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Also nen F oder Nicht ? 

 

Wo bei gleich gestellt heißt ja wohl die bei nem Schalli das der auch nen F brauch! Also nen richtiger schalli für Luftgewehre! Nicht so Atrappen wie im Airsoftbereich.

F!

Begründung: Siehe Zitat von Marvbek!

Wie kommt es dann das es Granatwerfer gibt ohne F ? ( Vorrausgesetzt in De gekauft)

Weil sie einfach nicht ordentlich in den Verkehr gebracht wurden.

An dieser Stelle hätte ich auch nochmal eine Frage! Wenn der Werfer nun vom Hersteller aus untrennbar verbunden wäre, würde dann ein F für beide Waffen gelten? Also Gewehr und GL? Gilt dann bei einem Zwilling oder Drilling (also zwei oder drei Läufe und zwei oder drei Abzugsmechanismen) das Gleiche?

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 09.07.2014 um 18:50 Uhr)

Mich würde interessieren ob es legal wäre einen Airsoft-Granatenwerfer bzw Pseudomunition-Kaltgasdruckhülsen-Abschußvorrichtungsdingsbumsgerät ohne F in eimem nicht funktionsfähigem Zustand (zb weil Pseudo-Schlagbolzen entfernt, als Akkubox) an Personen ab 14Jahren zu verkaufen.

Ein F ist ja nur nötig wenn die Airsoft über 0,5Joul erzeugt, da aber nun eine eingelegte Hülse nicht länger mit dem Werfer ausgelöst werden kann bzw dies durch das einlegen in den Werfer sogar unmöglich wird, müßte die Pseudo-Waffe doch eigentlich nurnoch als Deko-Teil bzw Außenumbau betrachtet werden, oder?

Ist das unbrauchbar machen der Abzugmechanik ausreichend oder muß das einlegen einer Hülse unmöglich sein damit die "Pseudowaffe" Airsoft-GL ihren Waffencharakter verliert??

Ob ich mir nun ein 2-Zoll Rohr an die Airsoft schraube oder´n Gummihammer ... ;)

Die Waffe muss zerstört sein, also nicht wieder in gebrauchsfähigen Zustand rückzubauen.

Nur das Entnehmen eines relevanten Teils reicht nicht aus.

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