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also wir haben ein gelände (2000m2 sind uns (meinem dad) und 1500m2 meinem Onkel) es liegt ca 500-600m weit von nächsten haus, es ist nur über einen PRIVATEN feldweg zu erreichen! nun meine Frage momentan spielen da schon n paar deppen ausm dorf... denen haben wir auch schon einen zettel da gelassen (weil mich so was nervt!) wir bauen da momentan erst(stellungen usw) nun meine frage auch wenn die schon xmal gestellt wurde (wurde nie wirklich schlau draus...) wenn wir den sicherheitsabstand weglassen bleibt nicht mehr viel vom grundstück übrig und was kosten denn so Netze!!! oder reicht es wenn wir einfach einen zaun machen (holz) und dann den Zaun mit ner "schussfesten" folie überziehen??? oder muss man son softairnetz nehmen? wenn ja was kostet das und wie hoch muss das sein ?? 2. von dem büchsenmacher unseres vertrauen ^^haben wir erfahren, dass er (er ist ami) auf dem gelände der Army zockt (paintball) mussten wegen angrezender straße n netz aufhängen dann kamen die vogelschützer..... also was ist die lösung? die sind jez einfach 500m weiter nach innen (army hat ja 4km2....) aber angenommen der zaun wäre ok wie hoch usw?

mfg

freimut 

und schon mal vielen dank für eure hilfe :)

Bitte nurze die "Suchfunktion"!!!

Es gibt schon einen Beitrag dies bezüglich. Dort steht alles wissenswerte drinn.

 

Also einen Zaun oder irgendeine Umfriedung braucht Ihr auf jeden Fall. Damit kein Außenstehender das Gelände zufällig betreten kann.

Das mit den Sicherheitsabstand oder Netzen ist Auslegungssache das handhabt jede Behörde anders. Da gibt es viele geschriebene Worte drüber aber schlau wird keiner so richtig draus. Ist eben Deutschland.

Wir haben auch keine Netze an unserem Gelände und haben ne Genehmigung, sogar von der Polizei abgesegnet.

ok dann ruf ich mal 110 an :D nene ich ruf schon nicht die notrufnummer... also fazit bei der Bulizei anrufen und nachfragen .... naja danke aber wie mach die das unser grundstück liegt ca 15km von der nächsten polizeiwache entfernt schicken die dann extra ne streife vorbei um sich das gelände anzu schauen oder was??? aber naja ist ja nicht so wichtig aber noch ne frage wenn ich ein team einlade, die bauen scheiße (z.b. rennen mit der waffe runter ins dorf oder fakeln den wald ab ums mal übertrieben zu sagen) wer ist verantwortlich? der betreiber oder die hoffe mal die... oder die verarschen mich was das alter anbelangt (einer sagt er ist 14 ist erst 13 und rennt mit ner 05er rum) dürften die ja eigentlich nur dem seine ASG´s beschlagnahmen und wir müssten maxilmal als zäugen aussagen oder????

danke

Einen Zaun/befriedung benötigt ihr so oder so, also die Problematik mit "ins Dorf rennen" könnt ihr vergessen.

 

-->ladet keine Leute ein, zu denen ihr kein vertrauen habt. Dann hat sich das mit den Schaden auch erledigt. Inwieweit man rechtlich gegen sie vorgehen könnte, kann ich dir nicht sagen, aber eigentlich sollte der Besitzer oder ein Bevollmächtigter von ihm auf diese Leute acht geben.

 

Wegen dem 13-jährigen: Da passiert nichts, er würde nichts verbotenes tun.

 

 

Mal am Rande: Bist du dir mit den Flächenangaben sicher?

