F/A ASGs auf Privatbesitz

Hallo Forum.

Ich befinde mich zurzeit in einem Wortgefecht mit einem User der Werbung für das Event "Battle of Krug" macht. Er macht mir gegenüber folgende Aussage: " bei uns gibt es keine semi reglung weil das ein privat gelände ist".

Da ich selber in Belgien wohne und mir was die Gesetze in Deutschland angeht nicht 100% sicher bin kommt hier nun meine Frage: Hat er Recht mit der Aussage das man in Deutschland auf privatem Gelände mit ASGs über 0,5J Vollautomatisch schiessen darf?

Er kann in Deutschland vollauto Spielen, wenn die AEG´s nicht stärker als 0,5J betragen. Dadurch sind sie noch in der deutschen Gesetzbarkeit als "Spielzeug anzusehen. Alles was drüber ist mit einer max Energie von 7,5J sind als freie Waffen. Diese AEG´s dürfen nur Semi schießen. Über 7,5J sind "meldepflichtige Waffen" die man nur über eine Waffenbesichtzkarte erwerben darf. Um diese dann noch in der öffentlichkeit führen zu dürfen, braucht man einen Waffenschein.

Kurz gesagt: Airsoftspieler können nicht mit über 0,5J Vollautomaten rumrennen, weder auf Privatgelände, noch auf angemietetem Gelände und schon garnicht auf öffentlichem Gelände.

 

Anmerkung: Es gibt die theoretische Möglichkeit als Zivilperson Vollautomaten zu erwerben und zu besitzen, jedoch nur mit einer speziellen Waffenbesitzkarte (oder wie sich das nennt), und hier auch nur wenn ein sammlerisches Intresse vorliegt.

Oder man ist Sportschütze. Aber da kann man das Vollauto auch vergessen.




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