Anscheinswaffen ändern

Hallo,

Ich wollte fragen ob es sich bei ASG´s nicht mehr um Anscheinswaffen handelt wenn man einen (gut sichtbaren) Teil mit Farben wie rot,orange,neongrün usw. painted.

Dürfte mann diese dann auch in der Öffentlichkeit führen ???(Nein,ich will nicht in der City damit rumrennen,aber da es bei mir in der nähe kein Team gibt könnte ich dann mit ein paar Freunden im Wald spielen)

 

Es handelt sich nartürlich um ASG´s kleiner 0,5 Joule.

 

Danke für Antworten

Robin

Wenn die AEG´s nicht mehr aus sehen wie "Waffen" dann unterliegen sie dien Anscheinsparagraphen nicht mehr. Deswegen gibt es auch Bodys die durchsichtig sind.

Aber bei diesen Handest es sich nur um max 0,5er. Alles was drüber liegt, unterlieg eh dem Waffengesetz.

 

Laut Waffengesetz (alle Freien AEG´s, GBB, NBB´s, Spring über 0,5J) MUSS eine Waffe bauartbedingt als nicht waffe erkennbar sein Form farbe Größe. Bunt anmalen hilft nicht.

Anpinseln wird dir nicht um eine Anzeige und ein Strafverfahren rumhelfen. (und die Schläge aller AS Spieler die dir begegnen ^^ )

 

 Wie Erwin schon schreibt: Bauartbedingt. D.H. Form, Farbe, Größe

 

Du darfst:

 -mit einer replik die 50% größer oder kleiner als das orginal

und/ oder

-mit einer Baulich bunten (Plastik in rot, neon, usw NICHT schwarz)

und/ oder

-mit einer eindeutig nicht real existierenden

auf die Straße.

 

ABER: Welcher Laie weis ob dein Spielzeug nun reine Phantasie ist? Bei 50% kleiner währe ich auch sehr Vorsichtig. Hab schon bei MC Geiz und Co. Dinger gesehen die einer PPK sehr nahe kommen.

 

Mein Rat: Lass es! Es ist auf jedenfall billiger, sich ein Ticket zu ziehn und ne Stunde Bahnfahren um auf ein legales Gelände zu kommen als bis zu 10.000 Euro und ne Vorstrafe zu riskieren.

 

lg

 

 edit:

 

PS wenn sie ein F (haben müsste) hat hilft dir keine der genannten Maßnahmen.

Du könntest theoretisch auch eine echte Waffe painten..

Warum willst du eine AEG in der Offentlichkeit Führen lass es sein den es ist Nach §42a WaffG Verboten. und Es ist ebenfalls Verboten einfach im Wald zu Spielen egal ob es sich um eine Umlackierte AEG handelt oder nicht.

Diese Diskosion ist Hiermit Beendet.

Mfg Christian (AsVz Moderator)

 

Da wollte ich doch mal gezieler Nachfragen:

Angenommen ich nehme ein Holzstück von 50mm - 100mm Stärke, lege auf dieses meine AEG, zeichne eine Schablone, säge diese dann aus und färbe die Schablone/das Holzstück schwarz ein!

Dann müsste ich doch dem Anschein nach eine Waffe haben. Wenn auch nicht funktionell! Und dies würde ja strafbar sein oder?

Gruß Christian

Wer sollte dich dafür anzeigen?

Es geht ja nicht um die Anzeige, sondern um den Sinn/Widersinn eines Gesetzes und seiner Befolgung!

Ganz nach dem Motto: Ziviler Ungehorsam reformiert den Staat auf der legislativen Ebene.

Es steht also die Frage offen: Wie reagiert die Exekutive, wenn plötzlich mit Holzstücken, die der Größe und Form einer echten Waffe gleichen, in der Öffentlichkeit auftritt? (mal davon abgesehen, daß die Holzstücken als solche, bei Demonstrationen als Schlagwaffe angesehen werden würden.)

schaut euch einfach mal die definition einer anscheinswaffe an, dann müsste die frage eigentlich beantwortet sein. die definition findet ihr in der anlage 1 zum waffengesetz (WaffG) [dort findet man übrigens allerhand Definitionen, es lohnt sich da mal reinzuschauen]

"1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

 

bei deinem Beispiel (Nachbau einer Waffe aus Holz) wäre der Punkt 1.6.2. anzuwenden und damit darf man das nicht. klingt zwar merkwürdig, ist aber nur konsequent, denn wenn ein softair-nachbau wegen der verwechslungsgefahr verboten ist, dann muss natürlich auch ein holz-nachbau verboten sein - denn aus der entfernung kann ein polizist ja nicht erkennen, ob das jetzt eine echte waffe ist oder nicht.

den punkt über die neonfarbenen teile finde ich etwas merkwürdig. wenn sich die polizisten darauf verlassen, dass alles was neonfarben ist, keine echte schusswaffe ist, dann kann sich doch ein bankräuber einfach mal seine echte waffe neonfarben anstreichen - alle denken es ist harmlos und dann machts doch "boom". dann müsste man aber auch wieder die neonfarbenen wasserpistolen verbieten. das ist ne echte zwickmühle.

ALso ich bin auch der Meinung, das anmalen alleine nichts bringt. Sieh es mal so, wär ich ein Terrorist, könnt ich ja auch meine echte Waffe anmalen und irgendwo einmarschieren ohne das jemand was ahnt...

ich zitiere...

...50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."...

 

neongrüne farbe drauf, schon ist es keine anscheinswaffe mehr.

das ist geltendes recht und kann nicht anders ausgelegt werden.

das sind alles "oder" bedingungen, also muss die waffe nicht alle bedingungen erfüllen, sondern eine davon reicht.

wird oft missverstanden

"neonfarbene Materialien enthalten"

 

Das letzte Wörtchen wird auch oft missverstanden ;)

 

Dürfte ich eine scharfe Waffe führen, wenn ich den Verschlusshebel organe färbe?

Oder muss das schon in der Größe von Handschutz oder Kolben sein?

Eine scharfe waffe darfst du ohne Waffenschein in garkeinster weise Führen oder besitzen.

Egal ob sie angemalt oder sonst was ist. selbst wenn sie bauart bedingt nicht mehr wie eine waffe aussieht, es aber immernoch eine ist, darfst du diese nicht besitzen.

Scharfe Waffen im Sinne von Feuerwaffen darfst du ohne besondere Berechtigungen überhaupt nicht führen.




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