10'000m² sind schon verdammt klein, will nicht wissen wie das bei 1500m² ist...

warum passiert nix der hat doch ne 0,5er die ab 14 ist... außerdem lern mal mathe 2000+1500=3500 und evtl können wir auch noch das von meinem anderen onkel nehmen allerdings ist da ein öffentlicherweg dazwischen.... Stirnrunzelnd  wenn wir  das noch bekämen wären wir immerhin bei 5500m2.... aber naja geht schlecht wegen dem feldweg dazwischen außerdem grenzet DIRKET an die häuser an... aber naja die anwohner habens auch nicht gemerkt als mein vater und seiner brüder da den schuppen in die luft gejagt haben(als kinder) aber wir habens hier ja von airsoft :D aber ich meinte halt wenn einer sich an die tür (iwo muss man ja reinkommen...) stellt und passanten abschießt :( oder so was... aber wie soll ich herrausfinden ob ich z.b. dir vertrauen kann ich kennn dich nicht ;)

warum passiert nix der hat doch ne 0,5er die ab 14 ist...

Die Airsoftgun ist nicht ab 14, der VERKAUF ist ab 14. Die ASG selbst kann man ab 3 Jahren besitzen (ob man das allerdings SOLLTE, ist eine andere Sache. Ob jmd die geistige Reife zum Nutzen einer Waffenreplika hat, kann man nicht von außen beurteilen)

 

außerdem lern mal mathe 2000+1500=3500

Ruhig Bruder...Solche Rechnungen kann ich sogar schon ohne Taschenrechner lösen :)

Dennoch schmälert es nichts an meiner Aussage. Aber lassen wir das, ich denke du kennst das Gelände

 

 

aber wie soll ich herrausfinden ob ich z.b. dir vertrauen kann ich kennn dich nicht ;)

 

Aus diesem Grunde würde ich dir empfehlen mich nicht einzuladen.

 

 

Sprich übrigens auch mal mit den Leuten der angrenzenden Häusern, nicht das sie irgendwann mal euch beobachten...für uneingeweihte sieht AS immer recht abnormal aus. Safety First.

 

Die Airsoftgun ist nicht ab 14, der VERKAUF ist ab 14. Die ASG selbst kann man ab 3 Jahren besitzen (ob man das allerdings SOLLTE, ist eine andere Sache. Ob jmd die geistige Reife zum Nutzen einer Waffenreplika hat, kann man nicht von außen beurteilen)

naja ich hab bei manchen 15jährigen da noch so meine bedenken :D

Sprich übrigens auch mal mit den Leuten der angrenzenden Häusern, nicht das sie irgendwann mal euch beobachten...für uneingeweihte sieht AS immer recht abnormal aus. Safety First

hab ich schon... wollte auch nochn paar briefe schreiben fals einer vor nem match nicht daheim ist oder so...

Ruhig Bruder...Solche Rechnungen kann ich sogar schon ohne Taschenrechner lösen :)

aber dein ergebnis war trotzdem falsch Zunge raus

aber gut ich glaube fazit ist einfach gut aufpassen und vorher die polizei fragen was man machen muss ...

also damit wäre das thema ja glaube ich zu Xten mal geregelt :D ~CLOSED~

 

naja ich hab bei manchen 15jährigen da noch so meine bedenken :D

 

Das hab ich auch bei manchen Erwachsenen :)

Das Alter sagt hierbei recht wenig aus.

 

hab ich schon... wollte auch nochn paar briefe schreiben fals einer vor nem match nicht daheim ist oder so...

 

Ich würde das einmal für alle späteren Zeiten klären. Nicht immer vor jedem Spiel.

 

aber dein ergebnis war trotzdem falsch Zunge raus

 

Nun, nein, ich bin lediglich davon ausgegangen das dies zwie verschiedene Gebiete sind und hab als Beispiel das kleinste genommen ^^

 

Ein Tipp: geht erst garnicht zur Zeugenvernehmung wenn was sein sollte. Ihr habt alle das recht auf Zeugenaussageverweigerung wie Beschuldigte. Ich meine das nur, das nicht sich die eigenen Leute in die eigene Pfanne hauhen weil sie schiss haben Anzeigen zu erhalten. Reden ist Silber, schweigen ist Gold!

wird (hoffe ich doch) nicht passieren :D

Ich will KEINEN auf dumme Gedanken bringen, aber WO steht denn bitte rechtlich, dass man einen Zaun braucht, sofern man nicht über 0,5 Joule hat? Die fallen ja nichtmal unters Waffengesetz und man muss halt sicherstellen, niemanden zu treffen. Gibt es rechtlich einen Unterschied zwischen 0,08J oder bis 0,5Joule? Wenn man also von keinem gesehen wird und wenn die Aisoft eindeutig als nicht echte Waffe gekennzeichnet ist, was kann einem dann passieren?

