Softair über 0,5 unter 18 Jahren führen?
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(13035 Posts)

(nachträglich editiert am 07.07.2013 um 15:24 Uhr)

du sagst:

"Insofern kann kein Minderjähriger eine Ü18 Waffe für einen Erwachsenen transportieren, da ihm selbst die Berechtigung dazu fehlt. Die Erlaubnis zum Führen ersetzt nicht die Altersgebundenheit aus §2 I WaffG."

 

und da man ne Waffe beim Transport nicht Führt, sondern eben nur transportiert, fällt das da raus.

"Transportieren" ist eine Unterart des Führens was ich ebenfalls erwähnt habe. Um eine Waffe zu Führen brauche ich prinzipiell einen Waffenschein.
Sofern der Waffenschein nicht erforderlich ist weil ich mich innerhalb des so genannten"freien Führens" oder des "erlaubnisfreien Führens" bewege, ist immer noch die Voraussetzung gegeben, dass ich prinzipiell nicht mit Gerätschaften hantieren darf die per §2 an ein Alter gebunden sind. 

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 07.07.2013 um 17:46 Uhr)

Transport ist erlaubnisfreies Führen!

Führen ist eine Spezialform des Besitzes. (Benötigt zusätzliche Erlaubnis)

Führen ist grundsätzlich verboten. (Erlaubnis wird nicht erteilt)

Altersbeschränkung 18 Jahre gilt für alle Umgangsformen!

 

 

 ALSO NEIN!

Kein u 18 'er darf Umgang mit Ü 18 Waffen ausüben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

warum schreiben die netten Menschen in Anzügen dann nicht "das transportieren" sondern "Führen". naja Beamtendeutsch...

 

thx chris fürs einfach ausdrücken.

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