reicht ein flatterband zum absperren von einem Softairgebiet ??

ja, solange keine zivis aufs gelände kommen und keine kugeln das feld verlassen wirds wohl reichen

 

Edit: keine Gewähr auf Richtigkeit dieser angaben^^

Stimmt genau. Für freie Waffen, also ASGs, Luftgewehre etc. soll der Sicherheitsbereich min. 300m betragen. Also 300m um das Spielfeld herum abgesperrt.

Für ob das auch für <0,5J gilt kann ich nicht sagen.

Wenn mit dem Flatterband 100%tig sichergestellt werden kann, das kein Nichtspieler (allgemein Zivilisten genannt), den Spiel- UND Sicherheitsbereich betritt - dann Ja, . Dazu wird aber nur Flatterband nicht reichen, hier ist UNBEDINGT das Band mit eindeutigen, unübersehbaren Schildern: Achtung! Dies ist ein Airsoft-Areal/Spielfeld - Betreten nur mit geeigneter Schutzbrille/kleidung und eigene Gefahr!!!, zu ergänzen.(sonst werden die meisten Zivilisten das Flatterband einfach "Übersehen", oder gar versuchen herauszufinden wieso hier auf einmal abgesperrt)

Allgemein lässt sich sagen, das im Zweifelsfall Flatterband nicht ausrteichend ist! Auser es ist wie obengesagt 100% auszuschliesen das Zivilisten das Band "ignorieren".Geschlossener Zaun/Mauer, bzw hohe Netze wie man bei Gotcha-feldern findet, sind auf jedenfall vorzuziehen und sicherer.

Auch sollte man um späteren Problemen vorzubeugen alle entsprechenden Behörden immer VORHER informieren. Und sinnvollerweis mit denen die notwendige Absperrmaßnahmen absprechen. Wenn O-Amt und Polizei mit Flatterband und Warnschildern einverstanden, kann rechtlich nix mehr schiefgehen.

Rein rechtlich muß die Sicherheitszone doppelt so groß sein wie die Reichweite der stärksten Waffe. Also sind die obengenannten 300m idR. für AS ausreichend (bei reinen 0,5er Games dürfte auch die Hälfte reichen). Bei der Safezone ist mehr immer besser (hab selber schon gestaunt als ich letztens beim ungezielten Testschuß etwas über 100m  -gemessen per google Maps- mit etwa 2,5J+0,40gBB kam) !

Grußlichst Snake

EDIT: Gillt auch für unter0,5J Kniften, da diese immer noch als ANSCHEINSWAFFE nach deutschem Recht behandelt werden!

PS: Angaben ohne G'währ -> bin kein Rechts-experte ;)

PPS: Falls Polizei/O-amt Nein sagen, dann nach Alternativen suchen und immer wieder vorstellig werden bis man mit denen einig wird. Wer immer wieder die Behörden nervt, wegens ner Lösung zum legalem spielen, zeigt nicht nur das man die Gesetze kennt und beachtet, sondern fördert auch indirekt das Image des AS-Sports.

Flatterband reicht NICHT, NIE NIE NIEMALS (...!!!) aus.

Es muss sichergestellt sein, dass niemand das Gelände betreten KANN!

Denk mal an kleine Kinder. Können die lesen?

Die gehen einfach unterm Flatterband durch.

das fällt unter die aufsichtspflicht der eltern.

Ehm, ich hab mich diesbezüglich bereits beim Ordnungsamt erkundigt, da es für mich auch wichtig war, und die meineten man braucht eine KLARE, für JEDEN erkennbare begrenzung. Kinder wurden auch erwähnt...

Soweit ich weiß reicht das auchnicht aus, da man das du leicht überwinden kann.

Ich kenne das nur das ein Zaun von einer bestimmten Mindesthöhe vorhanden sein muss, oder halt ne Mauer oder sowas.

ok, dann geb ich mal meinen fehler zu :-)

Ob es leicht zu überwinden ist oder nicht spielt GAR KEINE Rolle. Es muss eine klar erkennbare abgrenzung vorhanden sein und optional eine Kennzeichnung, dass innerhalb des eingegenzten Bereiches eine Gefahren Situation auftreten kann.
So hätte sich jedes Team auf einem Feld abgesichert(ausser natürlich die Sache wegen den verlassen des Spielfeldes der Kugeln)
Einfaches Beispiel ist bei mir der Vorgarten. Dort steht eine Mauer, die ca. bis Hinternhöhe reicht. Würde nun jemand diese leicht zu überwindene Abgrenzung ohne meine Erlaubnis übertreten, könnte ich ihn wegen Hausfriedensbruch verklagen.

