Gas Magazine auf HPA umbauen

mal eine kleinere Frage bzg. des Umbaus meiner MP7 von Gas auf HPA, prinzipiell muss man bei einer Änderung der Antriebsart doch die Waffe vom Beschuss Amt neu abnehmen lassen.

Da ich ja nur die Anschlüsse an den Magazinen wechsle weiß ich jetzt nicht genau ob das dann auch einer Abänderung der Antriebsart gleich kommt.

Hat einer bezüglich dessen schon Erfahrungen gemacht bzw. weiß welche Schritte danach dann ggf. noch erfolgen müssen?

Allgemeiner Konsens ist das es keine Änderung an der Waffe oder Antriebsart ist. 

 

Der Umbau von GBB auf HPA ist so ne kleine Streitfrage. Grundsätzlich änderst du die Antriebsart nicht, nur das Gas mit dem du die Waffe betreibst. Und da Magazine keine wesentlichen Teile einer Schusswaffe sind darfst du die bearbeiten wie du willst.

Auf der anderen Seite gibt es immer wieder Menschen die der Meinung sind das GBB auf HPA doch eine Änderung der Antriebsart ist.

Da es meines Wissens nach dazu keine Rechtssprechung gibt, oder einen eindeutigen Beleg zur Sachlage, läuft das wie das gesamte S-AEG Tuning nach dem Motto "Wo kein Kläger da kein Richter" und "Solangs keine Rechtssprechung gibt muss man mit dem Risiko leben". Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich das es damit Probleme gibt, da das gängige Praxis ist und zig Leute so spielen.

 

Meine gesamten Aussagen sind ausschließlich meine eigene Meinung, bei falschen Ansichten oder Fehlern in meinen Aussagen lass ich mich gern korrigieren, nichts des geschriebenen darf als verbindliche Aussage zu geltendem Recht angesehen werden.

Danke für eure Antworten, es beruhig mich natürlich schonmal zu hören, dass ich die MP nicht abnehmen lassen muss. 

 

 

„Der Umbau von GBB auf HPA ist so ne kleine Streitfrage. Grundsätzlich änderst du die Antriebsart nicht, nur das Gas mit dem du die Waffe betreibst. Und da Magazine keine wesentlichen Teile einer Schusswaffe sind darfst du die bearbeiten wie du willst.“

 

REINSTE THEORIE MEINERSEITS:

es benötigt Nichteinmal der Umbau eines Magazins, um eine GBB mit Pressluft zu betreiben... Schraube ich mit passenden Adaptern an meine 200bar HPA-Flasche den Airsoft Innovations Propan Adapter ran, kann ich meine GBB Magazine eben auch ohne weitere Umbauten mit Pressluft betreiben... es wird nicht effizient sein, weil der Druck im Magazin viel zu schnell wieder flöten geht, es ist aber möglich...

 

so und wie schaut es mit Magazinen aus, die man erwerben kann, an denen bereits schnellkupplungen montiert sind?

(333 Posts)

(nachträglich editiert am 26.08.2019 um 20:36 Uhr)

Ich werfe mal folgendes in den Raum was selbstverständlich NICHT als Rechtsberatung zu sehen ist. 

 

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 in Verbindung mit der WaffVwV:

"Zu Unterabschnitt 2:

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
Bei dem in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
angesprochenen Kennzeichen handelt es sich um das „F“ im
Fünfeck nach Abb. 10 der Anlage II zur BeschussV.
Zur Messung der Bewegungsenergie der Geschosse ist Anlage
VI zur BeschussV heranzuziehen.
Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft
direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen
bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder
bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster
das Geschoss antreibt.
Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einem
Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein
Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird.
Zu den Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, zählen z. B. CO2-Waffen."

(3285 Posts)

(nachträglich editiert am 26.08.2019 um 21:16 Uhr)

Zunächst mal:

Im Gesetz gibt es keinen Wortlaut, der den Umbau der Antriebsart explizit verbietet. Vielmehr ist es eher die abstrakte Annahme, dass es sich dabei um eine genehmigungspflichtige Bearbeitung/Herstellung einer Waffe handelt. Voraussetzung dafür ist jedoch die Änderung von wesentlichen Teilen einer Waffe, wozu das Magazin im Regelfall nicht gehört.

 

Im Sinne der gesetzlichen Lage erfüllen die Waffen folgende Definitionen:

GBB = Druckgas UND/ODER Druckluft

HPA = Druckluft

 

Die Änderung von GBB zu HPA ändert nicht die Antriebsart. Umgekehrt jedoch schon eher. Aber wie gesagt: nicht die Frage über die Änderung der Antriebsart ist entscheidend - sondern ob es eine genehmigungspflichtige Bearbeitung darstellt oder nicht. Und das ist strittig und nicht gänzlich klar.

Grüße

Okey, das ist wohl ein komplizierteres Thema, aber ich denke ich habs jetzt so einigermaßen verstanden. laughing

Man kann Dinge so oft diskutieren, bis die schlafenden Hunde geweckt werden und die letzte Grauzone ggf. Schwarz auf Weiß via Feststellungsbescheid geklärt ist.

Menschen sägen einfach nur zu gerne an dem Ast, auf dem sie sitzen. Es wird sich doch wohl niemand dem Irrglauben hingeben, dass eine konkrete Gesetzliche Neuregelungen oder ein Feststellungsbescheid zu einer Vereinfachung oder lockeren Auslegung führen würden.

Manche Dinge sollte man einfach auf sich beruhen lassen...

Welche MP7 ist es denn, KWA oder VFC?




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