Seite: 1 2 3 4 5 6

stimmt.

aber wegen zwei jahren soll dann so ein aufwand mit lehre durch ein ü18-team gemacht werden?

also da finde ich ganz und gar airsoft ab 18 sinnvoller^^

@ Christoph: Vorab: Ich will dich nicht kritisieren - ich finde es toll, wie du dich hier in die Diskussion einbringst. Allerdings finde ich einige der Vorschläge nicht genügend durchdacht - aber jeder hat halt seine Meinung und das ist auch gut so!

Führen? Sollte nicht erlaubt werden. Zum einen sagst du, dass es Waffen SIND aber zum anderen willst du, dass man die Dinger FÜHREN kann? Welchen Sinn macht es denn, gleich aussehende, gleich funktionierende, die gleiche Munition und Betriebsmittel verwendende und sich nur in 2 Paramatern (Vollauto und geringere Energie) unterscheidende "Spielzeuge" nicht führen zu dürfen während die "Waffen" geführt werden dürfen? Das passt nicht ganz.

Meine Regeln fürs Führen habe ich bereits dargelegt.

 

Wer bitteschön soll das alles kontrollieren? Wer soll überprüfen ob die Waffen abgegeben werden? Für die Kontrolle von EWB-pflichtigen Waffen gibt es schon nicht genug Personal - und da soll für freie Waffen ein ähnlicher Aufwand betrieben werden?

 

Ich sagte ja, dass ein generelle "ab 18" Altersgrenze realistischer ist - aber wenn es zu einer Neudefinierung des Gesetzes kommen sollte, bin ich für generell "ab 16". Ohne eine Unterteilung in "Spielzeuge ab 14".

Natürlich ist es eine Waffe. Aber wenn du dir die gesetzliche Definition durchliest, dann wirst du feststellen, dass eine Schusswaffe auch ein zum Sport oder Spiel geeigneter Gegenstand sein kann ^^

 

Die Sache mit den Lasern und Lampen... Ich brauche sie nicht - aber ich sage auch nicht nein (sehen immerhin stylisch aus und das ist ja auch ein Teil von Airsoft - die Optik ^^).

Warum sollten sie Verboten werden? Verbote sind generell scheiße. Und da sich kriminelle Elemente par Definition nicht an Gesetze halten, wird die Ganze Sache mit dem "Monopol" eh hinfällig ^^

Genauso sollte Vollauto ruhig erlaubt sein - es ist doch Jedem selbst überlassen, wie weit er den Wahlhebel dreht o0 Oder wollen wir die Spieler jetzt schon vor sich selbst schützen? O.K. - Campingbedarf wird jetzt auch nicht mehr verkauft, weil der Camper sich ja Erkälten könnte wenn er ausserhalb des Hauses nächtigt. Das Gemüse kommt vorgeschnitten in den Handel, weil in der Küche passieren ja die meisten Unfälle. Worauf ich hinauswill, dürfte jedem klar sein: Durch Verbote erreicht man garnichts. Regelungen ja - Verbote nein.

 

Ausserdem läuft das Ganze auf eines hinaus: Wir brauchen EINE Stimme. Einen Verband, einen Verbund, eine IG - wasauchimmer. Ansonsten wird das alles nur Träumerei bleiben.

 

P.S.: Verflucht - wieder mehrere Themen angeschnitten... Aber das alles hängt nunmal zusammen o0 Da kann ich nichts gegen machen ^^

Zum Teil mit den Führen:

Momentan ist es so:
Anscheinswaffen dürfen nicht geführt werden.
Freie Waffen dürfen geführt werden. (wenn auch mit Auflagen)

Auch wenn ich nachvollziehen kann, warum dieses Verbot entstanden ist (weil für Spielzeuge keine Ausnahmeregelung entworfen wurde), würde ich dies gern geändert sehen, sodass Anscheinswaffen geführt werden dürfen.


 "Wer bitteschön soll das alles kontrollieren? Wer soll überprüfen ob die Waffen abgegeben werden? Für die Kontrolle von EWB-pflichtigen Waffen gibt es schon nicht genug Personal - und da soll für freie Waffen ein ähnlicher Aufwand betrieben werden?"


Wie Matthias schon sagte...das ist vorerst nicht unser Bier.


"Ich sagte ja, dass ein generelle "ab 18" Altersgrenze realistischer ist - aber wenn es zu einer Neudefinierung des Gesetzes kommen sollte, bin ich für generell "ab 16". Ohne eine Unterteilung in "Spielzeuge ab 14"."

Folglich bleiben zwei Möglichkeiten:
Entweder können dannnur Freie Waffen, also ASG's über 0,5J, genutzt werden.
Oder Spielzeuge werden mit einer sehr hohen Altersgrenze belegt.

