TUNING AN P90

 
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(6866 Posts - Leiter der Moderation)

Hallo,

gerade kam mir eine idee:

 

wenn cih meine v6Gb (standart ca.1J, und damit schon semi und ab 18) aus der p90 legal tune (büma,/ amt...), auf sagen wir 3J, dürfte ich dann im nachhinein, eine schwächere feder einbauen, und sie runterregen auf unter 3J , sagen wir 1,5....

oder bin ich an die 3J gebunden?

 

grund ist, das ich gerne die waffe an das jeweillige spielfeld anpassen möchte....

 

gruß.... Devil

Nein darfst du nicht, Änderungen an Waffenrelevanten Teilen dürfen nur BüMa vornehmen.

 

Die andere Frage ist, warum zur Hölle du 3 bzw 1,5 J in einer MP brauchst?

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

is nur bsp, man könnte sie auch auf 2J oder 1,8 chronen lassen, aber wie gesagt, ich möchte mich ebend dem spielfeld anpassen können...

bei shr großen weiträumigen spielfelder, nat. mehr leistung, im cqb kommt dann wieder ne m100 feder rein (ca1J).. so dachte ich mir das

 

Moin

Also ich meine das egal op mehr oder weniger Energie muss das beim Beschussamt abgenommen werden lassen. Op das so schlimm ist das deine Waffe 0.3j weniger hat als beim Beschussamt angegeben ist glaube ich nicht! Die Feder leiert ja auch nach der Zeit aus.

 

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

hmm weil paintball waffen kann man auch regeln... deswegen dachte ich, das amt riegelt die mechanisch bei 7,4J ab und alles weitere machen die spieler...  so bin ich auf den trichter gekommen... naja. ok

 

und noch was ganz anderes.. handelt sich um die gleich waffe:

 

darf ich die gerarbox verändern, (also im prinzip alles raus und tuning zeug rein) aber dennoch auf der angegeben standart leistung bleiben?

heist wenn die p90 1J hat, und ich nur die internal verstärke,  (zahnräder... dichtungen ...usw) sie aber immernoch 1J hat, das dürfte ich dann?

Jo das darfst du. Deine P90 wird nur illegal wen du die Energie erhöst.

das Tunen von Waffen darf nur vom Büchsenmacher gemacht werden

unter tunen versteh ich leistung anstieg ^^

 

aber wenn das von der energie so bleibt wie angegeben ist das glaube wurst weil du sozusagen deine waffe ja pflegst indem du "ersatzteile" einbaust ;-)

nochmal als Info:

 

Leistungsändernde Umbauten dürfen nur von autorisiertem Personal durchgeführt werden.. es ist vollkommen irrelevant ob leistungssteigerung oder ind einem fall Drosslung... also NEIN geht nicht...

Zu dem Thema empfehle ich die Lektüre der WafVwV (41. ff)

41.3 besagt: Eine Bearbeitung liegt vor, wenn eine Waffe in ihrer Funktion geändert wird. Bie Funktionsweise wird durch stärkere / schwächre Federn nicht verändert und fällt damit auch nicht unter die erlaubnispflichtige Herstellung. Die Umwandlung von Einzelfeuer in Vollauto ist jedoch ist erlaubnispflichtig, sofern der Gegenstand danach noch unter Das Waffengesetz fällt (unter 0,5 J Spielzeug,=> Keien Anzeigepflicht darüber sowieso Verbotener Gegenstand)

Teile, die im Softairsinne relevantte Teile sind, sieht der Gesetzgeber als nicht gravierend für die Bestimmung der Waffeneigenschaft: So wäre die Änderung einer Feder gleichbedeutend mit der baulich zugelassenen Erhöhung/ Reduzierung der Patronenladung bei einem Wiederladerschützen, und diese ist Erlaubnisfrei! (und meist bei +50J bis +100J)

Der Austausch von Wechselläufen ist in 41.1 aus der Erlaubnispflicht herausgenommen und der Einbau von Tuningteilen, die vom Hersteller explizit dafür vorgesehen sind und deren Einbau gemäß Anleitung geschieht sind nach 41.2 ebenfalls von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

Alle diese Umbauten erfolgen erlaubnisfrei und führen damit auch nicht zu eine Verfall des "F" der gern zitiert wird, jedoch im Waffengesetz nicht verankert ist. (Ausnahme Erhöhung über die 0,5J bzw. die 7,5J Grenze, diese ist jeweils Anzeigepflichtig)

Auch eine Softair unter 0,5 J darf ein "F" tragen, ohne damit ihre rechtliche Einstufung zu berühren. (z.B. Altbestand vor 2002)

 

 

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

-.-

ihr Gottverdammten Leichenschänder.... XD

 

1. Ist die Sache bereits geklärt aus 2 Gründen:

- 30 Min. Telefonat mit dem Beschussamt Suhl

- P90 ist verkauft

2.   Tim LESEN !  ich hab doch bereits geschrieben, BÜMA+AMT !!!

3. Chris Brand    THX, das Druck ich mir gleich mal aus... XD das eröffnet ganz neue Möglichkeiten ...

 

Mod auf Probe, walte deines Amtes XD ^^ ( pls closen)

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CBkQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.dsb.de%2Fmedia%2FPDF%2FRecht%2FWaffenrecht%2FVerwaltungsvorschrift%2FVerwaltungsvorschrift.pdf&rct=j&q=waffvwv&ei=WzfKTemXO432sgaBxpGLAw&usg=AFQjCNHiW-1HERSOfzGHN6eBJxZ0ZcUHCA&cad=rja

Da ist die Gesamte WaffVwV einzusehen.

Der Bereich 41 ff. beschäftigt sich mit der erlaubnispflichtigen nicht gewerbsmäßigen Waffenherstellung, die auch Umbauten an der Waffe einschließt.

Umbauten, die erlaubnisfrei sind, können daher auch nicht zum Erlöschen von Priviligierungen ("F") führen, da sie ansonsten unter die Anzeigepflicht fallen würden. Diese sieht jedoch nur vor, dass rechtlich relevante Änderungen (von 0,5 J auf 7,5 J oder von 7,5 J auf > 7,5 J) Anzeigepflichtig sind und nur von gewerbsmäßigen Waffenherstellern durchgeführt werden dürfen, welche diese dann mit Herstellerkennzeichnung und Prüfzeichen versehen. Alle weiteren Änderungen unterliegen keiner Waffenrechtlichen Einschränkung.

Für alle anderen "interessanten" Regelungen, wie z.B. Verfall des "F" hätte ich gern mal die wörtliche Rechtsgrundlagen genannt. Im Gesetz und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen kann ich dazu jedenfalls nichts finden!

[Thread geschlossen]



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