"Regelungen über Anscheinswaffen [Bearbeiten]

Meist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und von diesen kaum zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.[1]

Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.[2] Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche erlaubt.[3]

Die Gewerkschaft der Polizei fordert ein Verbot von Airsoftwaffen, da sie scharfen Pistolen und Gewehren detailgenau gleichen. So seien sie prädestiniert dafür, bei Raubüberfällen eingesetzt zu werden. Selbst geschulten Beamten sei es auf den ersten Blick nicht möglich, auf der Straße oder in einer Stresssituation zu erkennen, ob es sich um eine echte Maschinenpistole oder um eine Airsoft-Version handele.

Regelungen über die Geschossenergie [Bearbeiten]

Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen mit einer Geschossenergie von nicht mehr als 0,5 Joule mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung.[4]

Airsoftwaffen, die eine Geschossenergie von weniger als 7,5 Joule haben, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich.[5] Diese Waffen müssen jedoch mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein.[6] Ohne Waffenschein dürfen sie nur in befriedetem Besitztum verwendet werden.[7] Sie dürfen nur ungeladen und getrennt von ihrer Munition transportiert werden.

Für Airsoftwaffen mit einer noch höheren Geschossenergie gelten die normalen Regelungen des Waffengesetzes."

 

Grüße, Johnny

 

Anmerkung:

Falls ich nicht einen rechtlichen Artiekl vergessen habe würde mein Tipp lauten: Neonfarbene Ausrüstung an der ASG anbringen oder "Softair"-Schriftzüge, um nicht gegen das Anscheinwaffengesetz zu verstoßen. Ich meine mich zu entsinnen gelesen zu haben, dass Neonfarbige Ausrüstungsteile nicht unters Anscheisnwaffengesetz fallen. Sofern man unter 0,5 J hat gilt auch das befriedete Gelände offensichtlich nicht, falls ich mich nicht irre.

 

Du zitierst leider Veraltete Verordnungen und Gesetzte. Nach der letzten Waffelgesetzänderung unterliegen alle Gegenstände die einer Schusswaffe ähneln, dem Anscheinsparaghrapen. Das heist auch eine Gummipistole ist einer Waffe gleichgestellt und somit unterliegt sie den Führverbot.

 

Du kannst auf deinem Grund "tun und lassen was du willst". Du must aber Sorge dafür tragen das du die Öffentlichkeit nicht gefährdest oder Belästigst. Somit wird der Begriff "befriedetem Besitztum" auch ins Spiel gebracht und dieser verlangt nun mal einen Zaun oder ähnliches.

 

Die Unterteilung in die Drei Deutschen Klassen <0,08J; <0,5J; > 0,5J sind einer Anpassung an EU recht geschuldet.

 

Die Alterseinteilung:

<0,08J frei ab 3 Jahre z.B. hat EU weit Gültigkeit und ist für Spielzeug gedacht welches "lose Verschluckbahre Kleinteile" hat.

 

In der BRD waren Ursprünglich alle Airsoftsportgeräte mit mehr als 0,08J erst ab 18 Erwerbbar da sie der Klasse der freien Waffen unterlagen (wie z.B. Luftgewehre)

 

Die EU jedoch hat das bemängelt und eine Anpassung verlangt. Also wurde die Einteilung vorgenommen auf <0,5J und >0,5J

 

Neonfarbene Ausrüstung an der ASG anbringen oder "Softair"-Schriftzüge, um nicht gegen das Anscheinwaffengesetz zu verstoßen

 

Hilft dir nicht. Laut Waffelgesetz MUSS das Sportgerät aus durchsichtigem Kunststoffe oder Bunter Plaste sein oder 50% größer oder kleiner. und darf die 0,08J grenze nicht Übersteigen.

