Brauche ich einen Nachweis zum Besitz einer 0,5J airsoft?
Hallo, eine Schwachsinnige Frage, ber meine eltern bestehen darauf. Aalso, benötige ich zum besitz einer airsoft mit weniger als 0,5J irgendeinen Nachweis oder eine anmeldung beim Ordnungsamt? blablabla... ich kenne die antwort, aber rauche noch einen Gesetzauszug von euch, bitte. Danke...

Gesamtes WaffG:

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html

 

Ich hab mir nur WaffG § 12angeschaut

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__12.html

Interessanter Weise finde ich hierzu nichts:

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

 

 

Nur zum Abfeuern einer Waffe:

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,



Auch interessant fürs LARP:
3 a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,




Bin aber kein Jurist, hab nur die Gesetze überflogen und den wirklich interessanten Teil zu 0,5ern und 7,5ern nicht gefunden.



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