Privater Schrottplatz, was ist zu beachten?
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Hallo Forumsgemeinde,

wir sind eine Gruppe 8 Leuten und wollten auf dem Schrottplatz eines unserer Mitglieder CQB-Airsoft spielen. Werden auf Grund der kurzen Distanzen nur mit unter 0,5 Joule spielen. Sind natürlich alle über 18...(weit, weit;).

So jetzt mal zu den Fakten:

Der Schrottplatz ist Eigentum eines der Mitspieler, liegt in einem unbewohntem Industriegebiet, Maße ca. 70x30 Meter, Umringt von einer 3,50m hohen Betomauer, keine umliegenden Anlagen oder Gebäude haben Einsicht in das Gelände, Gespielt wird Samstags oder Sonntags, somit kein Betrieb in den Umliegenden Unternehmen.

Gibt es in diesem Fall weitere Dinge zu beachten oder wären wir im gegebenen Fall "safe"?

So nun bin ich mal gespannt auf eure Antworten

Grüße

also ich würde rein aus Sicherheit nochmal mit der Gemeinde/Stadt-verwaltung reden.

Hilft euch ja nix wenn alles legal ist aber dann polizei antanzt  weil irgendwer euch gesehen hat. wird unnötigen Stress vermeiden ...

(1179 Posts)

(nachträglich editiert am 02.08.2012 um 11:42 Uhr)

Das Gelände ist Befriedet. Das ist schonmal Vorraussetzung. Zudem darf ja keine BB das Gelände verlassen können. Das sollte durch die hohe Mauer gegeben sein, aber beim Ordnungsamt nachfragen müsst ihr ohnehin. Die werden sich das denn anschauen und sagen, ob ok oder nicht. Sofern das Gelände nicht von außen einsehbar ist, hört sich das doch schonmal sehr gut an. Die Vorraussetzungen sollten also eigentlich gegeben sein, da kann man nur noch hoffen, dass ihr Glück beim Ordnungsamt habt.

Also viel Glück!

Edit: genau wie der Vorposter schon sagte: Sofern ihr die schriftliche Erlaubnis bekommt, solltet ihr bei der Polizei vorbeischauen und denen erklären was bei euch abgeht. Kann Ärger vermeiden.

Also ich würde vorher der Polizei melden, das ihr dort spielt, falls doch mal ein "besorgter" Spaziergänger die Polizei ruft.

Ansonsten ist es ein gutes Gelände, gut befriedet, Privatgelände, keine Anwohner, okay, etwas klein, aber was solls.

wow das ging schnell...

Gut dann werde ich das wohl tun und bei der Polizei bescheidgeben...

Nur mal so blöd gefragt: Warum nicht einfach machen und falls dann wirklich die Polizei kommt, erst dann mit denen klären? Weil man macht ja de Facto nix illegales... also versteht mich nicht falsch, ich hab kein Problem bei der Polizei bescheid zu geben aber was können die in einem solchen fall denn schon machen?

Und eine weitere Detailfrage die ich noch nicht völlig verstanden habe: Macht es im Fall des Privatgrundes einen Unterschied ob man mit über oder unter 0,5 Joule Waffen spielt`? So wie ich das verstanden habe ist bei den unter 0,5 Joule nur das Thema der Ascheinswaffen bei denen dass Waffengesetz greift, oder? Anders gefragt (Achtung jetzt wirds blöd) wenn ich einen Handstaubsauger habe der 6mm BBs mit unter 0,5 Joule verschießt würde doch das Waffengesetz in keiner Form greifen oder?

