Verunstalltung

 

Gute Nacht

In wiefern fällt ein Bild von hitler und §86?

Hatte mal ne Broschüre vom Verfassungsschutz zu dem Thema, da stands drin. Die begründung weiß ich grad nicht mehr... werd morgen mal suchen ob ich sie noch hab.

EDIT: Hab grad Google gefragt, und dei ersten Suchergebnisse sagten mir das selbe. Waren so ein paar zwielichtige Foren... die Leute die sich am meisten dafür interessieren sich ein Hitler Bild in die Wohnung zu hängen müssen es ja wissen.

Es geht bei dem Paragraphen, bzw bei der Auslegung eben nicht nur um real verwendete Symbole und nicht ausschließlich um Sybole, sondern um das Gesamtbild und die Lust deiner Mitmenschen dich in die Scheiße zu reiten.

 

Ein abgewandeltes Hakenkreuz kann genauso bestraft werden wie ein richtiges (man erinnere sich an den fall mit dem duchgestricjhenen Hakenkreuz, der nur nach mehreren instanzen zugunsten des angeklagten entschieden wurde). Oder das "Negativ- Hakenkreuz" 4 Schwarze Balken auf weißem Grund, die ein weißes Hakenkreuz in der Mitte aussparen.

Dann gibt es noch den KISS-Fall, das Bandlogo von KISS enthält Runen-ähnliche Symbole, die an die SS-Runen erinnern. Da gabs früher einigen Ärger und das wird jetzt halt einfach ignoriert weil sich niemand mehr ernsthaft dafür interessiert.

In der Broschüre die ich hatte waren übrigens noch viele andere Symbole als strafrechtlich-relevat gekennzeichnet, von denen ich das nie gedacht hatte. Noch mehrere Runen, die anscheinend von der SS verwendet wurden und dann eben alle Symbole, die die verbotenen Neo-Nazi Organisationen der Nachkriegsgeschichte verwedet haben.

EDIT:

 

Wikipedia sagt dazu das:

Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 wurden den aufgeführten Kennzeichen solche gleichgestellt, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (Abs. 2 S. 2). Neonazis waren zunehmend mit leicht abgewandelten Zeichen wie spiegelverkehrten oder invertierten Hakenkreuzen aufgefallen. Nach der ständigen Rechtsprechung bedeutet „zum Verwechseln ähnlich“, dass ein „nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender“ Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt.[1] Dabei ist unerheblich, ob das fragliche Symbol bekannt oder unbekannt ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen

 

Noch mal EDIT:

http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/binarywriterservlet?imgUid=04610b55-5440-48f3-362d-61611142c388&uBasVariant=ed83d448-9a76-4e11-8a5b-28e46ce02000

Das kommt schon nah an die Broschüre dran, die ich hatte.

Interessant, dass auch Symbole, die aktuell von der BW verwendet werden auf der Liste stehen.

 

Dass eine Hitler Büste verboten ist/sein kann , weiss nur nicht, ob dies über §86 läuft;)

 

@Oliver

Entnazifizieren ist Selbstverständnis, das Problem ist nur, dass man Uniformstücke schlecht entnazifizieren kann.

Wobei allzu einfache Entnazifizierungen wieder unter die Klausel"Zum verwechseln ähnlich" fallen.

Wie kann man eine Hitler Büste entnazifizieren??? Schnauzer abschleifen???

Oder eine Melone aufstzen und behaupten das ist Charly Chaplin...?

Aber wo wir beim Thema sind: Das Filmplakat "Der grosse Diktator" -wäre das nicht auch zum verwechseln ähnlich? Wo ist da die Grenze der Verwechslung? Sprich wann ist es zum Verwechseln ähnlich und wann nicht??

das filmplakat fällt unter kunstfreiheit...

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