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kommt drauf an, wenn man nur <0.5 J spielt braucht man keinen zaun. da reichen auch schilder und nen Abspeerband an entsprechenden stellen.

aber für mich ist das eh nur spinnerei^^

wobei ich vorhabe mal zu fragen wie viel die verlassene "Rote-Arme-Kaserne" kostet die einfach so in meiner Nähe rumsteht... Geld hab ich und meine Leute zwar eh nicht, aber fragen kostet nix und es wäre auch nen schönes gelände für ne Großveranstaltung.

mein stiefvadda ist förster, und eig sind das immer öffentliche wälder, die kann man nicht kaufen, mieten oder pachten. sind das allesdings private, dann könnt ihr den eigentümer fragen, das geht.

kommt drauf an, wenn man nur <0.5 J spielt braucht man keinen zaun.

Ist so nicht richtig!  Es ist völlig egal ob unter oder über 0,5 J , das Füuren in der Öffentlichkeit ist verboten. Und Flaterband reicht meines Erachtens und nach Aussage unseres OA nicht aus. Es gibt zwar noch kein Urteil darüber, aber ich glaube nicht das einer von uns dies "erwirken" möchte.

Wobei sich noch die "Gelerten" über die Auslegung des Gesetzes streiten. Dort steht  (sinngemäß) - das Führen ist auf EIGENEN, befrideten Gelände erlaubt -. Was man nun unter EIGENEN versteht ist fraglich. Genügt die Zustimmung des Eigentümers, muss man selbst der Eigentümer sein etc. ? Wenn man es hart und genau nimmt, müsste jeder der auf dem Gelände eine Waffe führt der Eigentümer sein!

Unter diesen Gesichtspunkt betrachtet, ist man mit einen Verein, der ein Gelände gepachtet hat, auf der sicheren Seite. Denn Vereinseigentum gehört jeden Mitglied des Vereins, somit auch das Grundstück. Soweit jedenfalls die nicht bestätigte Theorie.

hi ich mal wieder,

ein eV. zu werden ist eigentlich sehr einfach wenn man weiß wie und sich an die Vorgaben hält die man vom Vereinsregister bekommt.

Wir haben unsern eV. durch und geben auch gerne Hilfestellung und infos(bitte PN).

- Die Vorgaben sind  man muss min. 7 Leute haben.

- Dann muss eine Mitgliederversammlung  einberufen werden das min. 4 Wochen vorher schriftlich bekant geben, da müssen die Tagespunkte drinne stehen.

- Wenn die Versammlung ist muss eine Mitgliederliste geführt werden wo jeder seinen vollständigen Namen, Anschrift, Geb.Datum und Unterschrift  drauf hat, (Muss beim Notar mit eingereicht werden)

- Dann muss ein Versammlungsleiter bestimmt werden der die Versammlung so lange leitet  bis der Vorstand steht.

- Es muss ein Protokollschreiber bestimmt werden (das Protokoll muss auch zum Notar)

- Die Tagespunkte müssen besprochen werden.

- Der Vorstand muss gewallt werden wobei der 1te und 2te Vorsitzende so wie auch der Kassenwart min 18j alt sein müssen. (der Geschäftsführende Vorstand)

- dann muss der erweiterte Vorstand gewellt werden ( min 16j )

- Dann muss das alles  zum Notar kosten (21 € Eintragung ins Vereinsregister, ca. 50€ Notar Kosten)

- wenn man dann das ok hat vom Vereinsregister geht man da mit zu einer Bank  wo ein Konto eingerichtet wird vom Geschäftsvorstand ( wichtig wegen dem Finanzamt)

 so das war mal eine  grobe Übersicht  stehe für weitere Infos gerne zu Verfügung,

 gebe auch gerne unsere Satzung als Muster weiter  so wie ein Grundungsprotokoll.


Jetzt die Frage zum Spielfeld:

ein Spielfeld zu bekommen ist  leider nicht so einfach, oder mit vielen  Regeln und Vorschriften.