Ich hoffe es trägt zur allgemeinen belustigung bei ;)

weil ihr mit pech dannch nen Mitspieler der nicht schnell genug geschaltet hat mit 9mm Löchern in der Brust im Team habt ...

ok ja klar so meinte ich ja das auch nicht, ich meinte im sinne des Strafrechtes... aber war sowieso nur eine theoretische Frage, natürlich muss man sowas mit den Behörden abklären

Hat jemand eine Antwort auf meine Handstaubsauger Frage?

kurze antwot darauf: richtig

aber das würde doch im Rückschluss bedeuten, wenn auf einem Gelände nur mit 0,5ern gespielt wird, ist das einzige was das Waffengesetz von einem Verlangt dass es einen Sichtschutz gibt um die öffentliche Ordnung nicht durch Anscheinswaffen zu gefährden. Die Tatsache, dass diese Anscheinswaffen BBs verschießen ist völlig Irrelevant? oO

Dass würde ja zum Beispiel auch die Waffenrechtlichen Vorgaben der Befriedung und des Nichtverlassens von Geschossen nichtig machen, weil ja laut Gesetz keine Projektile abgefeuert werden, also quasi die BBs rechtlich behandelt werden als würde man sie werfen...

Hier die Nachfrage wo mein Denkfehler ist...

also mir als Polizist wäres total egal ob da jemand ne MP5 die funktionsuntüchtig ist oder nur BB's verschießt oder ne RS waffe ist auf mich zielt... im Zweifel würde ich schießen, daher wäre mir die Tatsache, dass es "nur" BB's sind egal... auf 5-10m kann ICH keine AS von RS unterscheiden ...

 

daher die Rücksprache

(10 Posts)

(nachträglich editiert am 02.08.2012 um 16:32 Uhr)

Das ich hier nicht falsch verstanden werde: Ich finde diese Regelung mit den Anscheinswaffen extrem gut, wenn es diese Regelung nicht gäbe wäre es nur eine Frage der Zeit bis irgendwann ein Jugendlicher von Polizisten erschossen werden würde. Das steht außer Frage...

Mir geht es hier um die Details und die exakte Auslegung des Gesetzestextes.

Nach meinem Verständnis gibt es Bezüglich AS im Waffengesetz zwei Regelungen:

Regelungen der "F" Waffen 0,5 bis 7,5 Joule

Regelungen für Anscheinswaffen (die natürlich auch AS unter 0,5 Joule einschließen)

Also gäbe es die Anscheinswaffen-Gesetze nicht, dürfte ich auf dem lokalen Aldiparkplatz mit unter 0,5 Joule Softairs rumballer und ich würde rechtlich nichts Falsches machen? (Mir ist klar dass ich dabei wahrscheinlich erschossen werden würde...)

 Edit: Und NATÜRLICH werden wir mit der Polizei reden... ich bevorzuge meinen Körper bleifrei.. dies ist nur eine Diskussion und kein Kiddie dass die Legitimation für illegales Spielen sucht

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 02.08.2012 um 17:13 Uhr)

kurze antwot darauf: richtig

 

lange, wenn du ne miniak nimst, die 0,5j hat, oder ne nerfgun, die 0,5j hat darfste dich vor kick stellen und bei dauerfeuer brüllen, mein hirn ist billiger.

also wäre es quasi in unserem Fall rechtlich scheißegal ob die bbs das Gelände verlassen können oder nicht solange ein Sichtschutz gegeben ist?

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 02.08.2012 um 18:02 Uhr)

also, alles unter 0,5j ist spielzeug, und wenn du jetzt mit soner mini-aeg-ak aufm aldiparkplatz ballerst oder auf deinem gelende ist in der hinsicht schnuppe. ist da jetzt aber ne 0,5j standart-aeg-ak kommt wieder das wort anscheinwaffe.

also, behandle alles was ne waffe sein könnte, wie eine waffe, dann haste da 100% sicherheit. selbst wenns keine ist.

(2075 Posts)

(nachträglich editiert am 09.08.2012 um 15:53 Uhr)

Mein Team hatte über die Jahre mehrere Schrottplätze, die im Wesentlichen auch so wie eurer beschrieben werden können.

Wir hatten keine Probleme mit Behörden e.t.c. Auf euren befiedeten Besitztümern dürft ihr spielen. die 3,5m hohe Mauer erfüllt auch den Zweck des ,,Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen" Absatzes und die städtische Forderung nach ,,Nichteinsehbarkeit".

Eine weitere Anmeldung ist nicht nötig. Man kann zwar bei der Stadtverwaltung/Polizei bescheid sagen, aber was soll das bringen? Ihr seid ja so oder so im Recht...

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