verstoß gegen das waffengesetz

 
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hallo,ich hoffe ihr könnt mir helfen,haben am wochenende mit unseren softairs gespielt (1,5 J) auf einer riesigen wiese in der in der mitte ein kleines waldstück ist dort waren wir zu zweit die wiese ist privat der bauer weiss bescheid,als wir schon lange wieder zu hause waren ca.1,5 stunden stand die polizei vor meiner tür und hat die waffen eingezogen wegen verstoß gegen das waffengesetz.Kann mir jemand sagen was mich jetzt erwartet meiner meinung habe ich doch nichts verkehrt gemacht oder?

Das kommt davon, wenn man sich vorher nicht informiert. Auch wenn die Wiese privat ist, und der Eigentümer bescheid weiß, so ist diese trotzdem nicht befriedet. Ergo Öffentlichkeit. Waffen oder auch nur Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen, ist halt keine besonders gute Idee.

Naja ... Falsch hast du auf alle Fällen was gemacht ! Spielen auf einem grundstück ohne entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ist illegal ... Auch wenn der Bauer bescheid wusste ...

da die Polizei zu dir nach Hause kam  vermute ich das jemand euch auf dem Weg dahin oder zurück gesehen hat und euch " verpetzt" hat. 

Ihr habt die Waffen doch nich etwa offen getragen ?

Und ob du was verkehrt gemacht hast. Du hast eine Waffe illegalerweise in der Öffentlichkeit geführt.

Also einen Einrag ins Führungszeugnis wird es sicher geben, Geldstrafe wahrscheinlich als "Hauptstrafe". Ich denke nicht, dass du ins Gefängnis musst.

Such dir am liebsten einen guten Anwalt und mach diesen Scheiß nie wieder.

 

 

Alex

Du hast nen verstoß gegen das Waffengesetzt begangen. Das ist schon ne leistung.

Was genau du Falsch gemacht hast: Absprachen reichen nicht schriftlich, Dann müsste das Gelände befriedet sein (Zaun drum herum so dass egal wer drauf kommt Hausfriedensbruch begeht) und dahinter müsste noch ne sicherheitszone liegen, die Garantiert, dass kein Geschoss das Gelände verlassen kann.

 

Was Passiert: Waffen weg! Evt kommste mitm Blauem Auge davon (sozialstunden) und wenn du richrig pech hast Votstrafe....


(nachträglich editiert am 13.11.2013 um 20:07 Uhr)

Um was für einen Verstoß soll es sich denn genau handeln? 

Wenn das dein erstes vergehen ist wirst du mit Sozialstunden davon kommen  

 

 

mfg. 

(984 Posts)

(nachträglich editiert am 14.11.2013 um 08:54 Uhr)

  Anzeige wegen

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und ..... weiter zu

Gilt nur für Anscheinswaffen hier wurden Waffen unerlaubt geführt! Also Straftat!

CHRIS (ATW)

 

  

§ 53 WaffG - Bußgeldvorschriften

 

ich glaube das solte so Richtig sein ...

 

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

ASG sind keine Patronenwaffen! Chris (ATW)

 

 
 
je nach dem wie sie Drauf sind, aber auf jeden Fall bekomst du ein Eintrag in dein POL Führungszeugnis,  Bund,Behorden,Pharmaindistie.. ale die das ding sehen wollen, kanst du jetzt erst mal aus deiner Job wunschliste streichen...
 
und das zu ZUR RECHT du HORST 

 

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt.

 

(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

 

(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

 

 

Hier gilt §52 Strafvorschriften: unerlaubtes Führen von Schusswaffen! Und schießen ohne Schißerlaubnis (da Vorraussetzungen des Geländes nicht vorlagen)

Sorry, aber das war zu viel Unfug auf einmal!

