(6872 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 20.01.2013 um 01:24 Uhr)

Editiert:

Falsch informiert.

Danke noch mal an unsere Moderatoren! die sich den Sempf immer wieder anhören müssen...

Für Ihre Geduld....

Sehr geehrter Herr ********,

[...]

Zu Ihrer Anfrage selbst können wir Ihnen leider nur mitteilen, dass auch der Austausch von Teilen an Softair-Waffen, Luftgewehren und Markierern einer Herstellungsgenehmigung bedarf und das F-Zeichen bei dem Austausch von Teilen seine Gültigkeit verliert, selbst wenn die Energie immer noch unter 7,5 Joule liegt, da die Waffe sich dann definitiv nicht mehr in dem Zustand befindet, in dem sie zugelassen wurde.


§ 5 Abs 1 BeschussV bezieht sich nur auf Feuerwaffen und auch bei diesen dürfen die Teile nur ausgetauscht werden, wenn sie zuvor einer separaten Beschussprüfung unterzogen wurden und aufgrund der Abmessungen, Toleranzen und Ihrer Bauart sichergestellt ist, dass die Waffen auch nach dem Austausch des Teiles alle Gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bei Feuerwaffen gibt es für jedes Kaliber einen gesetzlich festgelegten höchstzulässigen Gebrauchsgasdruck, und einen erhöhten Beschussgasdruck, dem die Waffen standhalten müssen.

Einem Privatbenutzer ist es also nicht gestattet, wesentliche Teile einer mit F im Fünfeck gekennzeichneten Waffe auszutauschen oder zu verändern. Arbeiten dieser Art dürfen nur von einer berechtigten Person durchgeführt werden. Diese Person wiederum darf Ihnen die Waffe erst wieder aushändigen, wenn die Waffe von einem Beschussamt überprüft wurde. Das Beschussamt, das die Waffe geprüft hat, stempelt sie erneut mit einem F im Fünfeck in Verbindung mit seinem Amtszeichen.

Mit freundlichen Grüßen

*********

Bissl größer hättest es aber schon machen können ;)

Es gibt 2 Möglichkeiten,daß du es doch tun darfst:

1. Eine Lehre/Umschulung zum Büchsenmacher/Waffenschmied

2. Ablage einer Kenntnisprüfung vor dem Ausschuß der HK der Büchsenmacher. Dann bekommst du die Erlaubnis,gewerblich Funktionsrelewandte Teile an speziellen Schusswaffen auszutauschen.

Alles andere ist nicht legal!

Versteh ich das als Neuling jetzt richtig das ich meine ASW nicht Tunen darf ?

das ist überholt und nicht aktuell. darst rumfingern wie du willst, solange innerhalb der J-Grenzen

Achso, Gott sei Dank ^^, von wann ist denn die alte Regelung ?

Gibt's dafür auch eine Quelle oder Verlinkung auf einen Thread, Streik? Oder hast du dir das nach gutdünken hergezaubert? (nicht als Spott verstehen!!).

Ich bin eben nur der Meinung, man sollte solche Aussagen, Streik, immer mit einem Hinweis drauf verlinken, wo man diese Info herhat.

Grüße

Voron

Bitte hier lesen:

 

Chris (ATW) schrieb am 04.01.2013 um 21:27 Uhr

 

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=1&threadnummer=0000008835&seite=6

 

So gehört sich das. Danke, passt hier sicher gut rein, der Querverweis.

sry, hatte den Link gerade nicht zur Hand, aber Corpus kennt das asvz ja aus dem FF ;)

N´Abend Olli,

du als Privatperson wirst da sehr schlechte Karten haben das Bedürfnis nachzuweisen.

Eine genauere regelung gibt es in de Anlagen zu §26 HIER.

Ein Bedürfnis ist beispielweise die Herstellung vom Meisterstück für den Büchsenmachermeister. Das nicht gewerbliche bezieht sich ja nur darauf, dass die Waffenherstellung ohne angemeldetes Gewerbe erfolgen darf, ansonsten ist das gleich.

Wenn ich mich nun zum Meisterkurs anmelde und mit der Meldebestätigung zur für Waffenangelegenheiten zuständigen Behörde gehe, werde ich diese Genehmigung auch bekommen.

Falls du in die Richtung gehen willst würd ich dir empfehlen, dich an der Berufsfachschule für Büchsenmacher und Graveure in Suhl zu bewerben. Bis Ende März is das noch möglich um da dies jahr anzufangen. Wenn du noch etwa 5000 bis 6000 € auf der hohen Kante hast wäre das von Vorteil, da es bei dir keine Erstausbildung mehr wäre, gibts das Schüler-Bafög nicht mehr.

Das soll jetz nich heißen, dass es anders nicht möglich ist, aber nur die Waffensachkunde reicht wahrscheinlich nicht aus. Die könnteste für etwa 120€ im beim örtlichen Büma oder schützenverein machen.

Auf jeden Fall würd ich nochmal mit Chris sprechen. Falls du das machst, sag mal bitte bescheid, dann unterhalten wir uns beim nächsten Spiel nochmal.

(6872 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 20.01.2013 um 01:31 Uhr)

Sebastian

Der Threat ist von 2010! Zudem beruht er auf bereits wiederlegten Tatsachen, und falschen Informationen. Chris hat das Thema in letzter Zeit immerwieder geklärt.

Da das hier nicht mein Bereich ist, und ich den Anderen Mods das Revier nicht streitig machen will, sage ich mal:

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