erlaubt oder nicht erlaubt

hi 
da alle immer sagen das ich leistungstuning nur beim BüMa machen lasen darf
bin ich mall zu Frankonia und wollte wissen was mich das so kostet wen ich das bei
ihnen machen lasse.(mit überbrüfung und so beim amt)
jetzt komm aber das kuriose.
die waren der meinung das ich das selber machen darf da sie sich nicht sicher waren haben sie dann beim beschusamt angerufen und haben gefragt die habe uns das dan bestätig das ich das selber machen dürfte.

das zu muss ich noch sagen das ich nur für eine Federduck softair sniper gefragt habe die bereitz ein F hat und der zeit eine leistung von 1j. 

des wegen meine frage darf ich das nun wirklich selber machen wen nein dann bitte textstelle aus dem gesetzt posten oder link dort hin posten
den sonst hilft es mir nix

danke schon mall

mfg jörg

 

Zunächst erstmal ein klares: NEIN, dürft Ihr nicht.
Die Büchsenmacher haben aber Euch bestätigt, dass Ihr das machen dürft?
Evtl. irgendwas erwähnt von "unter Aufsicht" etc.?
Weil ich glaube nicht, dass das Beschussamt solche Aussagen machen würde, außer es ist vielleicht ein etwas verwirrter Sacharbeiter am Werk gewesen.

Hier mal eine Mail vom Beschussamt Ulm, die mir mal zugekommen ist vor einiger Zeit auf meine Anfrage hin, ob bzw. inwiefern man Tuning an Markierern vornehmen darf:

Sehr geehrter Herr ********,

[...]

Zu Ihrer Anfrage selbst können wir Ihnen leider nur mitteilen, dass auch der Austausch von Teilen an Softair-Waffen, Luftgewehren und Markierern einer Herstellungsgenehmigung bedarf und das F-Zeichen bei dem Austausch von Teilen seine Gültigkeit verliert, selbst wenn die Energie immer noch unter 7,5 Joule liegt, da die Waffe sich dann definitiv nicht mehr in dem Zustand befindet, in dem sie zugelassen wurde.


§ 5 Abs 1 BeschussV bezieht sich nur auf Feuerwaffen und auch bei diesen dürfen die Teile nur ausgetauscht werden, wenn sie zuvor einer separaten Beschussprüfung unterzogen wurden und aufgrund der Abmessungen, Toleranzen und Ihrer Bauart sichergestellt ist, dass die Waffen auch nach dem Austausch des Teiles alle Gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bei Feuerwaffen gibt es für jedes Kaliber einen gesetzlich festgelegten höchstzulässigen Gebrauchsgasdruck, und einen erhöhten Beschussgasdruck, dem die Waffen standhalten müssen.

Einem Privatbenutzer ist es also nicht gestattet, wesentliche Teile einer mit F im Fünfeck gekennzeichneten Waffe auszutauschen oder zu verändern. Arbeiten dieser Art dürfen nur von einer berechtigten Person durchgeführt werden. Diese Person wiederum darf Ihnen die Waffe erst wieder aushändigen, wenn die Waffe von einem Beschussamt überprüft wurde. Das Beschussamt, das die Waffe geprüft hat, stempelt sie erneut mit einem F im Fünfeck in Verbindung mit seinem Amtszeichen.

Mit freundlichen Grüßen

*********

[...]

MfG Marvbec

supper danke für die schnelle antwort dann muss ich da noch mall hin und denen das mall sagen

und nein ich meinte nur das ich meine feder druck sniper 1j. stärker machen willte mehr habe ich denen nicht gesagt

mfg jörg

Endlich!
Eine klare, belegte und definitive Aussage ...

Danke Marvbec

DAnke für den texst Marvbec!

Aber man solte noch grade dazu sagen das man auch keine ASG ohne F verändern darf! Davon steht nichts im Test solte ja auch eigendlich klar sein aber ich wolte es nur mal sagen für alle die eine unge F te ASG haben und jetzt ins denken kommen.




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