Wir hatten Glück ein kleines Feld von Privat günstig zu Pachten.

Die Ämter stellen sich immer mit ihren Grundstücken sehr an wenn es um AS oder PB geht, lassen sie lieber dann Brach  liegen bevor sie es an AS oder PB verpachten.

Wälder sind cool wenn man jemanden hat der es Privat verpachtet aber auch da Achtung meist ist da auch eine Jagtpacht mit drauf und dann machen meist de Jäger stress und bekommen  meist auch noch Recht, dann ist  da auch noch die Schon und Brutzeit von fast 3 Monaten wo man  in den meisten Wälder  auch nicht Zocken darf..

Richtig stressig ist es auf Feldern in der nähe von Wohngebieten da schauen die Cops sehr oft vorbei. Und da weiß man ja meist wie das endet wenn die  vorbei schauen.

Ich sage immer schaut nach abgelegenen Privat flächen  oder alte Industrie Hallen meist  kann man da für wenig Geld zocken  oder Kieskuhlen die in Privater Hand sind.

Wenn man ein Wald bekommt von Privat am besten erkundigen ob die  mit in der Jagtpacht sind  und wie das mit der Schonzeit ist. Aus Erfahrung wenn da eine Jagtpacht  drauf ist  mit den Jägern sprechen dann ist es  meist ok, wenn man das nicht macht stellen die sich immer  sehr an und machen viel stress und Ärger.

 

- dann muss der erweiterte Vorstand gewellt werden ( min 16j )

Zu was MUSS dies? Dies kann getan werden, ist aber kein Erforderniss.

Im Allgemeinen regelt sich alles nach dem BGB ;

http://www.sadaba.de/GSBT_BGB_0021_54.html

Bedenkt aber bei der Vereinsgründung, es ist keine "Spassaktion", es hängt eine Menge Verantwortung und auch etwas Arbeit dahinter. Besonderst der Vorstand ist gefordert.

@ Balu

da haste recht mit es ist micht nur die Arbeit  sondern auch die Verantwortung, der Geschäftsfähige Vorstand haftet zu 100% mit seinen Eigenkapital.

Und von der Zeit abgesehen die man da reinstecken  muss ich selber ca min 2Std. Pro Tag.

Und mit dem BGB haste Recht  da nach muss auch die Satung gemacht werden  unteranderen, wer aber keine lust hat auf eine Eigende Satzung kann sich die  standart Satzung auch vom Amtsgericht hollen  und da nach handeln.

 

In einen Punkt muss ich dir leider widersprechen.

Bei einem eingetragenen Verein haftet im Allgemeinen nur der Verein selbst. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sind Ansprüche unmittelbar gegen Vorstandsmitglieder und sonstige Handelnde denkbar bzw. kann der Verein seine Vorstandsmitglieder und besonderen Vertreter in Regress nehmen.

Z.B: wenn der Vorstand falsche Angaben macht, um Zuschüsse zu erhalten, auf die der Verein ansonsten keinen Anspruch hätte. Also der Betrugsverdacht besteht.
Der Vorstand ist auch verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Pflichten des Vereins. Werden diese vernachlässigt, etwa eine fällige Umsatzsteueranmeldung nicht oder nicht richtig abgegeben, haften die Vorstandsmitglieder hierfür, falls der Verein, etwa bei einer späteren Überprüfung, nicht mehr über die notwendigen Mittel zur Begleichung der Steuerschuld verfügen sollte.

Im Grunde wird ja auch ein Verein gegründet und eingetragen damit die Haftung begrenzt ist.

Noch ein kleiner Tip.
Von den Finanzbehörden wird gern ein Tätigkeitsbericht gefordert, aber eigentlich nur bei gemeinnützigen Vereinen. Damit wird überprüft ob eine Gemeinützigkeit (noch)vorliegt.