 

Ein Passant wird nicht entscheiden, ob dein Ballerstock nur bemalt ist und unter 0,5J liegt. Er wird bei der Polizei anrufen. Was ich auch machen würde wenn ich Kiddis im Wald Spieln sehe.

 

gruss

 

Ps viel spaß beim Sparen fürs Owie-Geld

 

 

 

Richtig, sie muss aus farbigen/durchsichtigem Palstig sein. Das wäre aber der Fall wenn man solche Teile anbringt.

 

Trotzdem ist eine Wafe unter 0,5 Joule nur dem Anscheinswaffengesetz nach orndugnswidrig, nciht der Schusskraft nach wie über 0,5 J...

 

"Der Begriff
„getreue Nachahmungen“ wird gemäß dem Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes
vom 3. Mai 2004, Az. KT 21 / ZV 25-5164.01-Z-32, wie folgt definiert:
Als getreue Nachahmungen einer „echten“ Schusswaffe im Sinne des
Waffengesetzes gelten diese nur, wenn sie ihrem äußeren und inneren
Erscheinungsbild
(Vorhandensein
baulicher
Komponenten
einer
solchen
Schusswaffe bis zu ihrem inneren Mechanismus hinein, z.B. durch einen
Lademechanismus für Patronen oder patronenähnliche Gegenstände) sowie ihren
Maßen nach einer echten erlaubnispflichtigen Schusswaffe täuschend ähnlich
sehen.
Das
Anbringen
von
Originalkennzeichnungen
(Beschusszeichen,
Firmenbezeichnungen,
Herstellungsnummern)
verstärkt
das
äußere
Erscheinungsbild einer echten erlaubnispflichtigen Schusswaffe und ist daher als
Indiz für eine getreue Nachahmung anzusehen. Das Fehlen derartiger
Kennzeichnungen hingegen berührt die Kriterien einer getreuen Nachahmung
nicht.
Nicht erforderlich ist allerdings, dass es sich um eine originalgetreue Nachahmung
eines bestimmten, existierenden Modells einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
handelt.

Nach diesen Kriterien des BKA stellen die meisten der bekannten Soft-Air-Waffen keine

„getreuen Nachahmungen“ dar."

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:rwAWBoWLvEMJ:www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung12/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme02.pdf+softair+nicht+anscheinswaffe&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEEShujbHw3GmvRf74VzAG5vh8M74l8zCg_8W3Kmn8Q_5lysY095XM6O-eAQjigvyEUkuwLHekCWfSuVzzvx43CB32WqvTvr3szheqrEbG8VxB8ADazVxNgBD9hcVty4wjTPOW_oel&sig=AHIEtbQjoACvxQFhQFu9o_xrpGd9a1VzuQ

Weiter heißt es aber: Es ist fraglich, ob das BKA die Befugnis dazu hat...

Hier nochmal ein Anhang:

"Schießen mit Soft-Air-Waffen
Das Schießen mit Soft-Air-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse bis zu 0,5 J
ist derzeit waffenrechtlich nicht reglementiert. Dies bedeutet, dass ein Schießen mit solchen
Geschossspielzeugen auch außerhalb des befriedeten Besitztums erlaubt ist.
Hierbei sind aber die Grundsätze des allgemeinen Ordnungsrechts in Bezug auf die
Vermeidung einer Gefährdung der Allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie ggf. andere
Rechtsvorschriften (z.B. Tierschutzgesetz) zu beachten."

aus dem selben Artikel. Offensichtlich geht es wirklich nicht ums schießen, sondern nur darum dass diese Airsofts wie Waffen aussehen.

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