MG 42 selber bauen was muss ich beachten
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So wie der Titel schon sagt will ich mir ein MG 42 selber bauen.


Wie ich es anstelle dazu komme ich wenns fertig ist (eher will ich mich nicht weiter dazu äusern).

 

So kommen wir zum rechtlichen, weil da finde ich recht wenig daher hier mal mein Wissen:

 

1. Ich darf nur ein Dekomodell, das vorher kein scharfes war verwenden (wegen Kriegswaffengesetz)

2. Ich darf nicht über 0,5 Joule (weil ich kein Büchsenmacher bin und mir des sonst zu teuer wäre)

3. Federschnellwechselsystem darf nicht verbaut sein

 

 

So und das wars dann auch schon mehr finde ich nicht (selbst mit Google und meinem Haufen an Fachliteratur).


Daher wollte ich jetzt mal nachfragen ob ich nicht mehr finde weil es nciht mehr zu beachten gibt oder weil ich es einfach net gefunden habe.

 

Ich danke mal für Antworten.

Wenn das MG fertig ist, ist es eine Anscheinswaffe und fällt daher unter das Waffengesetz. Also muss es, nach der Montage durch eine authorisierte Person (Büchsemmacher), beim Beschussamt überprüft werden.

Ich ignorier mal die rechtliche Seite (da würde ich selber nach Antworten lechzen) und geb dir mal nen andren Tipp: http://www.john-tom.com/ForSale/ForSale.html#MG42Plans

 

Sobald das Geld endlich mal auf meinen PayPalKonto ist werden die bestellt, wir basteln auch an ein Projekt dieser Richtung.

 

Wie schon erwähnt, die rechtliche Seite würde mich ebenso interessieren.

Unter anderen ob es legal ist, Originalteile (Schaft, Abzugseinheit) zu verbauen. Ist ja bei Airsoft nicht grade unüblich, dennoch...

 

 

Finch: Anscheinswaffen müssen überprüft werden? O_o

OK, es war etwas unglücklich formuliert^^
Jede Schusswaffe muss überprüft werden.
Und es muss logischer Weise überprüft werden, ob das MG nicht über 0,5J kommt.
Die wenigsten Chronographen, die man kaufen kann sind geeicht ;)

§21 im Waffengesetz könnte euch interessieren.

Nun, betrachten wir das mal von einer anderen Seite: Es wird keine Waffe gebaut (fällt also in diesem Sinne nicht unters WaffG), sondern ein Spielzeug.

Und wenn ich mit Lego und Ringgummis eine Legosteinkanone baue, muss diese doch wohl auch nicht auf ihre Geschossenergie überprüft werden?

Kann allerdings auch sein, das ich unter einen komplett falschen Gesichtspunkt an die Sache herangehe...

Gesetzestext???

 

Finde nirgends das diese überprüft werden muss lediglich die Bestimmungen dazu.

Ich weiss, dass irgentwo im Waffengesetz geregelt ist ab wann ein "Spielzeug" eine Waffe ist. Ich weiss nur nicht wo, da ich schon seit Wochen nicht mehr im Gesetz geblättert habe.

Anscheinungswaffen sind Waffen aber 0,5er sind nach wie vor Spielzeug udn ich kann diesbezüglich auch nichts finden.


Wenn also jemand nen Gesetz dazu hat bitte posten.

Gerade gefunden:

1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

 

Also sind selbst 0,08J Waffen kein Spielzeug und fallen, unter den oben genannten Punkten, unter das Waffengesetz.

Nicht ganz richtig: Es sind Spielzeuge, fallen jedoch unter den Anscheinswaffenparagraphen und werden auch lediglich dort im Waffengesetz erwähnt. Ansonsten ist nie (außer im Anhang) etwas davon zu lesen.

ja hab ich auch gefunden nur muss man die nun prüfen oder nicht??

 

Besondere Kennzeichen haben sie ja net

Doch, manche haben das: http://www.abload.de/img/markierungw2pz.jpg

Die Debatte, ob diese Markierungen rechtlich notwendig oder überflüssig sind, stand schonmal.

Falsch, F!NCH.

Alle 0,5er sind Spielzeug.

Alle 0,5er sind Anscheinswaffen.

Anscheinswaffen fallen nicht unter das Waffengesetz, ausnahme ist ein Führungsverbot in Paragraf 42a.

Spielzeuge müssen nicht überprüft oder abgenommen werden, sie haben auch keine Kennzeichnungspflicht.

Alles AB 0,5 Joule ist eine Waffe (freie Waffe) und unterliegt den jeweiligen Bestimmungen im Waffengesetz (Semi, F, u7,5, waffenscheinpflichtig etc).

das denke ich auch bin mir nur nciht sicher steht das evtl. in irgendeinem text???

Ja, das steht im Waffengesetz.

Wobei, Spielzeuge müssten vielleicht geprüft werden (CE Zeichen), aber es besteht keine Pflicht dazu. (glaube ich).

Ansonnsten steht im Waffengesetz aber nichts zur Prüfung von Spielzeug. Da müsste man wohl woanders nachschauen, allerdings hab ich keine Ahnung wo.

Und wenn er eine fertige Gearbox mit Lauf aus einer bereits geprüften und abgenommen 0,5er nimmt (z.B. M249, M60, whatever), dann sollte sich auch zwecks legalität nichts ändern.

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