@ Ballu

So wie dus das schreibst ist es  mit der Haftung Richtig hatte mich  woll falsch ausgedrückt dann "sorry"

Das mit dem Finatzamt ist fast richtig

Wir streben gerade die algemein nützlichkeit an  laut Notar und Satzung ist das  bei uns nicht schwer.

Aber  es liegt jetzt am Sachbearbeiter ob er das auch so sieht, aber wir haben  bald ein treffen mit den Stadtsport bund  wo wir auch beitereten wollen dann siht das noch besser aus für die algemeinnützlichkeit und hat natülich noch mehr vorteile ^^

ein Auszug der Satzung

§2 Zweck

1. Der Verein bezweckt die Ausübung und Förderung des Softairsports in Emden und/oder anderen Städten in Ostfriesland.
2. Der Verein gibt allen deutschen und ausländischen Softairspielern die Möglichkeit, sich zu treffen und den Softairsport legal auszuüben
3. Der Verein unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit laut GG §1. Er wird niemanden wegen seiner Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Religion, seines Geschlecht oder Alters in irgendeiner Weise diskriminieren oder die Eignung zur Mitgliedschaft davon abhängig machen. Er wird ferner an keinen Aktivitäten von Organisationen teilnehmen, von denen bekannt ist, dass dort Personen diskriminiert werden. Der Verein wird diese Grundsätze auch seinen Mitgliedern auferlegen und über deren Einhaltung wachen.
4. Der Verein kann den Beitritt zu anderen Organisationen beschließen
5. Der Verein hat sich auch zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen in ihrer freien Kreativität und Entfaltung Hilfe zu leisten und zu unterstützen, sowie die Förderung von Abbau von Aggressionen und bei der Förderung zur Kontaktpflege mit anderen jungen Menschen


§3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 59 f.). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Zuwendungen an den Verein, insbesondere aus zweckgebundenen Mitteln einer öffentlichen Einrichtung dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden.

Das ist der unser glück das wir das so  drinne haben in der Satzung


 

@ Balu

euer Vereins Konzept ist aber auch cool ^^

 

Ich möchte euch ja nicht die Hoffnung nehmen, dass ihr die Gemeinnützigkeit vom FA bestätigt bzw. anerkannt bekommt, nur wird das mit dem Vereinszweck wohl nichts werden.

Ich habe ca. 3 Monate mit intensiven Gesprächen mit den Sachbearbeitern beim FA verbracht, bis wir uns für beide Seite akzeptablen Kompromiss verständigt haben.
Nur halt alles vor der Eintragung, bzw. Einreichung der Unterlagen (Satzung) beim Registergericht. Dadurch konnten wir unsere Satzung noch entsprechend ändern.

Nur als Hinweis, es gibt ein Schreiben der obersten Finanzbehörde, das den einzelnen Landesbehörden nahelegt keine Paintball- und ähnliche Vereine als Gemeinnützig einzustufen. Über Sinn dieser Anweisung lässt sich streiten, nur wird es nichts bringen.

Sollten ihr Hilfe oder einen Rat benötigen schreib mich ruhig an. Soweit wir helfen können tun wir dies gern. Habe den ganzen Mist ja schon hinter mich gebracht und jedes Jahr beginnt es vom neuen, bei der Abgabe der Steuererklärung.

Danke erstmalfür die angebotende Unterstützung.

Denn eV. haben wir durch das ist das wichtigste ^^

 

 

Na dann meinen Glückwunsch.

Wenn das soweiter geht mit den e.V.´s bei unseren Hobby / Sport müssen wir langsam ernsthaft über die Gründung eines Dachverbandes nachdenken. Und da war es, dass schlimme Wort "Dachverband" Verschlossen

Ja das Bössewort Lachend

noch gibt es ja  noch nicht so viele Vereine in unseren Hobby

Hast du schon mal mit dem Stadtsportbund gesprochen  über einen Beitritt, laut unseren Notar ist das dann alles einfacher mit der Gemeinnütziggeit.

 

 

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