Lampen oder nicht?

 
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Mir ist zu ohren gekommen das mann laut gesezt jetz doch tschenlampen drann machen darf ist das korekt?

 

 

mfg. 

Martin M.

Solange diese nicht mehr Funktionfähig sind und nicht mehr Funktionsfähig gemacht werden können. Ja.

ja neine mir ist zu ohren gekommen das die auch funktions tüchtig sein dürfen.

lampen sind zielbeleuchtende geräte udn sind somit in deutschland als anbauten an waffen (egal, ob airsoft, paintball oder scharf) verboten!

wenn du einen haltering als anbaumöglichkeit für eine lampe nutzt is dieser haltering in diesem moment auch ein verbotener gegenstand.

du darfst lampen, laser usw nur als atrappe und komplett ohne funktion an deine waffe anbauen.

[Post von PIcZeL (21.05.2010 19:27) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]
Frage: Aer wenn man des jetzt so SWAT like macht, also zum beispiel eine Taschenlampe beim STürmen direkt unter die Pistole hält, also wie angebaut, nur das sie halt nur festgehalten wird und durch keinerlei "gerüst" gehalten wird, ist sie ja nicht angebaut , oder? Erlaubt?

PICZEL!!!!

AUCH AUF DEINEM PRIVATEM GELÄNDE GILT DAS DEUTSCHE RECHT!!!
nur weil es dein gelände is heist es noch lange nicht, dass du dort gegen gesetze verstoßen darfst.

dein gelände befindet sich innerhalb deutschlands?
ALSO GELTEN DEUTSCHE GESETZE!

und nur weil einige vollpfosten vollautomatische waffen nutzen, die in deutschland nicht erlaubt sind heist es ja auch nich, dass es aufeinmal erlaubt is.

wenn du denkst du müsstest dich auf deinem gelände nicht an das deutsche recht halten, dann klär das doch mal mit unsren freunden bei der staatsanwaltschaft ab - denke die sin da sehr erfreut über deine einstellung.

Lampen die an einem Markierer montiert sind, sind verboten!

Genauso wie Fullauto bei 0,5> auf dem eigenen Gelände!

Wer noch Fragen hat, bitte Such Funktion benutzen, es gibt genügend Threads zu den Thema, hab mir sogar die Mühe gemacht, die Threads extra raus zusuchen:

Würde sagen "Thread closed!"

was bringt denn en verbot für taschenlampen an der softair ??

Könnte vorteile gegenüber Beamten oder sowas sein darum son quark.

Schreib einen Brief an Merkel. Ich weiß es selber nicht. Ich halte mich trotzdem ans Gesetz.

ja gesestz ist gesetz aber trozdem das ist doch scheiße ich meine für nacht games währe das geil aber naja ich lasse es so wie es ist.

Zitat von Christian T.:

"Also, gem. der Anl. 2 Absch. 1 Nr. 1.2.4.1 WaffG sind Geräte verboten, die das Ziel anscheinen, ausleuchten oder samt eine Lichpunktprojektion markieren. Dies ist rechtlich nur im Zusammenhang mit Anbaugräten zu setzen, dessen zweckgerichtete Einsatzmöglichkeit nur in direkter Verbindung mit einer Schusswaffe ist. Sprich Lampenmontagen, Lasermontagen etc. die einzig und alleine baulich dazu bestimmt sind, in Verbindung mit einer Schusswaffe zu funktionieren.
Der Umgang ist gem. o.g. Anlage des WaffG verboten (ja auch der Besitz ist strafbar)!

Hier gibt es Ausnahmen und Möglichkeiten in Bezug auf den Umgang mit solchen Gegenständen, die es einem letztendlich doch gestatten, diese zu besitzen. Dafür müssen sie aber Funktionsuntüchtig sein und dürfen auch nicht mit normlen Mitteln wieder zurückgebaut werden können. Das wichtige hierbei ist, dass die aber bereits vor Inverkehrbringung nach Deutschland geschieht! Für Film, Foto und Theateraufführungen kann man Sondergenehmigungen beantragen.

Also nochmal zusammengefasst:
Gemäß des Waffengesetzes Anl. 2 Absch. 1 Nr. 1.2.4.1 sind jegliche
Vorrichtungen, die ein Ziel beleuchten (also Lampen etc.) oder markieren
(Laser, IR etc.) verboten, was wiederum bedeutet, dass auch der Besitz
schon strafbar ist.
Somit würde auch die Aussage nicht tragen, dass man die Montage nur
bei Games z.B. im Ausland benutzt. Folglich muss die Montage, ob nun ein
Replika oder z.B. eine originale Surefire so unbrauchbar gemacht werden,
dass es unmöglich ist, diese jemals wieder in Betrieb nehmen zu können.
Hierbei sollten jegliche Kabel entfernt werden und der Lampenkörper
am besten mit Kunstharz ausgegossen werden.

oder kurz gesagt: (funktionierende) Lampen an der Waffe = NoGo
"

 

Zitat von Sir Smoke:

"Also es ist eigentlich ganz einfach Lampen und laserpointer die fest montiert sind sind verboten ebenso ein montiertes nachtsicht gerät.

Das Gesetz stammt noch aus der nazizeit und wurde von Göring erlassen es soll "Unweidmännischen" verhalten vorbeugen den wen man z.b ein reh oder hirsch mit einer lampe anstrahlt bleibt es wie hypnotisiert stehen.

ein IR strahler darf angebracht werden (weil es das ziel nicht blendet das hat nix mit bundeswehr oder AS zu tun sonder bezieht sich nur auf die jagd aber man hat sich die mühe gespart 3oder 4 gesetze für jeden waffentypen daraus zu machen und wie gesagt es stammt aus einer zeit da war an AS oder nachtsicht noch gar nicht zu denken) ebenso darf man mit einem nachtsichtgerät durch ein normales ZF gucken.


wer am gestzestext interessiert ist da rechts am rand ist so ein Blau Rotes Symbol gehört zur AID da kann man das alles genau nachlesen und muss nicht so ein gellaber veranstallten"

ein IR strahler darf eben nicht angebracht sein. es ist eindeutig im gesetzestext benannt.

es ist ein indirektes bestrahlen daher auch verboten

Hallo erst mal,

schön Zitiert zu werden XD

 

Indirekt bedeutet soviel: Wie Licht ist nicht im sichtbaren Wellenbereich des angestrahlten Ziels (im gesetzt geht man von einem Tier aus) liegt und für dieses darum NICHT sichtbar ist.

Um auf mein Zitat zu verweisen geht es bei den Aktiven (sichtbaren) Strahlmitteln (taschenlampe) rein um die Jagd den wen man ein Reh,Hirsch, blablabla (jedes Tier das in einem bestimmten Wellenbereich sieht) bleibt es wie hypnotiesiert auf der Stelle stehen und man muss es nur noch locker flockig anknallen und das wäre ja Unfair.

Das heisst IR strahler sind erlaubt weil das licht das sie aussenden gar kein licht ist weil wir und das tier es nicht sehen können.

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