Eine Mindestenergie der Geschosse festzulegen ist relativ sinnfrei.

Es MUSS eine unterteilung in Spielzeuge geben, und wenn die Grenze eben erst 0,08J ist.




"Genauso sollte Vollauto ruhig erlaubt sein - es ist doch Jedem selbst überlassen, wie weit er den Wahlhebel dreht "

Die Diskussion, ob FA ü0,5J sinnvoll ist oder nicht, wurde schon teilweise geführt, und können wr auch gerne weiterführen. Aber mMn in nem anderen thread.
btw: http://www.gac-portal.de/forum/showthread.php?t=8677




"Ausserdem läuft das Ganze auf eines hinaus: Wir brauchen EINE Stimme. Einen Verband, einen Verbund, eine IG - wasauchimmer. Ansonsten wird das alles nur Träumerei bleiben."

Dazu bräuchten wir einheitliche Regeln, es müssten sich Leute finden die das organisieren, es müssten alle mitmachen etc etc uvm. Wurde ja schon zu oft durchgekaut.
Man kann nicht von jedem team erwarten, das es einen e.V. gründet...

>würde ich dies gern geändert sehen, sodass Anscheinswaffen geführt werden dürfen.

bitte nochmal überdenken, was man mit "führen" meint...

Wurde in den letzten Post nicht genau gesagt, aber im vorletzten oder vorvorletzten hatte ich es erwähnt:

Führen auf befriedetem Gelände mit Erlaubnis des Besitzers.

 

Ich will NICHT erreichen, das Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen....

ja, ich habe das im Post von dir auch nicht verstanden - da auf Privatgelände ist das Führen eh mit Genehmigung und den gesetzlichen Bedingungen gestattet - deswegen weiß ich auch nicht, was du daran geändert haben wolltest...

Auf Privatgelände ist das Führen von FREIEN WAFFEN möglich, ja das stimmt.

Aber das Führen von ANSCHEINSWAFFEN auf Privatgelände ist nicht möglich.

hä? wo soll man sie sonst führen ? XD

Nirgens. Es ist verboten, Anscheinswaffen zu führen.

 

WaffG, § 42a:

Es ist verboten [...] Anscheinswaffen zu führen.

 

Legales spielen ist mit den meisten 0,5ern unmöglich.

 

Und das ist ja grade das was mMn geändert werden sollte.

was?

das aktuelle gesetz verbietet, anscheinswaffen zu führen?

aber dann sind wir doch alle kriminelle oder? :D

Der Großteil der Minderjährigen Airsoftspieler spielt (rein theoretisch) illegal. Aber das liegt zum Großteil auch daran das es noch keine Rechtssprechung in diesen Bereich gab.

Sollte das irgendwann mal der Fall sein, und sollte diese negativ ausfallen, werde ich meine 0,5J ASG's beiseite legen. Aber in der zwischenzeit werde ich mich auf befriedetem AS-Spielplätzen sicher fühlen.

 

Alternativ könnten wir auch weiterhin über andere Möglicheiten diskutieren und evlt was eignes aufbauen xD

meinst du jetzt damit, dass nur <0,5J anscheinswaffen illegal sind?

ist das nicht i-wie unlogisch? :P

okay, jetz is mir noch klarer geworden, dass wir neue gesetze brauchen (:

NUR <0,5er können Anscheinswaffen sein!

Anscheinswaffen sehen wie Waffen aus, sind aber keine (klingt logisch^^).

Freie Waffen sind keine Anscheinswaffen. Es sind Waffen.

 

Und natürlich ist das, aus Airsoftsicht, sinnlos.

 

 

Das Führen von Anscheinswaffen ist komplett verboten.

Das Führen von Freien Waffen ist nur mit einer "Führungserlaubnis" (oder wie man das nennt) legal. Eine Ausnahmeregelung von dieser Führungserlaubnis  erlaubt aber das Führen von Freien Waffen auf dem befriedetem Grundstücken mit Erlaubnis des Besitzers.

So... na dann muss ich mal kurz den Paragraphen fürEuch rausfischen... man beachte Abschnitt (2) und (3):

 

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse
vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn
das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

 

MfG Marvbec

(2) Absatz 1 gilt nicht
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

 

Absatz 1 Nr.1 (Anscheinswaffen) wird aber nicht mit angesprochen.

 

 

Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

 

Der Großteil der Airsoftspieler dürfte mit ihren ASG's nicht ihre Berufe ausüben.

Desweiteren zählt Airsoft nicht zur Brauchtumspflege, und Airsoft ist auch kein allgemein anerkannter Zweck.

Airsoft, ein Sport? Darüber könnte man jetzt diskutieren.

Seite: 1 2 3 4 5 6



Anzeige