Ja, dann kannst du sie anzeigen. Da hast du recht. Aber diese kleinen Unwissenden (Kinder) gehen unter dem Flatterband durch und sind auf einmal auf dem Spielfeld.

Wenn du meinst, du weißt es besser als das Ordnungsamt, ruf bei ANgela Merkel an und sag bescheid.

oder einfach beim Ordnugsamt.

Hier die Nummer der Kanzlerin: (0 30) 22 70

MfG

Dennis S.

eigentlich müssten schilder reichen, die bundeswehr sperrt ihre übungsplätze ja auch nicht ab, auch wenn da scharf geschossen wird. da stehen auch nur die üblichen schilder und die haben ihre sicherheitabstände usw.

wenn man bei airsoft also ein anderes maß anlegt, könnte man auch die bundeswehr anzeigen, weil sie mit größeren kalibern schießt und ihre gelände nicht nach as-maß vor unbefugtem zutritt schützt. interessantes gedankenspiel, wie ich finde...

aber am ende hängt es leider immer von der laune der beamten ab, mit denen man zu tun hat.

Aller 4 Wochen der gleiche Frageinhalt.

 

Beatworte ich also mal wieder:

 

Laut Gesetz ist sicherzustellen das KEIN Geschoss das Spielgelände verlassen kann. Soweit so gut.

Es steht aber auch geschrieben, das eine Basistische Flugbahn mit berechnet werden muss. Somit ergibt sich eine Saftyzone von 1,5 facher Reichweite ergibt.

Daraus folgt:

Ausgangspunkt

Airsoftsportgerät mit 25m Reichweite (Ruhepunkt der BB)

also  25m (Recihweite) + 37,5m (1,5 fache Reichweite)

Also brauchst du ein Kreisrundes Gelände, nur für dich in dessen Mittelpunk du stehst, mit einem Durchmesser von  100m

Kannst also selbst berechnen, wie groß nur für dich allein eine Spielfläche sein muss wenn du ein 50m Gerät nutzt.

 

Lange rede wenig Sinn: Ja Flatterband und Zettel (Warnschilder) reichen aber Abstände beachten. Uns tun würd ichs nicht.

 

gruss

 

 

 



Und hier mein beweis:

3.4 Schießennach  oben

Das F im Fünfeck stellt eine Privilegierung für Waffen dar, denen generell eine geringere Gefährlichkeit im Vergleich zu Feuerwaffen zugemessen wird. Somit ist es u.a. gestattet, mit AS-Waffen gem. § 12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG nicht nur auf Schießstätten, sondern auch innerhalb eines befriedeten Besitztums ohne Schießerlaubnis zu schießen.
Erforderlich ist die Erlaubnis des Geländebesitzers und eine klare umfriedete Abgrenzung des Privatgeländes. Dem Gefährdungsausschluss unbeteiligter Dritter muss Rechnung getragen werden.
Die Kugeln dürfen das befriedete Besitztum nicht verlassen. Dies kann durch einen entsprechend hohen Mauer oder engmaschigen Zaun erreicht werden. Bei Zäunen, die grobmaschiger sind, ist eine sog. Safezone einzurichten. Dabei handelt es sich um eine Sicherheitszone, die mindestens die 1,5-fache Länge der Reichweite der stärksten Waffe im Spiel haben muss. Es empfiehlt sich einen Sichtschutz für die Umzäunung zu schaffen oder durch Warn- bzw. Hinweistafeln ist auf die Durchführung eines Airsoftspiels aufmerksam zu machen, damit unbeabsichtigte Falschinterpretationen und eine eventuelle Alarmierung polizeilicher Kräfte vermieden werden. Das Absperren rein mit Markierungs- bzw. Flatterbändern reicht hier nicht aus, da ein unbefugtes Betreten des Besitztum nicht wirklich verhindert werden kann.

Auszug aus: AirsoftInitiative.de

MFG




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