Hallo,
da in einigen Tagen das AirsoftVerzeichnis veröffentlicht wird und wir dann hier nicht mehr ganz so lokal wie in letzter Zeit unterwegs sind, wird es zunehmend vorkommen, dass in der An- und Verkauf-Sektion Artikel per Versand verkauft werden. Da man hierbei keine Möglichkeit hat sich den Artikel vorher anzuschauen, werden folgende neu eingeführt, um Missbrauch zu vermeiden (die Regeln dürften aus anderen Foren eigentlich auch bekannt sein):

- jeder Verkaufs-Thread muss ein Bild aufweisen, auf dem der zu verkaufende Artikel gezeigt wird, sowie ein Kärtchen mit dem Namen des verkäufers (somit kann bewiesen werden, dass der Verkäufer tatsächlich im Besitz des Artikels ist)
- beim Verkauf von Softairs, die nicht als Spielzeug eingestuft sind und somit nur an Personen die mindestens 18 Jahre alt sind verkauft werden dürfen, muss ein Foto des "F-Zeichens" dieser Softair begeifügt werden (damit keine illegal nach Deutschland eingeführten Softairs verkauft werden können)
- jeder Verkaufs-Thread muss eine möglichst genaue Beschreibung erfolgen (Artikelbezeichnung + Hersteller und bei Softairs die Angabe der Mündungsenergie in Joule)
- es muss eine Preisangabe erfolgen, entweder als Festpreis oder verhandelbar (VB); die Versandkosten (falls der Artikel zum Versand zur Verfügung steht) muss ebenfalls angegeben werden

Ich hoffe dass mit diesen Regeln dem Missbrauch dieses Forums vorgebeugt werden kann. Falls ihr Threads entdeckt, die nicht den Regeln entsprechen, so meldet dies uns bitte oder bittet die Autoren gleich selbst (aber freundlich!!!) die fehlenden Angaben so schnell wie möglich nachzureichen.

Also dann, weiterhin viel Spaß beim An- und Verkaufen^^,
lg

Hallo Thomas ,

beachte, dass du keine Plattform anbieten darfst für Softairs über 0.5 J . Dies fallen bekanntlich unter das WaffG. . Auch wenn es blöde klingt..man kann von dir eine Waffenhandelserlaubnis verlangen. Dies durfte ich mit meiner Seite softairmag.de leidig erfahren. Geh dem Stress aus dem Weg:-)

Gruß

Bernd

www.softairmag.de

push up, damit jeder nochmal die Regel sieht!

 

eigentlich handelt er ja auch nichts, da es privat-zu-privat - käufe sind, welche sich hier nur finden. ist das auch verboten?

@Bernd: ich bin sehr dankbar für den Hinweis und werde dem nachgehen - nachfolgend schildere ich was ich in der bisherigen Recherche gefunden habe

ich bin natürlich kein Rechtsexperte (wäre allerdings mal interessant jemanden zu haben der sich damit auskennt),
aber ich sehe das so wie Simon (Gründe folgen weiter unten).

§22 WaffG sowie §15 und 16 Allgemeine WaffG-Verordnung besagen laut Zusammenfassung der IHK (Industrie- und Handelskammer - der in meinem Kreis zuständigen Organisation für die Erteilung der Waffenhandelserlaubnis) folgendes:

"Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung den
Handel mit Schusswaffen und Munition betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen
Behörde. Diese sind im Freistaat Sachsen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere
Waffenbehörden." (Link)

Nach dieser Aussage gibt es zwei betroffene Seiten, die nach meiner Interpretation beide keine Erlaubnis benötigen:

zum einen ich als Betreiber: ich handle nicht aktiv mit Waffen sondern ich stelle nur die Plattform für den privaten Handel/Tausch/Überlassung zur Verfügung

zum anderen die User: laut WaffG ist der gewerbsmäßig Handel Erlaubnispflichtig - nicht aber der private Handel. Und unsere User handeln eindeutig privat.

Somit sehe ich das als völlig legitim an. Nichtsdestotrotz bin ich sehr dankbar für den Hinweis und werde mal bei der IHK anrufen (jetzt gehts grad nicht, denn es ist Wochenende) und mal nachfragen - und dann weiß ich es genau.

danke schon mal und viele grüße,
papa-bear




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