Chris (ATW)

 

 Oh mein gott du hast ja keine Ahnung ... Airsoftwaffen gelten als anscheinswaffen 

ind sowas darf Admin spielen 

 

Ich verbitte mir derartige Aussprüche von waffenrechtlich gänzlich ungeschultem Personen. Hörensagen ist keine anerkannte Form der rechtlich Bewertung, daher empfehle ich vor weiteren sachlich falschen Aussagen oder Kritik an Fachleuten, hinreichend Basiswissen zu erarbeiten. 

Noch einmal zum mit meißeln: ASG über 0,5 J sind Schusswaffen im Sinne des WaffG und somit keine Anscheinswaffen. Siehe VWV Anl I-A1-UA1 1.6

Da steht es wortwörtlich drin!  Chris (ATW)

Solange Du nicht schon vorbestraft bist, denke ich auch, dass Du mit Sozialstunden davon kommst. Ich finds trotztem ziemlich asozial! Deintetwegen gerät der Sport in Verruf. Bitte mach sowas nie wieder!

die waffen waren im auto,es geht doch aber darum das uns doch keiner gesehen hat wie wir mit den waffen geschossen haben(polizei) und schon garnicht nach 1,5 stunden erst kommen und die waffen einziehen

[Post von User 7822 (13.11.2013 20:15) wurde als "schlechte Rechtschreibung/Ausdruck" markiert und daher ausgeblendet]
(984 Posts)

(nachträglich editiert am 13.11.2013 um 20:18 Uhr)

nur bei Minderschweren vergehen gilt das, ..  daß Sehe ich aber hier nicht bei einem Versoß gegen das Waffengesetz, kommt aber auf den Richter an ... ...

(526 Posts)

(nachträglich editiert am 13.11.2013 um 20:23 Uhr)

Also, erstmal ist es kein "Führen von Anscheinswaffen" sonder "Führen von Waffen", das F im Fünfeck. Ergo ist es keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Nachdem die Polizisten die Waffen eingesammelt haben, habt ihr, bewusst oder unbewusst, dem formlosen Einzug zugestimmt. Was zugleich einem Schuldeingeständniss gleich kommt. Ob ihr gesehen/erwischt wurdet oder nicht, ist Bananarama, ihr habt, laut und deutlich, "Ja, wir waren es!" gesagt. Das war, nach dem Spielen "auf der Wiese" gleich die nächste Heldentat. 

Was kommt auf euch zu?
Zuerst mal seid ihr die Waffen los. Ersatzlos! Adios! 

Dann wartet ein Strafverfahren wegen Verstoss gegen das WaffG auf euch. Das heisst, je nach Richter, Geldstrafe oder Haft auf Bewährung. Richtig lustig wird es wenn die Waffen noch getuned sind. 

Dann könnt ihr euch schonmal seelisch und moralisch darauf vorbereiten, einen Eintrag ins Führungszeugnis zu bekommen, das heisst:
- kein Job bei Banken 
- keine Laufbahn bei Bundeswehr, Polizei oder Zoll
- kein Job/Arbeitsplatz mit Verbeamtung
- Laufbahn öffentlicher Dienst wird auch schwer
- Lehramt fällt auch aus
- Keine WBK, kein Jagdschein
- Polizeikontrollen werden in Zukunft, ab dem Moment wo euer Ausweis eingelesen wird, so richtig lustig!

Wäre alles vermeidbar gewesen, wenn man sich mal 5 min hin gesetzt hätte und die einschlägigen Threads dazu gelesen hätte. Aber das ist nun LDS...
Have fun!
 

such dir am besten einen anwalt, hier wirst du nichts genaues erfahren, sondern nur verrückt gemacht.

Nein Nemo! Mit 1,5J / F im Fünfeck ist es KEINE Anscheinswaffe, sondern eine freie Waffe. Und somit keine OWi mehr! Hört doch BITTE auf irgendwelche Dogmen wieder zu käuen

(939 Posts)

(nachträglich editiert am 13.11.2013 um 20:28 Uhr)

Also die Waffen bist du los, aber es kommt drauf an, wie alt du bist, u18 oder ü18?

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