Marcel: Wenn man anhand des Zaunes von einen befriedetem Grunstück sprechen kann, wäre es nach der Darlegung von Christian in Ordnung.
@Christan: Sehr schöner Text. Selber geschrieben? Wenn ja, gute Arbeit.
"Führen ist die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Waffe außerhalb von Wohnung und befriedetem Besitztum."
Das mit Wohnungen ist mir bekannt. Auch mit Geschäftsräumen anderer, aber allg befriedetem Besitztum? Weder gelesen noch gehört, hast du nen Gesetzesauzug?
Also dreiviertel des Geländes sind umzäunt und auf der Seite wo kein Zaun ist steht ein Schuppen, da kann eigentilch fast nichts durch...
Und vielen Dank! Ich bin sehr erleichtert zu hören, dass es mit unserem Gelände in Ordnung ist. =)
Zum Befriedeten Besitztum Zählen eingezeunte Gelände und oder Grundstücke.
Nein, das ist nicht möglich. Waffen (auch Freie Waffen) dürfen erst ab 18 geführt (genutzt) werden, unabhängig vom Gelände.
Jedoch gibt es meines Wissens nach eine Sonderregelung für Sportschützen, diese lässt sich aber eben nur für Sportschützen auf nen Schießstand unter Aufsicht durchsetzen...
NEIN du darft unter 18 jährigen Keine Waffe Über 0,5 j IN DIE HAND GEBEN du machst dich strafbar und kann eine Geldsrafe bis zu 5000€ oder 3 jahre freiheits Strafe nachsich ziehen.
Ausnahme auf einen Schiess stand Ist unter aufsicht eines über 18 jährigen Eraubt jeoch darf die jüngere Person nicht unter 16 jahren sein.
@ Marcel ich habe mich nochmal genauer mit den Waffen gesetz auseinander gesetzt dein thema is etwas kompliziert gewesen meine FRagen damit ich dir genauer weiter hefen kann.
1. wie weit ist das nächtse gebäude von euren Gelände entfernt?
2 wie Weit Schießt es eure Stärkste Waffe?
3. Hab ihr Waffen oder Personen Mit waffen über 0,5 joule?
4. ist das Gelände von der Straße oder einen öffentlichen weg aus einsehbar?
Alles klar danke für die vorab info dazu. ich würde eh keinen unter 16 jahren einem ne asg in die hand drücken davon mal ab.
Das nächste Haus ist gleich daneben allerdings kann da nichts zum Haus durch da noch ein alter Schuppen dazwischen steht. Wir spielen nur mit 0,5ern.
Von der Straße sieht man das Gelände nicht es ist weit genug weg.
Ok dann ist alles in Ordnung ich rate dir jedoch falls es zu Problemen aus welchen Gründen auch immer euch Vom besitzer eine Schriftliche Genemigung geben zu lassen damit seit ihr REchtlich zu 100 prozent auf der sicheren seite