Rückgabe ausgeschlossen?

Moin,
ich habe arge Probleme, zwei Softairwaffen zurückzugeben, daher schilder ich den Fall einfach mal.
Ich habe vor einem Jahr eine MP7 für 125,-(damals waren die noch so teuer) gekauft. Diese ging aber bis jetz schon öfter ma nich mehr, worauf ich sie aufgrund der Garantie zurückgeschickt hatte. Die Reparatur ging einbahnfrei aber solangsam nervt es mich einfach, das das Ding ständig den Geist aufgibt also habe ich beschlossen sie zurückzugeben.
Die zweite Softairwaffe ist eine Steyr SSG69 Ü18 für 89,-. Dieses hatte ich mir vor ca. 4 Monaten gekauft gehabt und habe seitdem nur ärger damit. Gleich beim ersten richtigen Skirm, hatte ich den Repetierbolzen nicht mehr ganz versenkt bekommen und siehe da, es wurde prompt ein neues Gewehr geschickt. Nun beim ersten auspacken und dritten repetieren das gleiche Problem wieder.
Jetzt sind beide Waffen eingeschickt und die lassen sich ewig Zeit und geben keine klare Antwort. Immer nur ,, Wir gucken uns das an'' oder .. Was ist nochmal der defekt?''

Nun bestehe ich auf mein Gewährleistungsrecht, was jedem Privatkäufer der bei einem gewerblichen Händler einkauft zusteht. Bei beiden Waffen wurde zweimal versucht, die Fehler zu beheben und da steht im Gesetz nun drinn, das ich die Teile gegen mein Geld zurückschicken darf.
Der Händler meint nun aber es bestünde diese Garantie nicht für Softairwaffen da es keine Händlergarantie gäbe.
Zitat:
,,
Leider besteht auf unseren Softair-Produkte keine Garantie seitens des Herstellers. Wir bieten jediglich die ganz normale gesetzliche Mangel-Gewährleistung an,,

Stimmt das?

Ich würd sagen, da hilft nur, Airsoft wieder und wieder zurückschicken, da das ja dein Recht ist, und irgendwann wird da schon eine Einwandfreie dabei sein.

 

Hier ist entscheidend.....

wer der In den Handel  bringende ist!

Im Regelfall der Importeur! also in 99% der Fälle GSG.

Der Anspruch müsste also an den Importeur geltend gemacht werden...

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Gruß

Cougar

Die Frage ist: Wo haste diese gekauft?

Wenn es ein total kleiner Händler ist, dann gebe ich Andreas recht. Wenn es aber einer der größeren Händer ist (z.B. K&Z) dann kann es der Fall sien das sie selber importieren.

Normalerweise hat jeder Verbraucher der einen Kauf tätigt (mit Rechnung) eine 100%tige Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate. Solange er nicht selber daran Schuld ist. Danach muß er nachweisen, daß es ein Produktfehler ist.

Nicht zu vergessen Geld zurück Garantie kommt erst automatisch nach dem 3ten Garantie gebrauch, also das Gewehr muss schon so eine Fehlkonstruktion sein das sowas vorkommt sonst kannstes vergessen.

Aus schlechter Laune oder falscher Handhabung einfach zurück schicken und Geld wieder haben wollen gibst ne, wo kommen wir denn da sonst hin? ^^

 




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