Moin Moin,
da ich mir eine AK-74 noch ins Haus holen möchte, spiele ich mit dem Gedanken, mir einen Airsoft Granatwerfer zu holen. Dabei hatte ich mir so überlegt, dass solch ein Gerät ja eigentlich frei einführbar sein müsste, da es keine Geschosse verschiessen kann(bestelle es ja ohne Granate). Ausserdem, wie sollte solch ein gerät auch geprüft und ge,,F''t werden? werden, da es ja eigentlich keine Kugeln ohne Zubehör verschießen kann. Nach meines Wissens sind auch nur auf den Granaten F's drauf.
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Grüße
Kyrill
http://www.6millimeter.info/wbb2/thread.php?threadid=15950&hilight=granatwerfer
Ja du hast schon recht ihc habe mir diese frage auch schon gestellt und stundenlang recherchiert vom Gesetzestext her ist es klar erlaubt und vollkommen legal, ABER da das von dir bestellte Paket durch den Zoll muss und dort unter Garantie geöffnet wird kann du dir nicht sicher sein das es ohne probleme bei dir ankommt.
Den die meisten "gesetzeshüter" haben kaum eine Ahnung was sie dort gerade in den händen halten wodurch das Problem der Verwechselung auftritt den wie wir alle wissen sehen AS Granatwerfer den echten zum Verwechseln ähnlich was wen er echt wäre eine schwere Straftat darstellen würde und dies muss erst mal überprüft werden und das kann dauern (egal ob eine ASgranatwerfer bedienungsanleitung beiliegt weil man wäre ja nicht der erste der Produktinfos fälscht um die ware durch den zoll zu bekommen).
Aus diesen Gründen habe ich mich dagegen entschieden einen Granatwerfer aus dem ausland zu bestellen.